Akteneinsicht bei Umsetzung nach § 110 Abs. 2 BBG

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Büroklammer01
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Akteneinsicht bei Umsetzung nach § 110 Abs. 2 BBG

Beitrag von Büroklammer01 »

Hallo,
eine interne Umsetzung eines Bundesbeamten hat sehr seltsame Umstände. Es scheint, als wenn er nur irgendwohin gesetzt werden soll, um ihn von der jetzigen Stelle fortzukriegen.
Was kann er erwarten, dazu aus der Sachakte bei Einsichtnahme erfahren zu können? Vermerke, E-Mails etc ? Ist das überhaupt möglich? Oder bekommt er nur 08/15Verfügungen ohne Backgrounds?
Ist sonst etwas zu beachten?
Liebe Grüße
Büroklammer01
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