Nebenverdienstbescheinigungen vorlegen?

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Wolfsgeheul
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Nebenverdienstbescheinigungen vorlegen?

Beitrag von Wolfsgeheul »

Hallo
ich habe Post von der Finanzverwaltung erhalten und habe wohl eine neue Sachbearbeiterin, ich soll für die vergangenen Monate die Verdienstbescheinigungen vorlegen aus meiner angemeldeten Nebentätigkeit.Damit habe ich eigentlich kein Problem, aber ist es normal ? Als ich noch im aktiven Dienst war und dieselbe Nebentätigkeit gehabt habe, hat man das nicht von mir verlagt.
Ich (46) bin seit Oktober 2011 für 2 Jahre in den Ruhestand, aus gesundheitlichen Gründen, geschickt worden.
Daher meine Frage, ob jemand damit Erfahrung hat und ob es normal ist.

Mfg
Wolfsgeheul
c20xe
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Re: Nebenverdienstbescheinigungen vorlegen?

Beitrag von c20xe »

Hallo Wolfsgeheul,
habe auch seit über 5 Jahren einen Minijob... muß auch jedes Jahr meine Verdienstbscheinigungen, allerdings dem Landesamt für Besoldung vorlegen... Da geht es laut Info des LVB darum, dass Du nicht zu viel dazu verdienst... Würde ich auf Steuerkarte arbeiten, dürfte ich knapp 520 Euro Netto verdienen... und durch meinen Minijob, auf 400 Euro Basis, bin ich weit unter dem maximum des Betrages, somit seit nunmehr über 5 Jahren Tätigkeit noch nie irgendwelche negativen Einwände des seitens LBV.

Im aktiven Dienst habe ich auch ein mal jährlich eine erweiterte Genehmigung beim AL beantragen müssen und dort habe ich angeben müssen, was ich bei wievielen Std. verdiente .

Ein wohl ganz normaler bürokratischer Akt :D
Gruß
c20xe
Wolfsgeheul
Beiträge: 28
Registriert: 26. Apr 2011, 09:41
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Re: Nebenverdienstbescheinigungen vorlegen?

Beitrag von Wolfsgeheul »

Hallo
Vielen Dank für Deine Antwort, ist doch schön, dass es dieses Forum gibt :)

Mfg
Wolfsgeheul
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Bundesfreiwild
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Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
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Re: Nebenverdienstbescheinigungen vorlegen?

Beitrag von Bundesfreiwild »

DEr Grund ists eigentlich, dass der Nebenverdienst während des AKTIVEN Dienstes nur für die Genehmigung interessant ist.
Sobald man aber pensioniert ist, wir Nebenverdienst, der über der Höchstgrenze liegt, mit der Pension verrechnet.
Deshalb jetzt die Anfrage.
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