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Anrechnung Rente im Falle einer Frühpensionierung

Verfasst: 22. Okt 2018, 12:12
von Klaus1717
Erstmal einen lieben Gruß an alle Landeskollegen aus NRW :)

Mein Fall ist der Folgende.
Ich bin seit 25 J + 4 Jahre BW Jahren im Strafvollzug tätig und muss warscheinlich aus gesundheitlichen Gründen mit knapp 55 Jahren in den
vorzeitigen Ruhestand.
Mir werden natürlich für die letzten 3 Jahre 10,8 % abgezogen, so dass ich definitiv nicht die maximalen 71 % erreichen werde.
Bevor ich im Vollzug anfing, war ich auch ca 7 Jahre in der freien Wirtschaft tätig , und habe dort Rentensanprüche von
(letzte Abrechnung ergab 255 € ) erwirtschaftet.
Nun meine Frage: Wird man mir mit 67 Jahren diese Rente bis zur max Grenze von 71,xxx % auszahlen ? Bzw bis zu den 255 €
aufstocken ?
Leider ergab das Befragen von Kollegen auch verschiedene Halbwissen Ergebnisse.
Und eine schriftliche Anfrage an s LBV habe ich bis dato noch nicht getätigt.

Über eine fachkundige Antwort , bzw einen LINK mit einer ähnlichen Anfrage wäre ich äusserst dankbar.

Re: Anrechnung Rente im Falle einer Frühpensionierung

Verfasst: 22. Okt 2018, 12:35
von Torquemada
Kurzantwort, weil hier schon so oft besprochen (Suchfunktion nutzen):

Wenn du keinen Ruhegehaltssatz von 66,97 Prozent erreichst, wird dein Ruhgehaltssatz erhöht, bis du die Rente bekommst (§ 17 Beamtenversorgungsgesetz NRW).

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=397342

Deine Altersrente erhälst du mit 67 Jahren ganz normal ausgezahlt. Das ist schließlich einen Versicherungsleistung, deren Höhe du noch gar nicht kennst. Von der DRV erhälst du auch einen Zuschag für deine private KV.
Den Rentenbescheid legst du dann in ferner Zukunft deiner Versorgungszahlstelle vor, die dann nach den DANN geltenden Regelungen die Höhe deiner zu zahlenden Versorgungsbezüge prüft. Ist ja noch lange hin....und vielleicht sind wir bis dahin auf 1200 Euro Grundeinkommen für alle....