Meine Tochter wird ab Herbst studieren und wir müssen entscheiden, ob sie in der Beihilfe / Privaten bleibt oder in die gesetzliche KV wechselt. Ich habe nun gelesen, daß sie nur dann beihilfeberechtigt bleibt, solange ihr Einkommen unter 640€ liegt.
Frage 1: brutto oder netto?
Frage 2: Zählen Kindergeld und Unterhalt als Einkommen? Sie ist ja gegenüber ihrem Vater und mir unterhaltsberechtigt, wenn sie studiert. Oder zählt nur Einkommen, das sie selbst erarbeitet? (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen usw. hat sie nicht.)
Wer weiß das? Danke!
Auch bei der Familienversicherung gibt es eine Einkommensgrenze von 450€. Soweit ich weiß, zählt hier das Kindergeld nicht. Aber bleibt die Frage: zählt der Unterhalt oder nur ein selbst erarbeitetes Einkommen?
Was zählt als Einkommen eines Studenten?
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Re: Was zählt als Einkommen eines Studenten?
Hallo.
Ich würde es so angehen.
Ich denke sie ist berücksitigungsfähig solange es Kinderanteil Familienzuschlag gibt. Den gibt es solange es Kindergeld gibt.
Also schauen was sind Voraussetzungen beim Kindergeld.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-u ... -18-jahren
Ich würde es so angehen.
Ich denke sie ist berücksitigungsfähig solange es Kinderanteil Familienzuschlag gibt. Den gibt es solange es Kindergeld gibt.
Also schauen was sind Voraussetzungen beim Kindergeld.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-u ... -18-jahren
Re: Was zählt als Einkommen eines Studenten?
Das studierende Kind ist beihilferechtlich berücksichtigungsfähig, wenn es im kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag berücksichtigt ist. Der Kindergeldbezug ist hierfür nicht unbedingt erforderlich, gleichwohl dies oftmals zusammen fällt.
Unabhängig davon ist die Frage zu beurteilen, wie sich das studierende Kind krankenversichert. Hierzu gibt's einen interessanten Link:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... iten-10352
Unabhängig davon ist die Frage zu beurteilen, wie sich das studierende Kind krankenversichert. Hierzu gibt's einen interessanten Link:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... iten-10352