Hallo ProphetProphet01 hat geschrieben: ↑16.03.2019 14:42 Wenn ich die bisherigen Beiträge richtig verstehe dann muß der KVB Versicherte, auch wenn die KVB nicht alle GOÄ in einer Rechnung anerkennt, die Rechnung vollständig bezahlen? Wenn KVB und privatärztliche Rechnungssteller auf ihre Standpunkte beharren und sich nicht bewegen, dann zahlt der KVB Versicherte immer "die Zeche?" Dies kann unter Umständen "richtig teuer werden."!
Freundliche Grüße
Na, da bin ich aber "froh" dass ich nicht der einzige bin, der "Huddel" mit der KVB und Arztrechnungen hat, speziell mit Rechnungen die über den Abrechner UNIMED abgerechnet werden (UNIMED ist die Abrechnungsstelle, über die meist Uni-Kliniken und deren Ärzte abrechnen). Ich meine, dass in meiner 37jährigen Dienstzeit die KVB öfters mal hin- und wieder darauf hingewiesen hat, dass der Versicherungsnehmer für die Begleichung der Rechnung verantwortlich ist und NICHT die KVB, da bei einer Behandlung ein Vertrag zwischen Arzt und Patient zustande kommt. Das tut wahrscheinlich dem keinen Abbruch, wenn Ärzte in der kassenärztlichen Vereinigung oder in der Vereinigung leitender Krankenhausärzte sind, mit denen die KVB bestimmte Verträge hat. Ich meine aber, dass sich die Merkblätter weniger auf die GOÄ-Faktoren als auf das Zahlungsziel von 6 Wochen bezogen. Es gab mal Zeiten bei der KVB, in denen sie deutlich länger als 6 Wochen brauchte um Belege zu bearbeiten und sich Versicherungsnehmer bei Personalräten und bei der KVB selbst beschwert hatten. Allerdings hatte damals die KVB das Zugeständnis gemacht, die Mahnungen auch an sie weiterzuleiten.
Im Internet findet man natürlich so einiges über Arztrechnungen, ob es immer treffend und richtig ist, steht auf einem anderen blatt. So wie es Torquemada schrieb kann der Arzt durchaus auf die vollständige Begleichung der Rechnung bestehen, wenn er die Faktoren legal und erlaubt abrechnet. Er kann auch höhere Faktoren ansetzen, wenn sie im "Rahmen" sind, Verträge mit der KVB zum Trotz. Natürlich ist andererseits ein Arzt, der Mitglied in der kassenärztlichen Vereinigung ist auch an die Verträge gebunden, die diese Vereinigung mit Beihilfeträgern oder privaten Kassen aushandelt. Besteht der Arzt oder die Abrechnungsstelle auf die vollständige Begleichung der Rechnung und betonen noch die Richtigkeit und beharren auf ihren Standpunkten ist man natürlich der Dumme, wenn die KVB auch auf ihren Standpunkt beharrt oder gleich auf die Landesärztekammer verweist. Dann muss man warten, wie diese entscheidet. Ärzte werden wohl an diese Entscheidungen gebunden sein, ob aber Beihilfestellen, KVB oder Privatkassen das dann auch müssen weiß ich nicht. Bleibt dann vielleicht noch der juristische Weg mit offenem Ausgang.
Grüße