Beihilfesatz - Kinder in Ausbildung
Verfasst: 14. Nov 2018, 18:37
Hallo,
ich bin neu hier und möchte mich gerne mit einem Problem an Euch wenden zu dem ich bisher keine Seite gefunden habe, um nachzulesen was da evtl. auf mich zukommen könnte.
Ich bin seit 30 Jahren Komunalbeamter in einer Gemeinde in Baden-Württemberg. Meine von mir geschiedene Ex-Frau ist ebenfalls Beamtin beim Land B.-W.
Wir haben 2 Kinder, davon Eines volljährig, das Andere noch nicht!
Ich bin bzw. war (das ist das Problem!) bisher mit 70% beihilfeberechtigt und 30% privat krankenversichert. Meine Kinder waren jeweils 80 zu 20 über meine Ex-Frau versichert, bei der sie auch leben.
Das Kindergeld erhält natürlich meine Ex-Frau und ich gehe davon aus, dass sie auch den kinderbezogenen Familienzuschlag vom LBVLandBW erhält.
Jetzt haben meine beiden Kinder jeweils im letzten Jahr bzw. in diesem Jahr im September eine Berufsausbildung begonnen, wodurch sie seit diesem Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert sind.
Leider war mir dabei überhaupt nicht bewußt, dass sich hierdurch meine Beihilfebemessung von 70% auf 50% reduzieren könnte. Entsprechend habe ich es natürlich verpennt dies rechtzeitig meiner Beihilfestelle mitzuteilen. Bemerkt habe ich es erst jetzt durch einen Leistungsbescheid, in dem mir die dort aufgelisteten persönlichen Daten u.a. zu meinen Kindern aufgefallen sind. Somit ist der Meldezeitraum von 6 Monaten leider längst überschritten.
Dies treibt mir jetzt natürlich etwas den Schweiß auf die Stirn, weil ich vermute, dass ich womöglich schon seit über einem Jahr unterversichert bzw. falsch "beihilfebemessen" bin und ich hierdurch mit finanziellen Rückforderungen der Beihilfe und der PKV rechne, die u.U. in die Tausende gehen könnten (War Anfang der Jahres längere Zeit krank!). Zumal sich dann im weiteren Verlauf auch die PKV-Beiträge durch erneute Gesundheitsprüfung ect. evtl. exorbitant erhöhen könnten.
Leider konnte ich bisher in keinem Text im Internet genau herausfinden, ob dies jetzt tatsächlich so ist oder nicht.
Man liest immer nur, dass die Kinder grundsätzlich beihilfeberechtigt sind, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind. Der Familienzuschlag ist, so vermute ich zumindest, abhängig vom Kindergeld, das für meine Kinder bis zum Abschluss Ihrer Ausbildung noch bezahlt werden müsste.
Dadurch, dass die Kids ja jetzt beide in der GKV versichert sind, benötigen sie diese Beihilfe aber nicht mehr und haben also wohl auch keinen Anspruch mehr, was mir natürlich auch logisch erscheint.
Für mich stellt sich jetzt nur die Frage, ob die o.g. Beihilfeberechtigung für meine Kinder überhaupt noch existiert und wenn ja, ob die alleinige Tatsache, dass diese Berechtigung bzw. Voraussetzung vorliegt obwohl sie nicht gebraucht wird, schon eine Beihilfebemessung von 70% für mich rechtfertigt oder eben nicht.
Ich finde im Netz einfach nichts über die Frage, was mit der Beihilfe der Eltern passiert, wenn die Kinder ausbildungsbedingt in die GKV wechseln, Familienzuschlag und Kindergeld aber trotzdem weiter bezahlt werden.
Ich weiß natürlich, dass ich jetzt einfach bei der Beihilfestelle anrufen und fragen könnte, ich neige aber grundsätzlich dazu schlafende Hunde erst dann aufzuwecken, wenn ich in etwa weiß wie die dann reagieren.
Insofern wäre mir einfach daran gelegen, schon vor dieser "Selbstanzeige", die selbstverständlich demnächst von mir kommen muss, abschätzen zu können was da auf mich zukommen kann.
Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der dieses Problem so oder so ähnlich kennt bzw. erlebt hat und geneigt ist mir zu antworten.
Allen geschätzten Leserinnen und Lesern hier, die mir jetzt gerne mitteilen möchten, wie doof und verpeilt ich bin, dass ich diese Veränderung bei meinen Kids und meiner Beihilfe nicht schon längst gemerkt und gemeldet habe (weil die Daten doch auf jeder Leistungsmitteilung stehen!), möchte ich hier noch sagen, dass Ihr das natürlich gerne tun könnt.
Mir wäre es allerdings weitaus wichtiger wenn man mir hier nicht das bestätigt, was ich eh schon weiß sondern vielleicht die Fragen beantwortet, deren Antwort ich eben noch nicht kenne!
Vielen Dank schon mal dafür....
CaptainSmith
Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen.
Georg Christoph Lichtenberg
ich bin neu hier und möchte mich gerne mit einem Problem an Euch wenden zu dem ich bisher keine Seite gefunden habe, um nachzulesen was da evtl. auf mich zukommen könnte.
Ich bin seit 30 Jahren Komunalbeamter in einer Gemeinde in Baden-Württemberg. Meine von mir geschiedene Ex-Frau ist ebenfalls Beamtin beim Land B.-W.
Wir haben 2 Kinder, davon Eines volljährig, das Andere noch nicht!
Ich bin bzw. war (das ist das Problem!) bisher mit 70% beihilfeberechtigt und 30% privat krankenversichert. Meine Kinder waren jeweils 80 zu 20 über meine Ex-Frau versichert, bei der sie auch leben.
Das Kindergeld erhält natürlich meine Ex-Frau und ich gehe davon aus, dass sie auch den kinderbezogenen Familienzuschlag vom LBVLandBW erhält.
Jetzt haben meine beiden Kinder jeweils im letzten Jahr bzw. in diesem Jahr im September eine Berufsausbildung begonnen, wodurch sie seit diesem Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert sind.
Leider war mir dabei überhaupt nicht bewußt, dass sich hierdurch meine Beihilfebemessung von 70% auf 50% reduzieren könnte. Entsprechend habe ich es natürlich verpennt dies rechtzeitig meiner Beihilfestelle mitzuteilen. Bemerkt habe ich es erst jetzt durch einen Leistungsbescheid, in dem mir die dort aufgelisteten persönlichen Daten u.a. zu meinen Kindern aufgefallen sind. Somit ist der Meldezeitraum von 6 Monaten leider längst überschritten.
Dies treibt mir jetzt natürlich etwas den Schweiß auf die Stirn, weil ich vermute, dass ich womöglich schon seit über einem Jahr unterversichert bzw. falsch "beihilfebemessen" bin und ich hierdurch mit finanziellen Rückforderungen der Beihilfe und der PKV rechne, die u.U. in die Tausende gehen könnten (War Anfang der Jahres längere Zeit krank!). Zumal sich dann im weiteren Verlauf auch die PKV-Beiträge durch erneute Gesundheitsprüfung ect. evtl. exorbitant erhöhen könnten.
Leider konnte ich bisher in keinem Text im Internet genau herausfinden, ob dies jetzt tatsächlich so ist oder nicht.
Man liest immer nur, dass die Kinder grundsätzlich beihilfeberechtigt sind, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind. Der Familienzuschlag ist, so vermute ich zumindest, abhängig vom Kindergeld, das für meine Kinder bis zum Abschluss Ihrer Ausbildung noch bezahlt werden müsste.
Dadurch, dass die Kids ja jetzt beide in der GKV versichert sind, benötigen sie diese Beihilfe aber nicht mehr und haben also wohl auch keinen Anspruch mehr, was mir natürlich auch logisch erscheint.
Für mich stellt sich jetzt nur die Frage, ob die o.g. Beihilfeberechtigung für meine Kinder überhaupt noch existiert und wenn ja, ob die alleinige Tatsache, dass diese Berechtigung bzw. Voraussetzung vorliegt obwohl sie nicht gebraucht wird, schon eine Beihilfebemessung von 70% für mich rechtfertigt oder eben nicht.
Ich finde im Netz einfach nichts über die Frage, was mit der Beihilfe der Eltern passiert, wenn die Kinder ausbildungsbedingt in die GKV wechseln, Familienzuschlag und Kindergeld aber trotzdem weiter bezahlt werden.
Ich weiß natürlich, dass ich jetzt einfach bei der Beihilfestelle anrufen und fragen könnte, ich neige aber grundsätzlich dazu schlafende Hunde erst dann aufzuwecken, wenn ich in etwa weiß wie die dann reagieren.
Insofern wäre mir einfach daran gelegen, schon vor dieser "Selbstanzeige", die selbstverständlich demnächst von mir kommen muss, abschätzen zu können was da auf mich zukommen kann.
Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der dieses Problem so oder so ähnlich kennt bzw. erlebt hat und geneigt ist mir zu antworten.
Allen geschätzten Leserinnen und Lesern hier, die mir jetzt gerne mitteilen möchten, wie doof und verpeilt ich bin, dass ich diese Veränderung bei meinen Kids und meiner Beihilfe nicht schon längst gemerkt und gemeldet habe (weil die Daten doch auf jeder Leistungsmitteilung stehen!), möchte ich hier noch sagen, dass Ihr das natürlich gerne tun könnt.
Mir wäre es allerdings weitaus wichtiger wenn man mir hier nicht das bestätigt, was ich eh schon weiß sondern vielleicht die Fragen beantwortet, deren Antwort ich eben noch nicht kenne!
Vielen Dank schon mal dafür....
CaptainSmith
Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen.
Georg Christoph Lichtenberg