Datenmißbrauch der Beihilfestelle des LBV NRW
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Datenmißbrauch der Beihilfestelle des LBV NRW
Erfahrungen mit der Beihilfestelle des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf.
Ende März 2020 bekomme ich ein Schreiben der Beihilfestelle mit der Aufforderung, zu meinem Beihilfeantrag auf häusliche Pflege noch die fehlende Unterlagen, Einstufungsbescheid der Pflegeversicherung über die Pflegebedürftigkeit, die Zuordnung zu einem bestimmten Pflegegrad, den Leistungsbeginn und den Umfang der Leistungen einsenden möge.
Ich habe dem Sachbearbeiter Herrn B. daraufhin geantwortet, dass ich noch n i e einen Antrag auf Beihilfe für Aufwendungen der häuslichen Pflege gestellt habe und dass ich zur Zeit auch keinen Anhaltspunkt für eine Pflegebedürftigkeit bei mir erkennen kann.
Gerne würde ich mich aber wieder melden, falls eine Pflegebedürftigkeit eintreten sollte.
Ich dachte, dass mit diesen ironischen Zeilen die Geschichte beendet wäre.
Leider habe ich mich zu früh gefreut.
Im Juli 2020 erhalte ich nochmals eine Kopie des o.a. Schreibens des Sachbearbeiters B., dem zwei Rechnungskopien über die Vertragswartung eines Treppenliftes und eines Beratungsbesuches eines Pflegedienstes beigefügt waren.
Diese Rechnungen waren auf eine Frau Irmgard K. und einen Herrn Ludwig K. in einer ca. 140 km von meinem Wohnsitz entfernten Stadt ausgestellt und enthielten Angaben über den Pflegegrad, das Geburtsdatum und die Versicherten Nr. der Rechnungsempfänger.
Im Mai 2020 erhalte ich ein Schreiben der Beihilfestelle in eigener Beihilfeangelegenheit.
Diesem Schreiben liegt die Beihilfeberechnung der Beihilfeberechtigten Frau Sabine F. bei.
Diese Berechnung enthält ja die persönlichen und vertraulichen Daten z. B. das Geburtsdatum der Frau F. die Höhe der Belastungsgrenze, aus der sich ja die Bruttobezüge des Vorjahres errechnen lassen die Leistungsarten und das Frau F. alleinerziehende Mutter des Maximilian F. ist.
Langsam reicht es mir und ich werde diesen Umgang mit den Daten anderer Beihilfeberechtigten im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde an das zuständige Dezernat beim Finanzministerium NRW melden.
Gibt es hier Beihilfeberechtigte mit ähnlichen Erfahrungen?
Ende März 2020 bekomme ich ein Schreiben der Beihilfestelle mit der Aufforderung, zu meinem Beihilfeantrag auf häusliche Pflege noch die fehlende Unterlagen, Einstufungsbescheid der Pflegeversicherung über die Pflegebedürftigkeit, die Zuordnung zu einem bestimmten Pflegegrad, den Leistungsbeginn und den Umfang der Leistungen einsenden möge.
Ich habe dem Sachbearbeiter Herrn B. daraufhin geantwortet, dass ich noch n i e einen Antrag auf Beihilfe für Aufwendungen der häuslichen Pflege gestellt habe und dass ich zur Zeit auch keinen Anhaltspunkt für eine Pflegebedürftigkeit bei mir erkennen kann.
Gerne würde ich mich aber wieder melden, falls eine Pflegebedürftigkeit eintreten sollte.
Ich dachte, dass mit diesen ironischen Zeilen die Geschichte beendet wäre.
Leider habe ich mich zu früh gefreut.
Im Juli 2020 erhalte ich nochmals eine Kopie des o.a. Schreibens des Sachbearbeiters B., dem zwei Rechnungskopien über die Vertragswartung eines Treppenliftes und eines Beratungsbesuches eines Pflegedienstes beigefügt waren.
Diese Rechnungen waren auf eine Frau Irmgard K. und einen Herrn Ludwig K. in einer ca. 140 km von meinem Wohnsitz entfernten Stadt ausgestellt und enthielten Angaben über den Pflegegrad, das Geburtsdatum und die Versicherten Nr. der Rechnungsempfänger.
Im Mai 2020 erhalte ich ein Schreiben der Beihilfestelle in eigener Beihilfeangelegenheit.
Diesem Schreiben liegt die Beihilfeberechnung der Beihilfeberechtigten Frau Sabine F. bei.
Diese Berechnung enthält ja die persönlichen und vertraulichen Daten z. B. das Geburtsdatum der Frau F. die Höhe der Belastungsgrenze, aus der sich ja die Bruttobezüge des Vorjahres errechnen lassen die Leistungsarten und das Frau F. alleinerziehende Mutter des Maximilian F. ist.
Langsam reicht es mir und ich werde diesen Umgang mit den Daten anderer Beihilfeberechtigten im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde an das zuständige Dezernat beim Finanzministerium NRW melden.
Gibt es hier Beihilfeberechtigte mit ähnlichen Erfahrungen?
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Re: Datenmißbrauch der Beihilfestelle des LBV NRW
Datenschutzbeauftragter des Landes ?
Re: Datenmißbrauch der Beihilfestelle des LBV NRW
Vielleicht mal direkt die Beihilfestelle sachlich (wie hier) und ohne "ironische Zeilen" auf das Durcheinander bei der Zuordnung von Belegen hinweisen?!
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Re: Datenmißbrauch der Beihilfestelle des LBV NRW
Steht da auch die Personalnummer? Vielleicht gibt es einen Zahlendreher bei der Personalnummer?
Datenschutz ist immer sehr zahnlos, soll das Land eine Strafe an sich selber zahlen?
Schreib an den Leiter der Behörde.
Datenschutz ist immer sehr zahnlos, soll das Land eine Strafe an sich selber zahlen?
Schreib an den Leiter der Behörde.
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Re: Datenmißbrauch der Beihilfestelle des LBV NRW
Einen Zahlendreher bei der Beihilfenummer habe ich beim ersten Schreiben auch vermutet und das kann sicherlich mal passieren.
Allerdings kommt dann zwei Monate später das gleiche Schreiben nochmal und diesmal liegen 2 Rechnungskopien mit einem anderen Namen bei.
Also das Schreiben geht an meinen Namen, die beiliegenden Rechnungskopien sind an eine andere Person adressiert.
Wenn ich ein Schreiben an einen Beihilfeempfänger versende und diesem Schreiben zwei Rechnungskopien beifüge, muss ich mich doch überzeugen, dass beide Namen identisch sind?
Zum Thema Strafe, vielleicht ein Wochenende Dienst in einer Pflegeeinrichtung?
Allerdings kommt dann zwei Monate später das gleiche Schreiben nochmal und diesmal liegen 2 Rechnungskopien mit einem anderen Namen bei.
Also das Schreiben geht an meinen Namen, die beiliegenden Rechnungskopien sind an eine andere Person adressiert.
Wenn ich ein Schreiben an einen Beihilfeempfänger versende und diesem Schreiben zwei Rechnungskopien beifüge, muss ich mich doch überzeugen, dass beide Namen identisch sind?
Zum Thema Strafe, vielleicht ein Wochenende Dienst in einer Pflegeeinrichtung?
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Re: Datenmißbrauch der Beihilfestelle des LBV NRW
DAS halte ich für ein Gerücht.Ozymandias hat geschrieben: ↑30. Jul 2020, 13:59 Datenschutz ist immer sehr zahnlos, soll das Land eine Strafe an sich selber zahlen?
Schreib an den Leiter der Behörde.
Das mit dem Behördenleiter ist nicht ganz verkehrt bevor man das Faß mit dem Datenschutzbeauftragten aufmacht.
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Re: Datenmißbrauch der Beihilfestelle des LBV NRW
Wenn ein Landesdatenschutzbeauftragter ein Bußgeld verhängt, dann zahlt das Land das Bußgeld an sich selber. Ist doch unsinnig.
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Re: Datenmißbrauch der Beihilfestelle des LBV NRW
Da geht´s nicht um Bußgelder.
Re: Datenmißbrauch der Beihilfestelle des LBV NRW
Entweder du schriebst
a) den behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) des LandesamtES für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen
Link zum Organigramm: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/ ... e/fid/9085
b) die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)
Link: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuell ... Daten.html
oder
c) beide
an.
a) den behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) des LandesamtES für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen
Link zum Organigramm: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/ ... e/fid/9085
b) die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)
Link: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuell ... Daten.html
oder
c) beide
an.
Re: Datenmißbrauch der Beihilfestelle des LBV NRW
Gibt es etwas Neues in der Sache?