Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Polizeiforum: Forum für Themen aus dem Bereich Polizei

Moderator: Moderatoren

Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

In der normalen Verwaltung gibt es genügend Stellen A10....
Bergwanderer
Beiträge: 21
Registriert: 7. Mai 2017, 13:44
Behörde:

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von Bergwanderer »

Elenor hat geschrieben: 16. Dez 2019, 12:08 Hast Du die polizeiliche Dienstfähigkeitsbeurteilung vorliegen?
Die muss Dir doch gegen Empfangsbescheinigung zugestellt worden sein.
Was hat den der Amtsarzt angekreuzt?

Denn bei eingeschränkter Dienstfähigkeit muss der Dienstherr versuchen, Dich irgendwo unterzubringen. Das kann in der polizeilichen Verwaltung sein oder auch bei einer ganz anderen Behörde z.B. Ordnungsamt etc.
Der Dienstherr kann nicht einfach sagen, wir haben keine passende Tätigkeit für sie, das würde ja bedeuten, er hätte innerhalb des PP, den angrenzenden PPs und Stadtverwaltung angefragt. Das glaube ich einfach nicht.
Da muss Dein Anwalt auf jeden Fall bei der Gerichtsverhandlung darauf bestehen, dass die Behörde nachweist, dass sie damals zum Zeitpunkt Deiner Pensionierung versucht hat, Dich woanders unterzubringen.

Wenn das so gelaufen ist, wie Du schilderst, dann verliert die Behörde das Verfahren. Einfach schon deshalb, da dann viele Verfahrensfehler gemacht wurden.
Du solltest auch immer alles schriftlich mit der Behörde klären und wenn Sie etwas von Dir wollen, dann auch nur schriftlich.
Die Telefonate mit SB kannst Du Dir sparen, mache alles schriftlich und halte alles auch fest für das Gerichtsverfahren.
Ich denke und weiß schon das es so läuft. Ein lapidarer Satz reicht doch.....das PP xy hat alles versucht den Beamten bei einer anderen Behörde weiterzubeschäftigen. Eine Nachweispflicht besteht meines Wissens nicht. Im Zweifelsfall dürfte dies nicht zu widerlegen sein. Getreu dem
Motto .....der alte kranke Beamte kann weg. Hol mir lieber was Frisches. Scheint sich fiskalisch zu rechnen. Das ist mittlerweile kein Einzelfall bei der Polizei Hessen. Wer heute noch an Wertschätzung und Loyalität seitens dem Land Hessen glaubt dem ist nicht mehr zu helfen. Wer keine Fürsprecher mehr hat wird abserviert. Intern wird doch so viel gelogen, die Erfahrung hatte ich leider auch machen müssen.
Bergwanderer
Beiträge: 21
Registriert: 7. Mai 2017, 13:44
Behörde:

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von Bergwanderer »

Torquemada hat geschrieben: 3. Jan 2020, 18:38 In der normalen Verwaltung gibt es genügend Stellen A10....
Das mag sein. Funktioniert aber nicht bei jedem. Es gibt seitens der Behörde genügend Möglichkeiten. Das steht dann natürlich nicht auf einem Blatt Papier geschrieben.
Antworten