Mutter Beamtin PKV/Beihilfe BW, Vater freiw.GKV -Kind?

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yuser
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Mutter Beamtin PKV/Beihilfe BW, Vater freiw.GKV -Kind?

Beitrag von yuser »

Hallo Experten,

ich habe gerade in der Beihilfeverordnung von BW gewühlt, jedoch ist mir folgendes unklar.

Kurz zu den Rahmenbedingungen:
Mutter Beamtin in BW (vor 2012), A13, Krankenversichert in der PKV + Beihilfe 50%
Vater Angestellter (freie Wirtschaft), Gehalt > 80.000€, freiw. GKV (Kostenerstattungsprinzip) + etliche priv. Zusatzversicherungen

Bisher nicht verheiratet (wird sich ändern / die Frage ist ob es vor der Geburt sein sollte).

Ist ein Kind berücksichtigungsfähig in der Beihilfe (80%) + 20% über Nachversicherung in der PKV der Mutter, obwohl über den Vater kostenlos familienversichert?

Besteht die kostenlose Familienversicherung beim Vater Kraft Gesetz automatisch und ist in dieser Konstellation Beihilfe + PKV parallel (Doppelversicherung) möglich? Oder ist die Beihilfe raus weil familienversichert?

Das versteht ja kein Mensch, der nicht vom Fach ist.

Es geht nicht um die billigste Variante sonder um die optimalste Variante.

Beihilfe und PKV Restkosten würde ich bevorzugen, wenn Doppelversicherung zusätzlich über Familienversicherung des Vaters besteht (oder autom. besteht) dann umso besser. Die Zusatzversicherungen des Vaters könnten ja auch über die Nachversicherungsoption (im Detail zu prüfen) gezogen werden (stationär, zahn, ambulanter Restkostentarif, Pflegetagegeld - BU und KTG lassen wir mal weg) --> das alles ebenfalls ohne Gesundheitsfragen zu sichern kann Gold wert sein.

--> allerdings weiß ich nicht wie das alles optimalst zusammengeht, ohne Nachversicherungsoptionen hin wie her zu "verschenken" (die irgendwann wichtig werden könnten). Hat jemand eine Idee? :?:

Herzlichen Dank für alle Kommentare!
Torquemada
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Re: Mutter Beamtin PKV/Beihilfe BW, Vater freiw.GKV -Kind?

Beitrag von Torquemada »

Aufgrund des Einkommens der Mutter kann das Kind nicht in der GKV familienversichert werden.
Diese Basis der Überlegung könntet ihr bei der GKV des Vaters zumindest in Erfahrung bringen.

Aus den Angaben hier geht nicht hervor, was die Mutter nach der gesetzlichen Schutzfrist macht.
Gertrud1927
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Re: Mutter Beamtin PKV/Beihilfe BW, Vater freiw.GKV -Kind?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Solange Dein Einkommen über oder unter der JAE Grenze liegt aber Dein Mann mehr Einkommen hat kann Euer Kind in die Familienversicherung und dort bleiben. Aber schau mal selbst in die Link Tabelle. Sind alle Möglichkeiten aufgeführt.1 Kind in GKV. Anspruch auf Sach und Dienstleistungen der GKV. Alles was einem über Sach und Dienstleistungen bei der GKV zusteht wird nicht mehr bei der Beihilfe berücksichtigt. Beihilfe nur noch für Aufwendungen die es nicht in der GKV git aber in der Beihilfeverordnung. Das gilt auch für das Kostenerstattungsprinzip. Keine Restkosten von der Beihilfe bei GKV Sachleistung. 2 Kind in Beihilfetarif PKV. Günstig weil ohne Alterungsrückstellung. Anspruch auf Beihilfe. Aufnahme nach Geburt ohne Prüfung und Ausschlüsse. Keine Probleme wegen JAE Grenze wie bei Fam Vers. Man kann nur in einer Krankenversicherung sein. Hier noch der Link. http://www.krankenkasse-guide.de/grundl ... cherte.htm
Torquemada
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Re: Mutter Beamtin PKV/Beihilfe BW, Vater freiw.GKV -Kind?

Beitrag von Torquemada »

Gertrud1927 hat geschrieben: Alles was einem über Sach und Dienstleistungen bei der GKV zusteht wird nicht mehr bei der Beihilfe berücksichtigt. Beihilfe nur noch für Aufwendungen die es nicht in der GKV git aber in der Beihilfeverordnung.

Das ist ein ganz wichtiger Hinweis. Beispiel ist die bei fast allen Kindern irgendwann anstehende kieferothopädische Behandlung. Das habe ich mir als betroffener Vater jetzt ausgiebig erläuternd lassen. Gesetzlich versicherte Kinder bekommen in Deutschland nur eine absolute Basislösung ("Panzerketten". Die meisten Eltern zahlen dann im Monat ca. 60 Euro selber drauf. Hier sind die Beihilfeleistungen erheblich besser. Die Beihilfe zahlt aber nur, wenn es keine Absicherung durch die GKV gibt.

Anders bei der Zahnprophylaxe. Diese wird überhaupt nicht von der GKV bezahlt. Also besteht auch ein Beihilfeanspruch für Kinder, die in der GKV familienversichert sind.
yuser
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Re: Mutter Beamtin PKV/Beihilfe BW, Vater freiw.GKV -Kind?

Beitrag von yuser »

Torquemada hat geschrieben:
Gertrud1927 hat geschrieben: Alles was einem über Sach und Dienstleistungen bei der GKV zusteht wird nicht mehr bei der Beihilfe berücksichtigt. Beihilfe nur noch für Aufwendungen die es nicht in der GKV git aber in der Beihilfeverordnung.
Danke für die Kommentare.
Was ich noch immer nicht verstehe: MUSS das Kind in die GKV (kostenfrei familienversichert über den Mann von gesetztes Wegen) oder KANN das Kind wahlweise familienmitversichert werden?

- bei MUSS: das würde nach obigem Kommentar bedeuten, dass die Beihilfe so gut wie nichts zahlt und eine Absicherung über Beihilfe / 20% PKV keinen Sinn macht, weil man auf 80% der Kosten sitzenbleibt (="kein Privatpatient"?)

- bei KANN: das Kind wird einfach nicht bei der GKV angemeldet und damit zahlt die Beihilfe 80% und die PKV 20% (= "Privatpatient")?
Gertrud1927
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Re: Mutter Beamtin PKV/Beihilfe BW, Vater freiw.GKV -Kind?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Das Kind muss und darf nur bei einer Versicherung angemeldet werden. Es kann nach Einkommen der Eltern kostenfrei in der Fam Vers. siehe Tabelle. oder als freiwilliges Mitglied wenn die Einkommen es nicht zulassen in die GKV. Aber kein muss. Oder bei einer PKV anmelden. Dann Beihilfe und Restdeckung von der PKV. Wie Du schreibst unter kann ist es in Ordnung.
yuser
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Re: Mutter Beamtin PKV/Beihilfe BW, Vater freiw.GKV -Kind?

Beitrag von yuser »

Vielen Dank!
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