Hallo,
Ich bin verbeamtete Lehrerin in Sachsen unverheiratet und habe ein Kind. Ich bekomme den Familienzuschlag Stufe 2, weil ich das Kindergeld bekomme. Würde ich auch Stufe 1 bekommen, denn es heißt: Außerdem erhalten die Stufe 1 auch Beamte oder Richter, die eine andere Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben und ihr Unterhalt gewähren, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind oder aus gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen.
Danke für Eure Hilfe
Familenzuschlag
Moderator: Moderatoren
-
- Moderator
- Beiträge: 3954
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Familenzuschlag
Wer soll denn das sein?
Re: Familenzuschlag
@Christin1980: Sie müssten neben der Stufe 2 auch zusätzlich die Differenz zwischen den Stufen 1 und 2 erhalten.
--> § 42 Abs.3 SächsBesG(3) Ledige und geschiedene Beamte ... erhalten zusätzlich zum Grundgehalt den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe des Familienzuschlags, der der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entspricht.