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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Verfasst: 9. Sep 2022, 15:18
von Käptn iglo
Ich frage mich schon, was Beamte/innen mit einem Beschäftigungsbündnis originär am Hut haben. Nach meiner Einschätzung wurden die Beamten/ innen u ter fadenscheinigen Argumentationen ganz brutal untergebuttert.

Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Verfasst: 10. Sep 2022, 14:11
von AndyO
JimAnw hat geschrieben: 10. Sep 2022, 13:41
AndyO hat geschrieben: 9. Sep 2022, 09:08 Moin,

war mir neu, dass das Beschäftigungsbündnis auch außerhalb der DTAG existiert. Ist dem so oder warum schreiben die PNU? Und die Tabelle möchte ich nachrechnen und nicht als Gott gegeben hinnehmen.
Das ist jetzt nicht Dein Ernst, dass Du nicht weiß warum die PNU schreiben :o
Bevor de hier wieder diffamierst: Ich schrieb das mir kein Beschäftigungsbündnis ausserhalb der DTAG bekannt ist. Wenn de hier was beitragen willst, dann schreib wo die PNU-Tabelle zur Anwendung kommt statt dein obligatorisch inhaltliches Vakuum...

Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Verfasst: 10. Sep 2022, 21:32
von zeerookah
Die PNU Tabelle kommt bei den Tochtergesellschaften zur Anwendung (in Abhängigkeit zur Arbeitszeit)
Und bei der Telekom direkt natürlich auch. Nach Bundes Tabelle dürfte bloß Bezüge erhalten wer 41 Stunden arbeitet

Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Verfasst: 11. Sep 2022, 07:04
von AndyO
zeerookah hat geschrieben: 10. Sep 2022, 21:32 Die PNU Tabelle kommt bei den Tochtergesellschaften zur Anwendung (in Abhängigkeit zur Arbeitszeit)
Und bei der Telekom direkt natürlich auch. Nach Bundes Tabelle dürfte bloß Bezüge erhalten wer 41 Stunden arbeitet
Moin,

PNU steht für mich für Telekom (Anwendung ja > konzernweites Beschäftigungsbündnis) UND Postdienst inkl. Postbank. Der ER enthält ja auch die Deutsche Bahn und PNU (Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen) wobei die Deutsche Bahn ihn nie gegenzeichnete. D.h. man hätte die gesetzliche Möglichkeit, nutzt diese aber nicht. Also wie sieht die Besoldungsmitteilung bei Postdienst/Postbank aus? PNU-Tabelle und dann jährliche Zuschläge?

Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Verfasst: 11. Sep 2022, 09:40
von zeerookah
AndyO hat geschrieben: 11. Sep 2022, 07:04 Also wie sieht die Besoldungsmitteilung bei Postdienst/Postbank aus? PNU-Tabelle und dann jährliche Zuschläge?
Keine Ahnung wie das dort gehandhabt wird. Am besten du fragst mal in den Bereichen der "Beutelpostler" nach...

Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Verfasst: 11. Sep 2022, 12:54
von AndyO
JimAnw hat geschrieben: 11. Sep 2022, 12:50 Hier wird mal wieder ein Nebenthema sowas von ausgeschlachtet - AndyO und Siggi09 sei Dank. Macht doch einen eigenen Beitrag über Besoldung PNU auf und dort könnt Ihr Euch sowas von auslassen. Wenn man aber keinen Probleme hat, dann erfindet mal halt einfach welche. Kommt mir hier irgendwie bekannt vor !
Wie wär's denn von dir mit ner einfachen Ja/Nein Antwort statt kontinuierlich inhaltlosen Romanen deines Nichtwissens?

Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Verfasst: 11. Sep 2022, 13:52
von Siggi09
JimAnw hat geschrieben: 11. Sep 2022, 12:50 Hier wird mal wieder ein Nebenthema sowas von ausgeschlachtet - AndyO und Siggi09 sei Dank. Macht doch einen eigenen Beitrag über Besoldung PNU auf und dort könnt Ihr Euch sowas von auslassen.
Was habe ich bitte zur Besoldung bei den anderen PNU geschrieben? Liest Du eigentlich bevor Du hier rumtrollst?

Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Verfasst: 11. Sep 2022, 22:49
von Possi
Was genau ist denn unklar? Die Besoldungstabelle für die PNU findet bei der gelben Post ebenfalls Anwendung (bei einer 38,5 h-Woche). Zudem gibt es die Postzulage, dafür keine Leistungszulagen mehr.

Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Verfasst: 12. Sep 2022, 07:18
von AndyO
Possi hat geschrieben: 11. Sep 2022, 22:49 Was genau ist denn unklar? Die Besoldungstabelle für die PNU findet bei der gelben Post ebenfalls Anwendung (bei einer 38,5 h-Woche). Zudem gibt es die Postzulage, dafür keine Leistungszulagen mehr.
Genau das war unklar. Was für Alternativen bestehen denn zur 38,5h Woche? Telekom hat einen Korridor zwischen 34 und 38h wo die PNU-Tabelle ohne Ausgleichzahlung Anwendung findet. Wer z.B. in Abordnung ist erhält oberhalb von 38h im Dezember eine jährliche Ausgleichzahlung. Diese orientiert sich an der Regelarbeitszeit der Einsatzdienststelle.
Jetzt habt ihr beim Postdienst ja Personalmangel. Da fällt es mir schwer zu verstehen, warum man sich mit der PNU-Tabelle bei 38,5h abspeisen lässt. Was war denn da die Motivation? Kündigungsverzicht wie bei uns kann's ja nicht sein. Kollektive Arbeitszeitverkürzung passt in dem Umfeld auch nicht.

Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Verfasst: 12. Sep 2022, 07:48
von Pipapo
Was hat die PNU- Tabelle eigentlich mit dem Thema des Threads ER 2023 zu tun? Genau nichts. Macht doch dafür einen eigenen Thread auf oder der Mod trennt die Beiträge in einen eigenen Thread ab.

Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Verfasst: 12. Sep 2022, 10:57
von AndyO
Pipapo hat geschrieben: 12. Sep 2022, 07:48 Was hat die PNU- Tabelle eigentlich mit dem Thema des Threads ER 2023 zu tun? Genau nichts. Macht doch dafür einen eigenen Thread auf oder der Mod trennt die Beiträge in einen eigenen Thread ab.
Na dass der ER für die PNU gilt. Und da es im YAM ja wohl nix Neues zum ER gibt, handeln wir den Rest der PNU auch gerade mit ab. Bei der Differenz vorher/nachher ist es relevant ob man von der PNU-Tabelle kommt oder eben nicht. Ich finde es auch informativ über den Tellerrand DTAG zu schauen.

Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Verfasst: 12. Sep 2022, 11:33
von Pipapo
Nur das es die Postnachfolgeunternehmen bereits seid 1995 gibt und die Besoldungstabelle PNU seid 2004.
Da verwundert es mich schon, dass du hier Fragen stellst, als ob du noch nie etwas davon gehört hast.
Du willst hier olle Kamellen abhandeln.

Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Verfasst: 12. Sep 2022, 11:51
von AndyO
Pipapo hat geschrieben: 12. Sep 2022, 11:33 Du willst hier olle Kamellen abhandeln.
Klar sind es alte Kamellen die aber bis heute wirken. Und nach 18 Jahren ist mir das alles nicht mehr so transparent und logisch wie das einst erschien. Hab den Link gefunden, der das noch mal chronologisch zusammenfasst:

https://www.juraforum.de/news/geringere ... ess_109498

Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Verfasst: 12. Sep 2022, 13:17
von AndyO
JimAnw hat geschrieben: 12. Sep 2022, 13:01 Aber das ist eigentlich schon die Normalität hier, wenn man sich die Beiträge von bestimmten Usern anschaut.
Helden wie DeinerEiner schreiben ausschließlich inhaltslos und wollen Diskussionen unterdrücken. Ich kann jeden nur einladen, nach Beiträgen von JimAnw zu suchen. Dort findet man viele Worte und keine Hilfen. Ein ausschließlich nervender Zeitgenosse dem die Kinderstube abhandengekommen ist. Erinnert mich an einen Herrn WaltHer, dessen Dienststelle 3 Kreuze schlug als se ihn in Vivento hatten.

Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter

Verfasst: 12. Sep 2022, 13:45
von Siggi09
Wir sollten den Troll nicht weiter füttern ...