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Re: Wechsel von bayer. Kommune zum Finanzamt
Verfasst: 5. Dez 2018, 15:51
von DerHagn
Hast du den Test des LPA ("Beamtentest") erneut durchlaufen, wenn du von Platzziffer sprichst bzw. schreibst?
Ein Beamter kann nicht kündigen. Was lernt man eigentlich im Vorbereitungsdienst (noch)?
Re: Wechsel von bayer. Kommune zum Finanzamt
Verfasst: 5. Dez 2018, 16:23
von Torquemada
TS hat sich offenbar als Bea mittlerer Dienst, der zumindest Fachhochschulreife hat JETZT frisch für den gehobenen Dienst beworben. Irgendwie ticken die Uhren in Bayern anders....Wenn ich das falsch sehe, bitte gerne korrigieren.
Dann also jetzt wieder Vorbereitungsdienst, aber jetzt für den gehobenen Dienst beim Finanzamt? Wenn das stimmt, frage ich mich, was ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst überhaupt gebracht hat.
Re: Wechsel von bayer. Kommune zum Finanzamt
Verfasst: 5. Dez 2018, 17:30
von Bananen-Willi
Torquemada hat geschrieben: 5. Dez 2018, 16:23
TS hat sich offenbar als Bea mittlerer Dienst, der zumindest Fachhochschulreife hat JETZT frisch für den gehobenen Dienst beworben. Irgendwie ticken die Uhren in Bayern anders....Wenn ich das falsch sehe, bitte gerne korrigieren.
Dann also jetzt wieder Vorbereitungsdienst, aber jetzt für den gehobenen Dienst beim Finanzamt? Wenn das stimmt, frage ich mich, was ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst überhaupt gebracht hat.
Ich finde es nicht ungewöhnlich oder unüblich, wenn man während oder kurz nach dem Vorbereitungsdienst für eine Laufbahngruppe feststellt, dass das nichts für einen ist und dann den Vorbereitungsdienst für eine höhere Laufbahn durchläuft. So ich ich das verstanden hab - ich nutz mal die allgemeinverständlichen Laufbahnbegriffe, mit QE können wenige Nichtbayern was anfangen- hat der TE den Vorbereitungsdienst für den mittleren Kommunaldienst durchlaufen und bestanden und wurde darin auch übernommen. Er möchte jetzt aber in den gehobenen Dienst, und diese Möglichkeit scheint ihm die Kommune nicht bieten zu können oder wollen, das Finanzamt würde ihm aber wohl die Möglichkeit des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst geben.
Und zur Frage "wann kündigen": wenn du nett bist, beantragst du die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bei der Kommune dann, wenn du die Einstellungszusage bei einem anderen Dienstherrn hast, und nicht vorher. Da du den Vorbereitungsdienst einer höheren Laufbahn durchläufst, müssen in der Regel hier auch keine Anwärterbezüge an den alten DH rückerstattet werden. Wenn du nicht nett bist, erlischt dein aktuelles Beamtenverhältnis automatisch mit Berufung in das Beamtenverhältnis beim neuen Dienstherrn, der alte kuckt dann in die Röhre. Diese Möglichkeit birgt aber immer die Gefahr eines Schadenersatzanspruches, der dem alten Dienstherrn dadurch entsteht, dass du von einem Tag auf den andern nicht mehr kommst. Hierbei handelt es sich um ganz normale zivilrechtliche Ansprüche, die dieser dann einklagen müsste, hat nichts mit Beamtenrecht zu tun und ist meist sehr schwer durchzusetzen.
Re: Wechsel von bayer. Kommune zum Finanzamt
Verfasst: 5. Dez 2018, 20:17
von DerHagn
Meiner Meinung nach wird bei so einem Vorgehen ein Ausbildungsplatz blockiert bzw. einem mD-Bewerber weggenommen. Geht denn das Bewerben ohne Platzziffer so einfach? Das Finanzamt hat doch sicher genügend Bewerber, die den LPA-Test absolviert haben? Der TE sollte hier genauer werden.
Re: Wechsel von bayer. Kommune zum Finanzamt
Verfasst: 6. Dez 2018, 11:53
von DerHagn
Kann der TE sich der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe nicht einfach verweigern?
Re: Wechsel von bayer. Kommune zum Finanzamt
Verfasst: 6. Dez 2018, 12:01
von Torquemada
DerHagn hat geschrieben: 6. Dez 2018, 11:53
Kann der TE sich der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe nicht einfach verweigern?
Er ist doch aktuell als Beamter auf Probe tätig....
Re: Wechsel von bayer. Kommune zum Finanzamt
Verfasst: 6. Dez 2018, 16:34
von DerHagn
Torquemada hat geschrieben: 6. Dez 2018, 12:01
DerHagn hat geschrieben: 6. Dez 2018, 11:53
Kann der TE sich der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe nicht einfach verweigern?
Er ist doch aktuell als Beamter auf Probe tätig....
Sry, überlesen. Dachte er befindet sich aktuell noch im Vorbereitungsdienst.
Dann stünde eine (mögliche) Einstellung eh erst 9/2019 an?!
Re: Wechsel von bayer. Kommune zum Finanzamt
Verfasst: 7. Dez 2018, 14:58
von Gerda Schwäbel
Bananen-Willi hat geschrieben: 5. Dez 2018, 17:30
... Wenn du nicht nett bist, erlischt dein aktuelles Beamtenverhältnis automatisch mit Berufung in das Beamtenverhältnis beim neuen Dienstherrn, der alte kuckt dann in die Röhre. ...
Diesen Automatismus gibt es nicht. Die Ernennung zum Beamten auf Widerruf hat keine unmittelbaren Folgen für das Beamtenverhältnis auf Probe:
Beamtenstatusgesetz hat geschrieben: § 22 Abs. 2
Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht … etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt nicht für den Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter.
Re: Wechsel von bayer. Kommune zum Finanzamt
Verfasst: 7. Dez 2018, 15:22
von Gerda Schwäbel
sirton27 hat geschrieben: 5. Dez 2018, 07:37
Im Angestelltenverhältnis ist für den kompletten Jahresurlaubsanspruch Stichtag der 30.06., ist das bei uns Beamten genauso?
Für Sie als Beamter in Bayern gilt das nur, falls Sie noch nicht volljährig sein sollten. Ansonsten steht Ihnen für jeden vollen Kalendermonat des Bestehens des Dienstverhältnisses ein Zwölftel des Erholungsurlaubs zu, also 2,5 Tage (§ 3 Abs. 3 der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung – UrlMV).