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Externe Personalgewinnung Sachgebiet E

Verfasst: 19. Nov 2018, 06:52
von Ghandina
Hallo zusammen,

ich bräuchte einmal eure Hilfe/Erfahrung.
Ich habe mich vor kurzem als Sachbearbeiterin im gehobenen Dienst im Sachgebiet E im Rahmen der externen Personalgewinnung beworben.
Nun wurde ich zum mündlichen Auswahlverfahren eingeladen und habe noch ein paar offene Fragen zum weiteren Verfahren.

In der Stellenausschreibungen wurde u.a. die körperliche Eignung zum Führen einer Waffe gefordert, welche durch den PFT nachgewiesen werden muss. Weiß jemand von euch, wann ich diesen absolvieren muss? Ich habe bereits beim zuständigen HZA angefragt, jedoch konnte man mir leider nicht sagen, ob dieser noch im Auswahlverfahren durchgeführt wird oder erst zu absolvieren ist, wenn man bereits beim Zoll angefangen hat zu arbeiten.

Die nächste Frage die sich mir stellt ist, wie das Übernahmeverfahren ablaufen wird. Auch hierzu habe ich bereits beim zuständigen HZA nachgefragt, jedoch konnte man mir nicht sagen, ob eine sofortige Versetzung oder eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung durchgeführt wird. Wie wurde das in der Vergangenheit durchgeführt? Ich bin bereits auf Lebzeit verbeamtet und bin derzeit in der Besoldungsgruppe A10. Ein Wechsel würde für mich eine Rückernennung nach A9 bedeuten, was aber für mich kein Problem darstellt. Wie würde das für mich bei einer Abordnung ablaufen? Würde ich während der Abordnungszeit meine "alte" Besoldungsgruppe behalten und erst ab der tatsächlichen Versetzung rückernannt werden?

Tut mir leid für die Vielzahl meiner Fragen. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Viele Grüße und einen schönen Wochenstart!

Re: Externe Personalgewinnung Sachgebiet E

Verfasst: 19. Nov 2018, 08:13
von Torquemada
Ghandina hat geschrieben: 19. Nov 2018, 06:52 Wie würde das für mich bei einer Abordnung ablaufen? Würde ich während der Abordnungszeit meine "alte" Besoldungsgruppe behalten und erst ab der tatsächlichen Versetzung rückernannt werden?

Das solltest du dir eigentlich selbst beantworten können. Natürlich bist du während einer Abordnung weiterhin Lebenszeitbeamtin deiner Behörde mit A10.

Re: Externe Personalgewinnung Sachgebiet E

Verfasst: 19. Nov 2018, 08:48
von Ghandina
Torquemada hat geschrieben: 19. Nov 2018, 08:13 Das solltest du dir eigentlich selbst beantworten können. Natürlich bist du während einer Abordnung weiterhin Lebenszeitbeamtin deiner Behörde mit A10.
Ja das stimmt, ich wollte nur noch einmal sicher gehen. Danke!

Re: Externe Personalgewinnung Sachgebiet E

Verfasst: 19. Nov 2018, 11:52
von Hauseltr
Bundesbesodungsgesetz
Das könnte eventuell für dich zutreffen?
§ 19, 19a und b
§ 19b Besoldung bei Wechsel in den Dienst des Bundes
(1) Verringert sich auf Grund einer Versetzung, die auf Antrag erfolgt, die Summe aus dem Grundgehalt, den grundgehaltsergänzenden Zulagen und der auf diese Beträge entfallenden Sonderzahlung, ist eine Ausgleichszulage zu gewähren

Diese Ausgleichszahlung wurde mir gewährt beim Wechsel in den mittleren Dienst A5 vom einfachen Dienst A6.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbes ... 40975.html