Bereitschaft
Verfasst: 31. Okt 2018, 16:07
Hallo Kollegen, ich wende mich mit einer Frage an Euch.
Im Rahmen meiner Tätigkeit (Beamter, Krankenpfleger in einer psych. Klinik) leiste ich auch Bereitschaftsdienste ab. Diese gehen immer von 22 Uhr bis 06 Uhr (also 8h). Es werden allerdings nur 3 h auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
Wiederspricht dies nicht dem Urteil: Bereitsschaftszeit=Arbeitszeit?
Viele Grüße und vielen Dank
Im Rahmen meiner Tätigkeit (Beamter, Krankenpfleger in einer psych. Klinik) leiste ich auch Bereitschaftsdienste ab. Diese gehen immer von 22 Uhr bis 06 Uhr (also 8h). Es werden allerdings nur 3 h auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
Wiederspricht dies nicht dem Urteil: Bereitsschaftszeit=Arbeitszeit?
Viele Grüße und vielen Dank