Führung der Personalakte

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Tobyy
Beiträge: 6
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Führung der Personalakte

Beitrag von Tobyy »

Hallo zusammen,

Es gibt problematische Punkte in meiner Personalakte, z.B. Fehlzeiten, amtsärztliches Gutachten etc..
Jetzt habe ich Angst, dass mir das in Zukunft immer Schwierigkeiten bei Bewerbungen einbringen wird.

Ich würde gerne wissen, ob die Unterlagen dauerhaft da drin bleiben oder ob die auch irgendwann entfernt werden können/müssen.

Im Internet habe ich nur herausgefunden, dass die Führung der Personalakte nicht eindeutig geregelt ist.

Kann mir jemand mir hier jemand weiterhelfen?

Danke im Voraus.

Gruß
Toby
Snooze
Beiträge: 135
Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
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Re: Führung der Personalakte

Beitrag von Snooze »

Hallo Tobyy,

das ist natürlich vom jeweiligen Personalaktenrecht des Dienstherrn abhängig, welches in den einschlägigen Beamtengesetzen grundsätzlich normiert wird. Für Bundesbeamte ist das Unterabschnitt 4 des BBG - und da die §§ 106 bis 115. I. d. R. gibt es Sperrfristen die eingehalten werden müssen und erst mit Ablauf dieser Zeiträume ist eine Entfernung von für den Beamten nachteilig erscheinenden Unterlagen aus der PersA auf Antrag möglich. Dies gilt allerdings nicht für alle Unterlagen...So können Beurteilungen nicht auf Antrag entfernt werden.

VG Snooze
BalBund
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Registriert: 31. Jul 2018, 19:03
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Re: Führung der Personalakte

Beitrag von BalBund »

und da Du ja in einem anderen Beitrag angedeutet hast, dass es sich bei den "Punkten" um Dinge in Verbindung mit Deiner Gesundheit dreht, dürfte hier §113 BBG Abs. 2 S.1&2 einschlägig sein
Unterlagen über Beihilfen, Heilfürsorge, Heilverfahren, Unterstützungen, Erkrankungen, Umzugs- und Reisekosten sind fünf Jahre, Unterlagen über Erholungsurlaub sind drei Jahre nach Ablauf des Jahres aufzubewahren, in dem die Bearbeitung des einzelnen Vorgangs abgeschlossen wurde. 2Für zahlungsbegründende Unterlagen nach Satz 1 beträgt die Aufbewahrungsfrist sechs Jahre.
War das Problem also 2017 und wurde dann auch abgeschlossen, wäre die Akte 2023/24 wieder frei.

Sollte es sich jedoch um Beurteilungen oder Dinge mit straf- oder disziplinarrechtlich relevantem Inhalt handeln gilt, wie Snooze bereits gesagt hat, ganz anderes. Aber um dazu berufenes zu sagen, ist die Infolage zu dünn.
Tobyy
Beiträge: 6
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Re: Führung der Personalakte

Beitrag von Tobyy »

Danke für eure Antworten.

Das hat mir schon mal sehr weitergeholfen. :)

Gruß
Toby
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