Pensionsberechnung nach Reaktivierung
Verfasst: 20. Jan 2019, 13:01
Hallo zusammen,
Ich habe eine theoretische Frage:
In einem alten Thread habe ich gelesen, dass mein bei einer Reaktivierung nach DDU und erneuter Pensionierung z.B wieder aufgrund von DDU oder aufgrund Alter einem Bestandsschutz bezgl. der Pension hat.
Verstehe ich das richtig und eine einmal erreichte Pension aufgrund von DDU kann nicht mehr geringer ausfallen ? Trifft dies auch zu, wenn jemand aufgrund eines Dienstunfalls ein Dienstunfallruhegehalt erhält , dann reaktiviert wird und später bei Versetzung in den Ruhestand eigentlich das niedrigere erdiente Ruhegehalt erhalten würde ?
Danke
Ich habe eine theoretische Frage:
In einem alten Thread habe ich gelesen, dass mein bei einer Reaktivierung nach DDU und erneuter Pensionierung z.B wieder aufgrund von DDU oder aufgrund Alter einem Bestandsschutz bezgl. der Pension hat.
Verstehe ich das richtig und eine einmal erreichte Pension aufgrund von DDU kann nicht mehr geringer ausfallen ? Trifft dies auch zu, wenn jemand aufgrund eines Dienstunfalls ein Dienstunfallruhegehalt erhält , dann reaktiviert wird und später bei Versetzung in den Ruhestand eigentlich das niedrigere erdiente Ruhegehalt erhalten würde ?
Danke