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Öffnungsaktion

Verfasst: 8. Feb 2019, 17:58
von alexisamadeus
Ich bin gerade dabei einen PKV-Antrag auszufüllen. Die Abfrage der Gesundheitsdaten geht schon in die Tiefe. Ich war in letzter Zeit recht häufig beim Arzt. Jetzt frage ich mich, was ist eigentlich, wenn man mal einen Arztbesuch vergisst in den Gesundheitsfragebogen aufzunehmen.

Es gilt ja die öffnungsaktion mit Kontrahieungszwang (nicht gesetzlich aber selbstverpflichtend). Inwiefern kann man dann dem Antragsteller arglisitige Täuschung -mit den Konsequenzen draus- vorwerfen, wenn man sowieso alle aufnehmen muss (sofern Bedinungen der Öfffungsaktion erfüllt)?

Wie kommt man eigentlich an seine ganzen Daten ran? Kassenärztliche V.? Hausarzt? Krankenkasse? Manchmal erhalte ich nämlich von eben genannten keine oder spärliche Infos. Wie kann man so dann alles korrekt angeben im Antrag bei dieser Informationspolitik???