"Raubernennung" scheitert wegen unterschiedlicher Laufbahn
Verfasst: 21. Jan 2019, 13:33
Liebe Forumsgemeinde,
ich habe das folgende Problem und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich bin Landesbeamter und im Finanzamt beschäftigt. Dementsprechend hatte ich im Vorfeld das duale Studium zum Dipl.-Finanzwirt absolviert und wurde ins Beamtenverhältnis mit der Laufbahnrichtung "Steuerverwaltung" berufen. Ich bin Beamter auf Lebenszeit im (ehemaligen) gehobenen Dienst und werde nach A10 besoldet.
Ich habe mich auf eine Stelle bei einer Kommune beworben (Wertigkeit A11). Diese hatte in der Stellenausschreibung angegeben, dass Einstellungsvoraussetzung das Innehaben der Laufbahnbefähigung "Allgemeine Dienste" oder "Steuerverwaltung" jeweils des (ehemaligen) gehobenen Dienstes ist. Diese Voraussetung erfülle ich also.
Das Bewerbungsverfahren habe ich auch erfolgreich durchlaufen und mir wurde mündlich die Zusage erteilt, dass sie mich gerne für diesen Posten haben möchten. Daraufhin hat die Kommune bei meinem derzeitigen Dienstherrn die Personalakte angefordert. Mein Dienstherr hat diese auch der Kommune geschickt und zugleich ein Schreiben beigefügt, in dem er mitteilt, dass er einer eventuell geplanten Versetzung unter keinen Umständen zustimmen werde. Darüber hinaus sei er auch nicht bereit, sich in irgendeiner Weise an dem Versorgungslastenausgleich zu beteiligen.
Die Kommune hat daraufhin signalisiert, dass sie gewillt sind, die "Raubernennung" durchzuziehen. D.h., dass ich einfach die Urkunde entgegen nehme und damit kraft Gesetzes aus meinem jetzigen Dienstverhältnis entlassen bin. Ihnen ist bewusst, dass sie damit ihren eigentlich Anspruch auf die Abfindungszahlung gegen meinen jetzigen Dienstherren (welche sie im Rahmen einer Versetzung hätte) verlieren.
Nun tritt jedoch das folgende Problem auf, wobei ich eure Hilfe benötige:
Das Innenministerium des Landes, in welchem die Kommune liegt, hat der Kommune wohl mitgeteilt, dass diese zunächst ihre Dienstherrenfähigkeit zu prüfen habe. Das bedeutet, dass das Innenministerium wohl Zweifel daran hegt, ob mich die Kommune überhaupt als Beamten mit der Fachrichtung "Steuerverwaltung" beschäftigen darf. Hintergrund wird wohl sein, dass die Kommunen ansonsten lediglich Beamte der Fachrichtung "Allgemeine Dienste" beschäftigen.
Sollte es nun so kommen, dass die Kommune demnach keine Beamten der Fachrichtung "Steuerverwaltung" beschäftigen darf, ergibt sich das folgende Problem: Die Kommune darf mich so, wie ich jetzt darstehe, nicht übernehmen (falsche Fachrichtung). Sie ist jedoch gewillt, dass ich zu Ihnen komme. Daher möchten sie mir auch den horizontalen Laufbahnwechsel ("Steuerverwaltung" zu "Allgemeine Dienste") ermöglichen, welches mit einer 6-monatigen "Ausbildung" in der Kommune verbunden ist. Dies sei aber nur auf zwei Wegen möglich:
1.) Ich komme zunächst als Angestellter zu Ihnen für 6 Monate. Im Anschluss würden sie mich wieder verbeamten.
2.) Mein Dienstherr stimmt einer Abordnung für 6 Monate zu.
Das Problem zu 1.) ist, dass ich wohl sämtliche bis dahin erdiente Pensionsansprüche verlieren würde, da ich mich aus dem Beamtenverhältnis meines jetzigen Dienstherren ja entlassen lassen müsste. Ist für mich demnach keine wirkliche Option.
Das Problem zu 2.) ist, dass mein Dienstherr da nicht mitspielen wird, da er ja schon deutlich gemacht hat, dass er nicht mal einer Versetzung zustimmen wird (allgemeine Begründung ist die Personalknappheit im (ehemaligen) gehobenen Dienst, ohne dass diese näher begründet wird).
Daher ist nun meine Frage, ob ich ggf. die Zustimmung meines Dienstherrn in irgendeiner Weise (ggf. gerichtlich) "erzwingen" kann? Bisher habe ich noch keine schriftlichen Auseinandersetzungen mit meinem Dienstherrn geführt. Ich habe lediglich die telefonische Auskunft bekommen (jedoch haben alle Beamten des gehobenen Dienstes in einer Rundmail Kenntnis davon erlangt, dass mein Dienstherr keinen Versetzungen mehr zustimmen wird).
Vielen Dank bereits vorab für eure Mithilfe. Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.
Beste Grüße,
Stressi
ich habe das folgende Problem und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich bin Landesbeamter und im Finanzamt beschäftigt. Dementsprechend hatte ich im Vorfeld das duale Studium zum Dipl.-Finanzwirt absolviert und wurde ins Beamtenverhältnis mit der Laufbahnrichtung "Steuerverwaltung" berufen. Ich bin Beamter auf Lebenszeit im (ehemaligen) gehobenen Dienst und werde nach A10 besoldet.
Ich habe mich auf eine Stelle bei einer Kommune beworben (Wertigkeit A11). Diese hatte in der Stellenausschreibung angegeben, dass Einstellungsvoraussetzung das Innehaben der Laufbahnbefähigung "Allgemeine Dienste" oder "Steuerverwaltung" jeweils des (ehemaligen) gehobenen Dienstes ist. Diese Voraussetung erfülle ich also.
Das Bewerbungsverfahren habe ich auch erfolgreich durchlaufen und mir wurde mündlich die Zusage erteilt, dass sie mich gerne für diesen Posten haben möchten. Daraufhin hat die Kommune bei meinem derzeitigen Dienstherrn die Personalakte angefordert. Mein Dienstherr hat diese auch der Kommune geschickt und zugleich ein Schreiben beigefügt, in dem er mitteilt, dass er einer eventuell geplanten Versetzung unter keinen Umständen zustimmen werde. Darüber hinaus sei er auch nicht bereit, sich in irgendeiner Weise an dem Versorgungslastenausgleich zu beteiligen.
Die Kommune hat daraufhin signalisiert, dass sie gewillt sind, die "Raubernennung" durchzuziehen. D.h., dass ich einfach die Urkunde entgegen nehme und damit kraft Gesetzes aus meinem jetzigen Dienstverhältnis entlassen bin. Ihnen ist bewusst, dass sie damit ihren eigentlich Anspruch auf die Abfindungszahlung gegen meinen jetzigen Dienstherren (welche sie im Rahmen einer Versetzung hätte) verlieren.
Nun tritt jedoch das folgende Problem auf, wobei ich eure Hilfe benötige:
Das Innenministerium des Landes, in welchem die Kommune liegt, hat der Kommune wohl mitgeteilt, dass diese zunächst ihre Dienstherrenfähigkeit zu prüfen habe. Das bedeutet, dass das Innenministerium wohl Zweifel daran hegt, ob mich die Kommune überhaupt als Beamten mit der Fachrichtung "Steuerverwaltung" beschäftigen darf. Hintergrund wird wohl sein, dass die Kommunen ansonsten lediglich Beamte der Fachrichtung "Allgemeine Dienste" beschäftigen.
Sollte es nun so kommen, dass die Kommune demnach keine Beamten der Fachrichtung "Steuerverwaltung" beschäftigen darf, ergibt sich das folgende Problem: Die Kommune darf mich so, wie ich jetzt darstehe, nicht übernehmen (falsche Fachrichtung). Sie ist jedoch gewillt, dass ich zu Ihnen komme. Daher möchten sie mir auch den horizontalen Laufbahnwechsel ("Steuerverwaltung" zu "Allgemeine Dienste") ermöglichen, welches mit einer 6-monatigen "Ausbildung" in der Kommune verbunden ist. Dies sei aber nur auf zwei Wegen möglich:
1.) Ich komme zunächst als Angestellter zu Ihnen für 6 Monate. Im Anschluss würden sie mich wieder verbeamten.
2.) Mein Dienstherr stimmt einer Abordnung für 6 Monate zu.
Das Problem zu 1.) ist, dass ich wohl sämtliche bis dahin erdiente Pensionsansprüche verlieren würde, da ich mich aus dem Beamtenverhältnis meines jetzigen Dienstherren ja entlassen lassen müsste. Ist für mich demnach keine wirkliche Option.
Das Problem zu 2.) ist, dass mein Dienstherr da nicht mitspielen wird, da er ja schon deutlich gemacht hat, dass er nicht mal einer Versetzung zustimmen wird (allgemeine Begründung ist die Personalknappheit im (ehemaligen) gehobenen Dienst, ohne dass diese näher begründet wird).
Daher ist nun meine Frage, ob ich ggf. die Zustimmung meines Dienstherrn in irgendeiner Weise (ggf. gerichtlich) "erzwingen" kann? Bisher habe ich noch keine schriftlichen Auseinandersetzungen mit meinem Dienstherrn geführt. Ich habe lediglich die telefonische Auskunft bekommen (jedoch haben alle Beamten des gehobenen Dienstes in einer Rundmail Kenntnis davon erlangt, dass mein Dienstherr keinen Versetzungen mehr zustimmen wird).
Vielen Dank bereits vorab für eure Mithilfe. Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.
Beste Grüße,
Stressi