Rückwirkende Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst
Verfasst: 19. Dez 2008, 09:49
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es eine Ausnahmeregelung gibt, für die rückwirkende Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst und die entsprechende rückwirkende Feststellung der Bewährung ?
Alle anderen Voraussetzungen des § 27 SH LVO habe ich erfüllt.
Danke für die Hilfe.
kann mir jemand sagen, ob es eine Ausnahmeregelung gibt, für die rückwirkende Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst und die entsprechende rückwirkende Feststellung der Bewährung ?
Alle anderen Voraussetzungen des § 27 SH LVO habe ich erfüllt.
Danke für die Hilfe.