Urlaub in Wiedereingliederung möglich??

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Lyddi
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Urlaub in Wiedereingliederung möglich??

Beitrag von Lyddi »

Hallo :roll:

bin zur Zeit im Krankenstand und plane demnächst eine stufenweise Wiedereingliederung, weil mir sonst die Verstetzung in den Ruhestand droht.
Allerdings bin ich wegen Kind daruf angewiesen im August Urlaub zu nehmen.
Deshalb meine Frage, ob das geht, da man ja während der Eingliederung noch krankgeschrieben ist.
Die volle Stundenzahl schaffe ich aber so schnell nicht.
Klasse wäre : Eingliederung -drei Wochen Urlaub- und dann wieder weitere Einglliederung.
Hat jemand da rechtliche Klarheit??
Danke für eine Anwort.
Gruß Lyddi
Lyddi
Beiträge: 4
Registriert: 6. Jul 2016, 20:07
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Re: Urlaub in Wiedereingliederung möglich??

Beitrag von Lyddi »

Hallo weiß jemand Bescheid?
Muss der Arbeitgeber der Wiedereingliederung zustimmen?
Mein Arbeitgeber verweigert die Zustimmung und möchte mich in Pension schicken.
Bitte wenn jemand eine Meinung
hat, mitteilen. Danke
Lyddi
Beiträge: 4
Registriert: 6. Jul 2016, 20:07
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Re: Urlaub in Wiedereingliederung möglich??

Beitrag von Lyddi »

EILT SEHR
Dienstunfall_L
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Re: Urlaub in Wiedereingliederung möglich??

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Lyddi,

ich kenne es so, dass ein Wiedereingliederungsvorschlag vom behandelnden Arzt gemacht wird und der Amtsarzt diesen prüft und entsprechende Rückmeldung an den Dienstherrn gibt, der dann eine Entscheidung trifft (i. d. R. auf Basis des amtsärztl. Vorschlags).

In anderen Bereichen mag es anders laufen.

Zur Eingangsfrage, ob ein Urlaub während der Wiedereingliederung möglich ist, habe ich keine Antwort. Je nach Arbeitsbereich ist erstmal fraglich, ob das so planbar ist (ich gehe davon aus, bei dir ist das organistatorisch möglich und die Dienststelle stimmt dem Urlaubsantrag zu).
Dann ist fraglich, ob eine durch 3 Wochen unterbrochene Wiedereingliederung sehr sinnvoll ist, denn die W. dient ja der Erprobung und stufenweisen Wiedereingewöhnung.

Wäre es nicht möglich, die Wiedereingliederung ein paar Wochen später zu beginnen, also nach dem (schulferienabhängigen) Urlaub und sich den Urlaub während des Krankenstands genehmigen zu lassen (Arztempfelung und Mitteilung an Dienstherrn, glaube ich)?

LG
verdi-man
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Re: Urlaub in Wiedereingliederung möglich??

Beitrag von verdi-man »

Kurzantwort: Urlaub während der Wiedereingliederung ist nicht möglich.


Lange Version hier nachlesen (Anmerkung: gilt für Beamte des Bundes! Abweichungen für Landesbeamte u. U. möglich, einfach Google befragen)

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile
Lyddi
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Einsicht in Akte des Amtsarztes jederzeit möglich???

Beitrag von Lyddi »

Vielen Dank für die Antworten

Leider kann ich die Wiedereingliederung nicht aufschieben, da der Amtsarzt mich für Dienstunfähig hält- allerdings ohne Einholung von Gutachten der behandelnden Ärzte.
Habe ich ein Recht auf Akteneinsicht beim Gesundheits -Amt ???
Mich würde sehr interessieren auf welcher Grundlage oder Vorinformation des Arbeitgebers er sein Gutachten gemacht hat. :?: :?: :?:

LG
Dienstunfall_L
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Re: Urlaub in Wiedereingliederung möglich??

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,

nebenbei: meinst du eigentlich mit Arbeitgeber deine Dienststelle?

Ich erkenne beim bisher bekannten Stand nicht den Sinn, Einblick in die Akte beim AA zu nehmen (dass es möglich ist, habe ich mal so gelesen).
Du schreibst, du bist im Krankenstand. Der AA hat vermutlich Infos vom Dienstherrn, seit wann, wie lange, ...
Im Krankenstand zu sein, bedeutet doch aktuelle Dienstunfähigkeit. Wie soll der AA ohne Begutachtung von etwas anderem ausgehen, also: Warum sollte der AA dich für dienstfähig halten?

Wenn es gar nicht möglich ist, den Augusturlaub abzusagen bzw dein Kind woanders unterzubringen oder mit anderer Begleitung in Urlaub fahren zu lassen, dann vermute ich, dass eine begründete ärztliche Empfehlung, vor der Wiedereingliederung einen Erholungsurlaub zu machen, hilfreich sein könnte.

Wurde dir gegenüber bereits von Zurruhesetzung gesprochen oder hast du dazu etwas schriftlich erhalten?
Normalerweise hat so etwas eine Vorlaufzeit und setzt eine amtsärztliche Begutachtung voraus (die es bei dir noch nicht gab, wenn ich dich richtig verstehe).

LG
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Alleinerziehende
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Registriert: 12. Jul 2016, 12:22
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Re: Urlaub in Wiedereingliederung möglich??

Beitrag von Alleinerziehende »

Hi Lyddi,
ich habe genau das gleiche Problem! Mein Beitrag wurde schon geschlossen! :-( Habe dir eine PN geschickt.
Grüße!
Gerda
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Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
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Re: Urlaub in Wiedereingliederung möglich??

Beitrag von Gerda »

Hallo,

ich hatte die Situation mit Wiedereingliederung nach längerer DU und Urlaub während der Wiedereingliederung ebenso. Und es geht!

Der Vorschlag wegen der Wiedereingliederung erging vom behandelnden Arzt an die Personalverwaltung und mitten in der Wiedereingliederung hatte ich 3 Wochen "Urlaub". Urlaub in Anführungszeichen, weil es so im Plan enthalten war und es wurde kein Urlaub abgeschrieben, weil es Bestandteil der Wiedereingliederungsvereinbarung war. Das geht aber nur - so damals die Personalstelle - wenn dieser Urlaub in der Zeit der Wiedereingliederung läuft. Wenn man nach der Wiedereingliederungszeit Urlaub nimmt und dann den regulären Dienst wieder antritt, geht er zu Lasten des Urlaubskontos. Könnte bei Bedarf nachschauen, ob und wo was steht...

Der Wiedereingliederungsplan wurde von der Leiterin unserer Behörde abgesegnet und darin enthalten war dann auch die 3-Wochen-Pause. Diesen hatte ich mit dem Doc abgesprochen und vorbereitet und erhielt sodann die Genehmigung, wie vorab geschrieben. Man ist weiterhin dienstunfähig, kann aber in den Urlaub fahren, das ist auch ausdrücklich gewünscht und der Gesundung dienlich. Der Zeitpunkt der Unterbrechung mit "Urlaub" musste eben nur in der insgesamten Zeit liegen.

Ich weiß jetzt nicht, in welcher Verwaltung ihr seid...

Gruss Gerda
Gerda
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Re: Urlaub in Wiedereingliederung möglich??

Beitrag von Gerda »

Lyddi hat geschrieben: bin zur Zeit im Krankenstand und plane demnächst eine stufenweise Wiedereingliederung, weil mir sonst die Verstetzung in den Ruhestand droht.
Allerdings bin ich wegen Kind daruf angewiesen im August Urlaub zu nehmen.
Wenn du mein vorheriges Posting liest, dann siehst du, es geht! Im Übrigen, der Amtsarzt hatte mich auch für dienstunfähig gesehen und ich hatte auch schon die Anhörung wegen Versetzung in den Ruhestand (§ 47 Bundesbeamtengesetz). Nach Erhalt der Anhörung habe ich dann das Präventionsgespräch § 84 SGB X terminiert und meinen Willen und Versuch angesprochen. Daraufhin war ich nochmals beim Amtsarzt, sie hat ihre Aussage dann "revidiert" und der Dienstherr gab mir Gelegenheit der o. g. Wiedereingliederung. Die Entscheidung hinsichtlich der Zurruhesetzung trifft nicht der Amtsarzt sondern der Dienstherr! Und mit dem kann man für gewöhnlich reden - meine Erfahrung -

Gerda
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