Hallo, ich würde mich über eine Antwort freuen, da ich leider zu diesem Anliegen nichts gefunden habe im Forum.
Wenn man z.B. mit A11 Stufe 4 Teildienstunfähig ist und entsprechend die Bezüge je nach Dienstfähigkeit gekürzt werden, dann nach einer Weile doch DDu wird, bekommt man dann die Mindestpension? Wonach werden dann die DDU Bezüge berechnet wenn man vorher nur noch Teildienstfähig war? Wird von A11 Stufe 4 ausgegangen?
Liebe Grüße
DDU nach Teildienstfähigkeit und Mindestpension
Moderator: Moderatoren
Re: DDU nach Teildienstfähigkeit und Mindestpension
Eine Mindestpension gibt es ab einer Dienstzeit von 5 Jahren immer.
Das Ruhegehalt wird nicht anders berechnet als sonst auch, d.h. auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5 BeamtVG) und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (§§ 6 - 13 BeamtVG).
Das Ruhegehalt wird nicht anders berechnet als sonst auch, d.h. auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5 BeamtVG) und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (§§ 6 - 13 BeamtVG).