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Ausgleichszuschläge nach § 28 Postbeamtenkrankenkasse

Verfasst: 2. Jan 2019, 08:20
von ulf
Hallo,
ich bin Mitglied der Postbeamtenkrankenkasse B1 (mit 30% Kassenleistung) und 70% Beihilfe Bund (Bundesagentur für Arbeit).
Der Ausgleichszuschlag (ich wurde versetzt von Postbank zur Bundesagentur für Arbeit,jetzt in Pension) wird für mich immer ärgerlicher und teurer.
Gibt es eine Möglichkeit,das der Ausgleichzuschlag von meiner Behörde übernommen wird.
Lg Ulf

Re: Ausgleichszuschläge nach der Satzung § 28 Postbeamtenkrankenkasse

Verfasst: 5. Jan 2019, 05:23
von ulf
Hallo,
hat keiner einen Vorschlag?In der Satzung steht,der Ausgleichszuschlag wird erhoben,wenn der Bund oder BRD
den Zuschlag nicht übernimmt.Für Antworten würde ich mich sehr freuen.
Lg Ulf