Widerspruch sinnvoll?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Markus0591
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Widerspruch sinnvoll?

Beitrag von Markus0591 »

Hallo zusammen,

ich versuche mich kurz zu fassen:

Ich habe mich auf ne Stelle bei uns intern beworben (bin Beamter in NRW, Kommunalbehörde). Nun sollte die Stelle extern besetzt werden. Die Kandidatin kommt aber aus der "freien Wirtschaft" und forderte etwas mehr Geld als der TVöD auf Erfahrungsstufe 3 hergibt. Man sagte mir, ich könnte nachrücken, wenn die Wunschkandidatin absagt.

Der Fachbereich hat jetzt beim Personalamt n Antrag gestellt, um eine höhere Einstufung der Bewerberin zu erreichen (vermutlich Stufe 4). Man möchte damit das Gehalt der Dame aufbessern, damit diese zu uns wechselt. Ich bin aber der Meinung, dass das nicht mit dem TVöD (VKA) vereinbar ist. Hier heißt es ja in § 16 Abs. 2, dass grundsätzlich höchstens eine Einordnung in Stufe 3 zulässig ist aber zur Deckung des Personalbedarfs auch eine höhere Stufe möglich ist. "Deckung des Personalbedarfs" verstehe ich so, dass es sich um einen Mangelberuf handeln muss, es also kaum Bewerber gibt. Das ist bei uns typischerweise im technischen Dienst der Fall, weil kein Ingenieur für das bisschen Geld arbeiten will. Gesucht wurde hier aber jemand mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund und es gab ca. 50 Bewerbungen.

Aus meiner Sicht liegt also kein Mangel an geeigneten Bewerbern vor und man könnte die Stelle locker mit anderen Leuten besetzen. Man möchte aber dennoch höher gehen als Stufe 3 auf der Entgeltgruppe.

Frage: Soll ich Widerspruch einlegen, sobald mich das Absageschreiben erreicht? Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich gut im Stellenbesetzungsvefahren aus?

Ich weiß der Fall ist ungewöhnlich, aber vielleicht habe ich ja Glück.

LG
MArkus
Skedee Wedee
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Re: Widerspruch sinnvoll?

Beitrag von Skedee Wedee »

Was Du beschreibst, ist im Sinne des TVöD dem Grunde nach richtig.

ABER: übertarifliche Regelungen gehen immer! Wenn die Tätigkeitsmerkmale (beispielsweise) dem der EG 12 entsprechen, kann der Arbeitgeber (mit Beschluss des zuständigen Hauptgremiums - hier vermutlich Gemeinderat) trotzdem eine EG 13 oder auch höhere Stufe aussprechen. Das Tarifrecht ist das Handwerkszeug der Verwaltung - abweichende Regelungen sind jedoch zulässig, bedürfen aber eines Beschlusses des Hauptorgans.

Für die Stellenbesetzung empfehle ich folgenden interessanten Artikel:
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsre ... ten-336477
Frau M.
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Re: Widerspruch sinnvoll?

Beitrag von Frau M. »

Zunächstmal wird der Widerspruch wahrscheinlich nicht zulässig sein. Hier muss wahrscheinlich eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht o.ä. beantragt werden. Und dann geht es nur darum, ob Ihr Recht verletzt wurde, weil Sie der "Bessere" für die Stelle sind. Was der ausgewählten Person gezahlt werden soll, ist für Sie überhaupt nicht von Belang.
Wenn die Behörde ordentlich ausgewählt hat, werden Sie keine Chance haben.
Ich empfehle keine Konkurrentenklageverfahren. Klar, das ist Ihr gutes Recht. Und bei groben Verstößen auch i.O., aber die Meisten, die klagen, können einfach nicht akzeptieren, dass es Menschen gibt, die besser sind als sie selbst. Und die verbauen sich mit sowas einfach ihre Zukunft. Denn welcher AG ist scharf auf Mitarbeiter, die gegen ihren eigenen AG klagen?
Markus0591
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Re: Widerspruch sinnvoll?

Beitrag von Markus0591 »

Zu Skedee Wedee:
Es geht in dem Fall nicht um eine höhere Entgeltgruppe, sondern um eine höhere Erfahrungsstufe. NAtrliuch sind vom TVöD abweichende Regelungen zulässig und möglich, ich bezweifle aber, dass diese in diesem konkreten Fall angebracht sind, da es wie gesagt genug Bewerber gab. Danke für den Link

Zu Frau M.:
Danke für Ihre Einschätzung.

Zu freshair:
Ja, die Stelle wurde intern und extern, an Tarifberechtigte und Beamte ausgeschrieben und es gab ein Bewerbungsgespräch.

Gruß
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