Widerspruch gegen Beurteilung

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Bundesfreiwild
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ist doch klar:
Wenn man viele SEHR gute Beurteilungen hat und nicht genügend Beförderungsposten, dann wird eben der nächste Maßstab angelegt.
Und... wer in diesem BeförderungsJahr nicht dabei sein konnte, weil nicht genügend Planstellen vorhanden, der ist eben dann im nächsten Jahr vor den anderen mit sehr guten Beurteilungen "dran".

Man muss das doch auch einfach mal ganz praktisch-logisch sehen.

Natürlich will jeder fleissige Mensch, dass er hauptsächlich nach seiner Leistung beurteilt wird. Wenn es viele Gute unter Guten gibt, sucht man sich eben ein anderes Leistungsmerkmal, das objektiv und ohne Nasenfaktor fassbar ist. Und das ist ganz klar die Zeit, die man für das Unternehmen die gute Leistung schon erbracht hat, also die Betiebszugehörigkeitszeit.
Ich denke, wenn es so zuginge, würde an dieser Möglichkeit auch keiner meckern.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Dies hat das Gericht nicht beanstandet, sondern nur die Tatsache, dass genau so viele gute Beurteilungen wie Beförderungsposten zu Stande gekommen sind...

Somit wurde durch die Quote der Beurteilungsposten die Anzahl der guten MA vorgegeben - das kann und darf nicht so sein...denn was hat eine Quoto mit guten oder schlechten Mitarbeitern zu tun.
Im Umkehrschluss sind alle Beamten bei deren Einheit keine Beförderungsposten vorhanden waren dann schlechte bzw. nicht so gute Mitarbeiter...einfach nur Schwachsinn...
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Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Mikesch »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Dies hat das Gericht nicht beanstandet.
Ist es möglich, dass Ihr euch auf unterschiedliche Urteile beruft?
So wie dibedupp es beschreibt, war es ja bei uns auch und aus Gründen wie er schreibt wurde das Beurteilungsverfahren dann neu geregelt. Liegt aber schon einige Jährchen zurück...
Was Du beschreibst, ist iwie ein anderer Sachverhalt, ein Urteil diesbezüglich muss ja dann entsprechend später gefallen sein.

Wobei es eigentlich egal ist, das jetzige System ist Verarsche pur...
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Bundesfreiwild
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Das vom Zoll ist das eine. Der ganze Beurteilungs- und Beförderungsschlamassel bei der Telekom was anderes.
Auf jeden Fall sind die Beurteilungen UNABHÄNGIG von der Anzahl der vorhandenen Beförderungsplanstellen zu machen.
Dann passiert es eben, dass man mehr sehr gute und gute Beurteilungen hat, als Planstellen herab regnen.
Aber das war immer so. Und es hätte sich nie jemand beschwert, wenn er deswegen erst im nächsten Jahr (aber dann mit Sicherheit) befördert würde.
Wenn man sehen könnte, dass alles irgendwie mit rechten Dingen zugeht.

Ich sehe auch KEINE Diskriminierung darin, wenn bei gleich guten Beurteilungen eben ein Zweit-Maßstab angelegt werden MUSS.
Und was heisst hier Altersdiskriminierung? Wer schon länger einen Job macht, bekommt auch oft mehr Geld, weil eben eine größere Berufserfahrung erwartet und auch gebracht wird.
Was will man denn sonst nehmen als die Betriebszugehörigkeit?
Und... wäre es nicht auch okay, wenn Menschen, die die Arbeit auch schon sehr lange sehr gut machen, vor denen befördert werden, die zwar gleich gut, aber eben noch nicht so lange dabei sind? Das wäre zumindest ein objektiv fassbarer sachlicher Grund. Und die Jungen rücken ja nach. Und dann profitieren SIE von der Betriebszugehörigkeit, wenn die nächsten jungen Jahrgänge eingestellt wurden.
Wer fände es denn fair, wenn jahrelange sehr gute Mitarbeiter erst NACH den Neuanfängern befördert werden?
Ein bisschen kann man ja auch die Berufserfahrung und das Durchhaltevermögen in einem Unternehmen belohnen.
Es sei denn, man WILL eine Personalpolitik betreiben, die die Alten zu nix mehr kommen lässt und die jungen Mitarbeiter bevorzugen will.

Alles andere sind subjektive Betrachtungen, die auf Nasenfaktor und persönlichem Gusto des Vorgesetzten beruhen, wie "soziales Verhalten".
Dort werden auch immer die Beurteilungsabstriche gemacht, wenn man dem Mitarbeiter sonst nicht an die Karre fahren kann, ihn aber herab stufen möchte, weil man ihn nicht mag, oder andere "politische" Gründe vorgeschoben werden sollen.

Oder "Kommunikationsfähigkeit" - auch so ein Schwammdingens, in dem man alles unterbringen kann, vom überzeugten Schweiger, der toll arbeitet, aber mit kaum jemandem ein Wort wechselt, bis zur Quatschmitsosselabertasche, die vor lauter Babbeln nicht zum Arbeiten kommt. Vom Gesprächsakrobaten bis zum Verbalversager.

Ich habe vor gut 25 Jahren mal einen Beurteilungsbogen von der Bundeswehr gesehen. Da gings um die Beurteilung von einem Oberfeldwebel zum Hauptfeldwebel, also so ungefähr A8.
Das war ein RIIIIIEEESENlappen von einzelnen Beurteilungskriterien. Die Hauptkriterien waren in jeweils 10 Unterkriterien zerteilt, die nochmal in Einzelpunkte aufgesplittet waren. (Die ganz genaue Anzahl der Unterpunkte weiss ich nicht mehr). Insgesamt kamen so aber in etwa 100 Einzelbewertungen zustande.

Keine Ahnung, wie viel Zeit die bei der BW damals für die Erstellung der Beurteilungen hatten, aber auch dort und damals kam IMMER DAS an herausragendem Personal heraus, das sich der Oberchefe an zu beförderndem Personal so vorstellte.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Natürlich spielen bei einer Beurteilung die Nasenpunkte mit - das kann keiner von sich weisen...

Aber die Spielregeln sind vorgegeben und es werden Punkte verteilt - wenn einer damit nicht einverstanden ist, kann er dagegen vorgehen...
Aber nochmals:
Es kann nicht sein, dass anhand der vorgegebenen Beförderungsanzahl genau die Anzahl von der Telekom / Dienstherr der "guten" Mitarbeiter vorgegeben wird.

Warum werden nicht zuerst die Beurteilungen durchgeführt und davon unabhängig die Beförderungen durchgeführt - die kann dann auch nach der Bestenauslese erfolgen...
Damit werden die Meisten kein Problem haben - warum auch...?
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Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Mikesch »

Rechtswidrig der Kram...

Ein ganz neues Urteil:
http://www.obst-hotstegs.de/?p=1778

Grundsatz:
Es kann nicht angehen, dass das Ergebnis ausgekungelt wird und die Beurteilung anschließend passend gemacht wird.

Bin mal gespannt, wann das auch Auswirkungen zeigt, unser Dienstherr legt garantiert Widerspruch ein. Mal wieder vom Zoll, aber ihr Telekömmler dürftet da auch von provitieren.

Schönen Feierabend noch...
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Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Die Telekom und andere Dienstherrn verfahren nach der Motto, was nicht passt wird einfach passend gemacht - Augen zu und durch...

Gleiches gilt auch für die Änderung des PostPersRG, bei dem 5 Ämter !!! gebündelt werden sollen - Schwachsinn hoch 3 - aber Hauptsache ist, diese Ach so tollen Verantwortlichen haben sich mal wieder was vorgenommen, was letztendlich nicht umzusetzen ist...
Ich habe das Gefühl, dass die sich dort einfach sowas von schwachsinniges einfallen lassen, damit die Belegschaft eingeschüchtert und irritiert wird...Wir kriegen die Beamten schon noch klein...das ist das Motte dieser Ahnungslosen und Verwirrten...
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo didedupp,

auch du solltest gerade wenn du aus dem Personabereich kommst, mitbekommen haben, dass das PostPersRG geändert werden soll...eine Bündelung von 5 Ämter und dazu noch laufbahnübergreifend - so soll gerade bei den Postfolgeunternehmen ein zukünftiger Einsatz - man kann auch sagen unterwertiger Einsatz - legitimiert werden...

Aber du kannst dir sicher sein, dass hier eine Grundsatzdiskussion und die daraus folgende Grundsatzfrage vor Gericht geklärt wird - denn das ist schon eine Frechheit, fünf Ämter zu bündeln und das auch noch laufbahnübergreifend....

Aber für dich scheint das kein Problem zu sein - es wird bei dir erst zum Problem, wenn du auf einmal zur VCS abgeschoben werden wirst - und glaube mir, dass wird zukünftig viel mehr Beamte treffen, die es heute noch nicht für möglich halten...
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

der § 8 des PostPersRG SOLL geändert werden - ich habe nicht geschrieben, dass es zu meinem Bezug (Ämterbündelung) bereits geändert wurde...hier mal die Ergänzung des § 8:
"Eine Tätigkeit kann bis zu fünf Ämtern zugeordnet werden"

Auch wenn du jetzt gleich hier wieder schreibst, es ist ja noch nichts geändert worden...es ist aber in Vorbereitung und es ist eine GEPLANTE Änderung.
Du kannst dich ja gerne mal bei deiner Gewerkschaft bzw. AN-Vertretung erkundigen...

Du kannst aber auch nach dem Motte "was ich nicht sehen kann, dass glaube ich nicht" durch die (Arbeits)-Welt bewegen und nur das glauben und wahrnehmen
was du von deinem ach so tollen Arbeitgeber/Diestherr vorgelegt (oder soll ich sagen vorgegessen) bekommst...
Torquemada
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Torquemada »

Von der Seite des Bundesrates:

"Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung
und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher
Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 907. Sitzung am 1. März 2013 beschlossen, gegen den
Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen
zu erheben."

Warum muss man als Nichtwissender verbal eigentlich losknüppeln, wenn man etwas nicht kennt, was die Telekom längst in höchsten Kreisen durchgedrückt hat ?

Da scheitert das gesamte Konzept der Telekom an einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Wenn das Gesetz erlassen wird kann NUR das Bundesverfassungsgericht dieses wieder kippen.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

es ist ja noch nicht erlassen, also das Gesetz...oder?
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben:@Torqumada
Und was hat jetzt der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher
Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz) mit dem Thema zu tun. Da geht es doch um etwas ganz anderes, als den §8 PostPersRG?

Die geplante Ämterbündelung wurde in dieses Verfahren "hineingemauschelt" ohne die zu hörenden Beamtenvertretungen korrekt zu hören. Es ist eben eine Sache, die schnell und unbeachtet erledigt werden soll.
Friedemann Hermann
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Friedemann Hermann »

Da muss man gegen die Panzer kämpfen.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von DBTB2012 »

Hallo Miteinander,

der Widerspruch gegen die Beurteilung wurde jetzt zunächst ruhend gestellt.

Mein Rechtsanwalt gibt der T noch etwas Zeit um das Beurteilungsverfahren rechtskonform durchzuführen. Sollte bis Oktober nichts passiert sein wird das Verfahren weitergeführt und eine Entscheidung auf richterlicher Basis erfolgen.

Da beleibt jetzt eben nur warten und wenn es nötig ist den Rechtsweg weiterzuführen.
Imhotep
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Imhotep »

Hallo,
ich hab heute Mitteilung vom Verwaltungsgericht bekommen, die sieht wie folgt aus:
"Herr Jähn von der Beklagten teilte heute fernmündlich mit, das eine Aufhebung der Beurteilungen aus dem Jahre 2012 im Raume steht.
Dies werde voraussichtlich Ende Mai entschieden werden."
gruß
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