Hallo sehr geehrte Forumsmitglieder,
wer in Frühpension gehen muss, bekommt ja häufig nur die Mindestpension. Wie ist es denn wenn man dann seine Miete z.B. in München nicht mehr zahlen kann und aufs Land ggf. auch in ein anderes Bundesland ziehen will, weil dort die Lebenshaltungskosten geringer sind und auch eine günstigere Wohnung vorhanden ist? Kann man dies ohne Absprache mit dem Dienstherrn so tun oder muss man das vorher ankündigen?
Umzug bei dauernder Dienstunfähigkeit wegen finanzieller Gründe
Moderator: Moderatoren
Re: Umzug bei dauernder Dienstunfähigkeit wegen finanzieller Gründe
Wenn du in Pension bist kannst du wohnen wo du willst.
Re: Umzug bei dauernder Dienstunfähigkeit wegen finanzieller Gründe
ok ich dachte wegen möglicher Reaktivierung müsste man dann auch zur Verfügung stehen wenn diese z.B. nach einem Jahr per amtsärztlicher Untersuchung erwirkt wird?
Re: Umzug bei dauernder Dienstunfähigkeit wegen finanzieller Gründe
Sofern eine Reaktivierung erfolgen sollte, müssten Sie, falls erforderlich, eben noch mal umziehen.