Innerhalb unsere Familie ist die Pflege meines 90 jährigen Onkels zu regeln. Wir haben uns darauf verständigt, dass ich dies übernehmen soll. Ich bin bereit, mich nach 30 jährige Tätigkeit als Beamtin g.D. / niedersächsische Kommune dazu temporär beurlauben zu lassen. Das NBG sieht vor, dass Urlaub ohne Dienstbezüge zu gewähren ist, wenn ein pflegebedürftiger sonstiger Angehörige tatsächlich betreut oder gepflegt wird. Pflegebedürftigkeit ist durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen.
Aber: Welcher Personenkreis zählt zu den 'sonstigen Angehörigen' und welche Anforderungen werden an das Gutachten gestellt (Amtsarzt, Ausührlichkeit mit Diagnosen)?
Beurlaubung für die Pflege eines Angehörigen
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