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Übernahme auf Lebenszeit Amtsarzt?

Verfasst: 21. Dez 2008, 20:03
von Jimpansae
*Mahlzeit*

Habe eine kleine Frage: Bin 25 und seit 2 Jahren im Beamtenverhältnis.

Wenn ich mit 27 ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werde, muß ich dann vorher nochmals zum Amtsarzt? Habe mal etwas von einer 5 Jahresregelung gelesen, in der das erste Amtsarztszeugniss noch gültig ist (b ei mir steht drin " keine Bedenken bei Übernahme auf Lebenszeit "

Kann mir da bitte jemand weiterhelfen....

Gruß vom Jim

(bin in BW Beamter falls das wichtig ist)

Verfasst: 23. Dez 2008, 12:47
von SPM
Hallo Jim,

meines Wissens darf das amtsärztliche Atest bei der Verbeamtung auf Lebzeit nicht älter als 3 Monate sein. Ergo musst du noch Mal hin!

Grüße
Siegfried

Verfasst: 24. Dez 2008, 13:12
von Admin
Kommt drauf an bei welcher Verwaltung Du bist. Es gibt welche da interessierrt das niemanden mehr. Da bekommste die Urkunde mit nem schwarz-rot-goldenem Band dran und kannst Dich daran aufhängen.