Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

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Norbi
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Norbi »

Prophet01 hat geschrieben: 16.03.2019 14:42 Wenn ich die bisherigen Beiträge richtig verstehe dann muß der KVB Versicherte, auch wenn die KVB nicht alle GOÄ in einer Rechnung anerkennt, die Rechnung vollständig bezahlen? Wenn KVB und privatärztliche Rechnungssteller auf ihre Standpunkte beharren und sich nicht bewegen, dann zahlt der KVB Versicherte immer "die Zeche?" Dies kann unter Umständen "richtig teuer werden."! :shock:
Freundliche Grüße
Hallo Prophet

Na, da bin ich aber "froh" ;) dass ich nicht der einzige bin, der "Huddel" mit der KVB und Arztrechnungen hat, speziell mit Rechnungen die über den Abrechner UNIMED abgerechnet werden (UNIMED ist die Abrechnungsstelle, über die meist Uni-Kliniken und deren Ärzte abrechnen). Ich meine, dass in meiner 37jährigen Dienstzeit die KVB öfters mal hin- und wieder darauf hingewiesen hat, dass der Versicherungsnehmer für die Begleichung der Rechnung verantwortlich ist und NICHT die KVB, da bei einer Behandlung ein Vertrag zwischen Arzt und Patient zustande kommt. Das tut wahrscheinlich dem keinen Abbruch, wenn Ärzte in der kassenärztlichen Vereinigung oder in der Vereinigung leitender Krankenhausärzte sind, mit denen die KVB bestimmte Verträge hat. Ich meine aber, dass sich die Merkblätter weniger auf die GOÄ-Faktoren als auf das Zahlungsziel von 6 Wochen bezogen. Es gab mal Zeiten bei der KVB, in denen sie deutlich länger als 6 Wochen brauchte um Belege zu bearbeiten und sich Versicherungsnehmer bei Personalräten und bei der KVB selbst beschwert hatten. Allerdings hatte damals die KVB das Zugeständnis gemacht, die Mahnungen auch an sie weiterzuleiten.

Im Internet findet man natürlich so einiges über Arztrechnungen, ob es immer treffend und richtig ist, steht auf einem anderen blatt. So wie es Torquemada schrieb kann der Arzt durchaus auf die vollständige Begleichung der Rechnung bestehen, wenn er die Faktoren legal und erlaubt abrechnet. Er kann auch höhere Faktoren ansetzen, wenn sie im "Rahmen" sind, Verträge mit der KVB zum Trotz. Natürlich ist andererseits ein Arzt, der Mitglied in der kassenärztlichen Vereinigung ist auch an die Verträge gebunden, die diese Vereinigung mit Beihilfeträgern oder privaten Kassen aushandelt. Besteht der Arzt oder die Abrechnungsstelle auf die vollständige Begleichung der Rechnung und betonen noch die Richtigkeit und beharren auf ihren Standpunkten ist man natürlich der Dumme, wenn die KVB auch auf ihren Standpunkt beharrt oder gleich auf die Landesärztekammer verweist. Dann muss man warten, wie diese entscheidet. Ärzte werden wohl an diese Entscheidungen gebunden sein, ob aber Beihilfestellen, KVB oder Privatkassen das dann auch müssen weiß ich nicht. Bleibt dann vielleicht noch der juristische Weg mit offenem Ausgang. :?:

Grüße
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Hauseltr
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Hauseltr »

@ Norbi:
Ich zahle A 8 für Ledige, da meine Frau nicht über mich versichert ist sondern über die Beihilfe ihrer Besoldungsstelle und Debeka. Meine Frau war im aktiven Dienst beim Land BaWü auch A 8

Lt. KVB Satzung
§ 22
Mitversicherung des Ehegatten
Grundsatz
1 - Der Ehegatte eines Mitgliedes ist mitversichert, auch wenn er in einer gesetzlichen
Krankenkasse, einer Ersatzkasse oder einer Privatkrankenkasse versichert ist oder ei-
nen eigenen Beihilfeanspruch hat, der sich nicht gegen das BEV richtet.

Da sollte mich A 8 für Ledige doch etwas verwundern.
Eisenschiene
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Eisenschiene »

Für alle Interessierten, die KVB hat jetzt endlich eine app herausgebracht, mit der man keinen Erstattungsantrag mehr ausfüllen muß ( siehe https://www.kvb.bund.de/DE/Startseite.html
Norbi
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Norbi »

Hauseltr hat geschrieben: 03.08.2019 16:27 @ Norbi:
Ich zahle A 8 für Ledige, da meine Frau nicht über mich versichert ist sondern über die Beihilfe ihrer Besoldungsstelle und Debeka. Meine Frau war im aktiven Dienst beim Land BaWü auch A 8

Lt. KVB Satzung
§ 22
Mitversicherung des Ehegatten
Grundsatz
1 - Der Ehegatte eines Mitgliedes ist mitversichert, auch wenn er in einer gesetzlichen
Krankenkasse, einer Ersatzkasse oder einer Privatkrankenkasse versichert ist oder ei-
nen eigenen Beihilfeanspruch hat, der sich nicht gegen das BEV richtet.

Da sollte mich A 8 für Ledige doch etwas verwundern.
Haha, schon klar.

Antworte etwas spät darauf, da ich länger nicht da war. Ich habe Ende 2018 gheiratet. Bis dahin habe ich das Gehalt eines Ledigen und Kinderlosen erhalten und so wurden auch Steuer und Beiträge abgeführt. Nach meiner Heirat hat sich mein Gehalt etwas erhöht. Der KVB habe ich meine Heirat nicht mitgeteilt, da meine Frau als Beamtin/nunmehrige Ruhestandsbeamtin (A 8 ) bei der Beihilfe des Landes BaWü plus Debeka versichert ist. Allerdings hat das BEV der KVB mitgeteilt, dass ich nunmehr verheiratet bin. Telefonisch wurde sich mit mir in Verbindung gesetzt und ich habe gesagt, dass ich eine Mitversicherung meiner Frau bei der KVB nicht wünsche, da meine Frau eben bei der Beihilfe des Landes BaWü sei und bei der Debeka und auch meine Frau keine Mitversicherung wünscht (z. B. hat meine Frau kein Ärger mit dem GOÄ-Faktor 2,3 oder muss sich wenig bis kaum mit Rechnungsbeanstandungen rumschlagen - wie ich neuerdings bei der KVB - geschweige denn, dass man in Apotheken ständig bitten müsste, auch ja das günstigste Medikament zu bekommen, wenn der Arzt mal ein teures verschreibt usw.). Allerdings hat die Dame von der KVB mich noch gebeten, ihnen das schriftlich mitzuteilen. Also bezahle ich bei der KVB den bisherigen Beitrag, den ich die ganze Zeit bezahlt habe. Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass meine Frau dennoch Beihilfeansprüche gegen das BEV hätte.

So wäre das mit dem "A 8 für Ledige" zu verstehen gewesen. ;)
Norbi
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Wieder Abrechnungsärger bei der KVB

Beitrag von Norbi »

Seit ich Rechnungen von UNIMED, welches Rechnungen von Ärtzeleistungen z. B. der Uniklinik Heidelberg abrechnet, bekomme, habe ich ständig Ungemach wegen nicht anerkannter Abrechnungsposten. Dabei wurden häufig Rechnungsposten beanstandet, die man als "analog" bezeichnet oder sonstige andere Leistungen. Unlängst bin ich auf einem Betrag von über 120 Euro sitzen geblieben, weil KVB und UNIMED auf ihren Standpunkten beharrten.

Analoge Abrechnungsfaktoren sind Faktoren, die nicht genauer in der GOÄ benannt sind (wohl aber dennoch eine Nummer besitzen), weil die GOÄ immer noch auf dem Stand von 1996 sei und seit dem nicht mehr novelliert wurde. Nach Auffassung der KVB und der PKVen sind analoge Posten (hinter der Abrechnungsnummer mit einem "A" versehen) nicht eindeutig wissenschaftlich, nicht genau zuordenbar und seien auch nicht immer "notwendig". Nach Auffassung der Ärzte sind analoge Abrechnungen von der Bundesärztekammer (BÄK) genehmigt und somit erstattungsfähig. Allerdings bin ich als Patient der Dumme. Die KVB hat mir öfters geschrieben - nach übermittlung der Standpunkte von UNIMED und des Uniklinikums Heidelberg -, dass sie nicht von ihrem Standpunkt abrückt und ich mich bei Ombudsmänner oder bei der BÄK beschweren könne. Allerdings sei der Tarif der KVB eindeutig, was Ausschlüsse betrifft. Die Bundesärztekammer weist aber ausdrücklich darauf hin, dass Beihilfevorschriften und Erstattungsmodalitäten für Ärzte eigentlich weder bindend noch interessant seien, da dies ein Problem Kasse - Patient sei und nicht Arzt - Patient. Schlussendlich könne man zwar erst die unstrittigen Punkte zahlen, aber schlussendlich muss man dann wohl oder übel auch die strittigen Beträge zahlen, auf denen man dann als Patient sitzen bleibt. Oder man scheut nicht den Verwaltungsaufwand mit Einsprüchen, Beschwerden bei der BÄK oder der Inanspruchnahme von Ombudsmännern mit offenem Ausgang.

Solangsam finde ich diese ganze Chose zum k...tzen. :twisted: :o
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von nobse1602 »

Melden Sie sich bei Arnd Henze beim WDR, der macht gerade eine Untersuchung zu unimed.

xxxxxxx - bitte keine Email-Adressen hier - mod
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von nobse1602 »

Ansonsten unstrittigen Teil zahlen, für den Rest unimed klagen lassen. Vor dem AG braucht man keinen Anwalt und bei niedrigen Summen dringen die Richter auf einen Vergleich. Der Kläger bleibt dann zumeist auf seinen Kosten sitzen.Der Kläger muss auch in Vorleistung treten, was Gerichtskosten betrifft.
nobse1602
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von nobse1602 »

Mailadresse Arnd Henze:

Hier https://www.webwiki.de/unimed.de ein bisschen runterscrollen.
nobse1602
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von nobse1602 »

Ansonsten gibt es eine Liste von "anerkannten" Analogziffer der Bundesärztekammer. Was da nicht drauf ist, ist von unimed erfunden worden. Da würde ich mich stur stellen.
Barbara
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Barbara »

Analogziffern, hier eine gute Möglichkeit diesen Ziffern entgegenzutreten:

https://www.pkv.de/w/files/goae-komment ... nungen.pdf
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Hauseltr
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Hauseltr »

Auch bei den Angestellten dieser Firma kommt diese nicht unbedingt gut davon.

Ein paar scheinbar gefackte Lobeseinträge machen da den Kohl nicht fett.

https://www.kununu.com/de/unimed-abrech ... feedback=1