Guten Tag Kolleg*innen,
ich hoffe hier mit diesem Thread eine Antwort auf meine Frage zu bekommen.
Es geht um einen Dienstherrenwechsel, ich bin im Vollzugsdienst der Zollverwaltung und würde gerne zur LaPo wechseln oder zur BuPo.
Ein einfacher Wechsel mit Tauschpartner ist nicht möglich, soweit aus eigener Recherche, allerdings soll es Möglichkeiten geben und jetzt kommt evtl. der eine oder andere Experte ins Spiel, der mir hier weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Zöllner
Behördenwechsel
Moderator: Moderatoren
Re: Behördenwechsel
Hallo,
hast du vielleicht schon auf andere Art und Weise rausbekommen, ob ein Wechsel möglich ist?:)
LG
hast du vielleicht schon auf andere Art und Weise rausbekommen, ob ein Wechsel möglich ist?:)
LG
Behördenwechsel
@ Leylafe
Ein Wechsel/eine Versetzung aus dem Vollzugsdienst des Zolls zum Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei ist nicht möglich.
Grundlage ist § 11 der Bundespolizeilaufbahnverordnung (BPolLV), welcher die Vorraussetzungen für die Einstellung oder Versetzung aus anderen Vollzugslaufbahnen zum Vollzugsdienst der Bundespolizei regelt. Die Aufzählung in § 11 BPolLV ist enummerativ abschließend. D.h. nur wenn du die dortigen Laufbahnbefähigungen hast, ist es möglich in den Vollzugsdienst der Bundespolizei zu wechseln. Weitere Laufbahnbefähigungen, auch die des Zolls, sind für einen Wechsel in die Vollzugslaufbahn der Bundespolizei nicht zugelassen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die einzige Chance, die du hättest, wäre dich als Anwärter bei der Bundespolizei zu bewerben, sofern du die Voraussetzungen erfüllst. Bedeutet für dich, sofern du genommen werden würdest, dass du bei der Bundespolizei bei Null neu anfangen und dich beim Zoll zuvor entlassen lassen müsstest.
Ein Wechsel/eine Versetzung aus dem Vollzugsdienst des Zolls zum Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei ist nicht möglich.
Grundlage ist § 11 der Bundespolizeilaufbahnverordnung (BPolLV), welcher die Vorraussetzungen für die Einstellung oder Versetzung aus anderen Vollzugslaufbahnen zum Vollzugsdienst der Bundespolizei regelt. Die Aufzählung in § 11 BPolLV ist enummerativ abschließend. D.h. nur wenn du die dortigen Laufbahnbefähigungen hast, ist es möglich in den Vollzugsdienst der Bundespolizei zu wechseln. Weitere Laufbahnbefähigungen, auch die des Zolls, sind für einen Wechsel in die Vollzugslaufbahn der Bundespolizei nicht zugelassen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die einzige Chance, die du hättest, wäre dich als Anwärter bei der Bundespolizei zu bewerben, sofern du die Voraussetzungen erfüllst. Bedeutet für dich, sofern du genommen werden würdest, dass du bei der Bundespolizei bei Null neu anfangen und dich beim Zoll zuvor entlassen lassen müsstest.