Allein schon eine kurze Überschrift für unser Problem zu finden, war unmöglich. Es geht um folgendes:
Mein Sohn wird zum 1.4. an der HS des Bundes in Brühl das Studium Verwaltungsmanagement beginnen. Er wird dazu zur Regierungsinspektoranwärter ernannt und ist damit selbst beihilfeberechtigt.
Daher sind wir auf der Suche nach einer PKV. Problematisch ist, dass mein Sohn eine Vorerkrankung hat und nicht ohne weiteres von den PKVn akzeptiert wird. Es gibt zwar die sog. Öffnungsaktion, die aber nur für bislang gesetzlich Versicherte gilt. Und die zeitlich begrenzt ist auf die ersten 6 Monate nach der Verbeamtung.
Jetzt ist mein Sohn allerdings bei mir in der PostBeaKK mitversichert. Ein annehmbares Angebot ist eingegangen, allerdings verlangt diese PKV eine Bestätigung, dass mein Sohn nicht mehr in der PostBeaKK mitversichert werden kann.
Kein Problem, dachte ich, dass entfällt ja, wenn ich ab 1.4. kein Kindergeld und Familienzuschlag erhalte, mein Sohn hatte bisher studiert, sich aber ohne Abschluss zum 31.3. exmatrikuliert. Zur meiner Überraschung wurde mir aber von der PostBeaKK mitgeteilt, dass ich weiterhin Kindergeld für ihn bekommen kann, bis zu seinem 25. Geburtstag. Und solange, bis zum Herbst nächsten Jahres, würde die Mitversicherung bestehen bleiben.
So sehr mich das gefreut hat, weiterhin Kindergeld/Zuschlag für 3 Kinder zu bekommen, würde mein Sohn aber ab Dezember nächsten Jahres nur die Möglichkeit haben, in einen Basistarif der PKV zu kommen. Mehr Beiträge für weniger Leistungen. Das ist für anderthalb Jahre ziemlich teuer und ob er danach in einen Regeltarif wechseln kann, ist auch unsicher.
Einen Ausweg zeigte mir der Mitarbeiter der PostBeaKK auf, und zwar meinen Sohn quasi aus dem Kindergeld abzumelden, sprich, der Familienkasse nur die Exmatrikulation mitzuteilen. Daraufhin würde die PostBeaKK die Mitversicherung meinen Sohn beenden und mitteilen, dass eine Weiterversicherung als eigenes Mitglied nicht möglich ist.
Daraufhin könnten wir ja bei der PKV den Vertrag abschließen und der Familienkasse das Studium an der HS Bund nachträglich mitteilen.
Ich hab ein wenig Bauchschmerzen, weil wir eben noch keine feste Zusage der PKV haben, dass das so läuft. Wenn nicht, steht mein Sohn wieder mit dem Basistarif da.
War oder ist jemand hier in einer ähnlichen Situation? Und wenn ja, wie habt ihr das gelöst?
Übrigens, mein zweites studierendes Kind haben wir gesetzlich versichert, ohne die Problematik zu kennen. Den Tipp würde ich jetzt allen Eltern geben.
PKV für beihilfe- und kindergeldberechtigtes Kind bei Mitversicherung in der PostBeaKK
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 22
- Registriert: 21.09.2017 19:00
- Behörde: Post
PKV für beihilfe- und kindergeldberechtigtes Kind bei Mitversicherung in der PostBeaKK
Zuletzt geändert von Tryffa am 08.03.2020 03:18, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Moderator
- Beiträge: 3957
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: PKV für beihilfe- und kindergeldberechtigtes Kind bei Mitversicherung in der PostBeaKK
Der Sohn, der zur "Regierungsinspektoranwärterin" (sic) ernannt werden wird, könnte es auch jetzt sofort mit einer ganz normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeit über mehr als 20 Wochenstunden versuchen BEVOR die Verbeamtung kommt.
Z.B. bei einer Zeitarbeitsfirma als Hilfskraft. Oder jemand, den man kennt stellt den "Sohn/Regierungsinspektoranwärterin (!) in spe" ein.
Die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung löst dann den gordischen Knoten der Postbeamtenkrankenkasse.
-
- Beiträge: 22
- Registriert: 21.09.2017 19:00
- Behörde: Post
Re: PKV für beihilfe- und kindergeldberechtigtes Kind bei Mitversicherung in der PostBeaKK
So, der Fehler ist korrigiert. Das war aber der einzige sinnvolle Hinweis von Dir.
Bis zum 31.3. ist er offiziell noch Student und damit bin ich für ihn kindergeldberechtigt und damit bleibt die Mitversicherung in der PostBeaKK bestehen. An der Exmatrikulation zum 31.3. lässt sich nichts mehr ändern.
Ab dem 1.4. unterliegt er als Beamter auf Widerruf dann den gleichen Bestimmungen zu Nebentätigkeiten wie andere Beamte auch, sprich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden kann gar nicht aufgenommen werden.
Zumal das auch nicht helfen würde, da das Beamtenverhältnis ja beinhaltet, auch in einer Nebentätigkeit sozialversicherungsfrei zu sein, zumindest was die Krankenkassen betrifft.
Da für uns das Problem durchaus ernst ist, bitte auch auch um ernstgemeinte Beiträge.
Bis zum 31.3. ist er offiziell noch Student und damit bin ich für ihn kindergeldberechtigt und damit bleibt die Mitversicherung in der PostBeaKK bestehen. An der Exmatrikulation zum 31.3. lässt sich nichts mehr ändern.
Ab dem 1.4. unterliegt er als Beamter auf Widerruf dann den gleichen Bestimmungen zu Nebentätigkeiten wie andere Beamte auch, sprich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden kann gar nicht aufgenommen werden.
Zumal das auch nicht helfen würde, da das Beamtenverhältnis ja beinhaltet, auch in einer Nebentätigkeit sozialversicherungsfrei zu sein, zumindest was die Krankenkassen betrifft.
Da für uns das Problem durchaus ernst ist, bitte auch auch um ernstgemeinte Beiträge.
-
- Moderator
- Beiträge: 3957
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: PKV für beihilfe- und kindergeldberechtigtes Kind bei Mitversicherung in der PostBeaKK
Der Ton macht die musikalische Sache....hmmmm..Im Web lässt so manche*r mal Dampf ab...
Lies die Texte doch in Ruhe. Er soll natürlich nicht als Beamter auf Widerruf eine Nebentätigkeit beginnen sondern jetzt noch rechtzeitig eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, die ihn bei einer gesetzlichen KV seiner Wahl zum Pflichtmitglied macht.
Studienabbrecher ist er ja ohnehin......
Fragen hierzu beantwortet die gewünschte gesetzliche Kasse und nicht die Postbeamtenkrankenkasse.
UND: mein bescheidener Gedankengang war geradezu von großer Ernsthaftigkeit geprägt.
Es war eine Idee zu diesem ausgesprochenen Sonderfall....mehr nicht.
Hinweis:
https://www.pkv.de/service/broschueren/ ... gehoerige/