Widerspruch sinnvoll?
Verfasst: 11. Dez 2018, 19:51
Hallo zusammen,
ich versuche mich kurz zu fassen:
Ich habe mich auf ne Stelle bei uns intern beworben (bin Beamter in NRW, Kommunalbehörde). Nun sollte die Stelle extern besetzt werden. Die Kandidatin kommt aber aus der "freien Wirtschaft" und forderte etwas mehr Geld als der TVöD auf Erfahrungsstufe 3 hergibt. Man sagte mir, ich könnte nachrücken, wenn die Wunschkandidatin absagt.
Der Fachbereich hat jetzt beim Personalamt n Antrag gestellt, um eine höhere Einstufung der Bewerberin zu erreichen (vermutlich Stufe 4). Man möchte damit das Gehalt der Dame aufbessern, damit diese zu uns wechselt. Ich bin aber der Meinung, dass das nicht mit dem TVöD (VKA) vereinbar ist. Hier heißt es ja in § 16 Abs. 2, dass grundsätzlich höchstens eine Einordnung in Stufe 3 zulässig ist aber zur Deckung des Personalbedarfs auch eine höhere Stufe möglich ist. "Deckung des Personalbedarfs" verstehe ich so, dass es sich um einen Mangelberuf handeln muss, es also kaum Bewerber gibt. Das ist bei uns typischerweise im technischen Dienst der Fall, weil kein Ingenieur für das bisschen Geld arbeiten will. Gesucht wurde hier aber jemand mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund und es gab ca. 50 Bewerbungen.
Aus meiner Sicht liegt also kein Mangel an geeigneten Bewerbern vor und man könnte die Stelle locker mit anderen Leuten besetzen. Man möchte aber dennoch höher gehen als Stufe 3 auf der Entgeltgruppe.
Frage: Soll ich Widerspruch einlegen, sobald mich das Absageschreiben erreicht? Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich gut im Stellenbesetzungsvefahren aus?
Ich weiß der Fall ist ungewöhnlich, aber vielleicht habe ich ja Glück.
LG
MArkus
ich versuche mich kurz zu fassen:
Ich habe mich auf ne Stelle bei uns intern beworben (bin Beamter in NRW, Kommunalbehörde). Nun sollte die Stelle extern besetzt werden. Die Kandidatin kommt aber aus der "freien Wirtschaft" und forderte etwas mehr Geld als der TVöD auf Erfahrungsstufe 3 hergibt. Man sagte mir, ich könnte nachrücken, wenn die Wunschkandidatin absagt.
Der Fachbereich hat jetzt beim Personalamt n Antrag gestellt, um eine höhere Einstufung der Bewerberin zu erreichen (vermutlich Stufe 4). Man möchte damit das Gehalt der Dame aufbessern, damit diese zu uns wechselt. Ich bin aber der Meinung, dass das nicht mit dem TVöD (VKA) vereinbar ist. Hier heißt es ja in § 16 Abs. 2, dass grundsätzlich höchstens eine Einordnung in Stufe 3 zulässig ist aber zur Deckung des Personalbedarfs auch eine höhere Stufe möglich ist. "Deckung des Personalbedarfs" verstehe ich so, dass es sich um einen Mangelberuf handeln muss, es also kaum Bewerber gibt. Das ist bei uns typischerweise im technischen Dienst der Fall, weil kein Ingenieur für das bisschen Geld arbeiten will. Gesucht wurde hier aber jemand mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund und es gab ca. 50 Bewerbungen.
Aus meiner Sicht liegt also kein Mangel an geeigneten Bewerbern vor und man könnte die Stelle locker mit anderen Leuten besetzen. Man möchte aber dennoch höher gehen als Stufe 3 auf der Entgeltgruppe.
Frage: Soll ich Widerspruch einlegen, sobald mich das Absageschreiben erreicht? Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich gut im Stellenbesetzungsvefahren aus?
Ich weiß der Fall ist ungewöhnlich, aber vielleicht habe ich ja Glück.
LG
MArkus