Beförderungsvoraussetzungen NRW
Verfasst: 19. Okt 2018, 16:49
Hallo zusammen,
nach der LVO sind Mindestdienstzeiten für eine Beförderung nach A 13 bzw. A 15 notwendig:
Wie muss man die Vorschriften (§§24 Abs. 1 sowie 41 Abs. 1 LVO NRW) verstehen?
Ist eine Beförderung nach A 13 damit frühestens nach 8 Dienstjahren oder nach 3 Jahren seit einer Beförderung nach A 12 zulässig?
Beispiel: Amtmann, 12 Jahre Dienstzeit, würde sich auf eine A13 LG 2.1-Stelle bewerben. Ab wann wäre dann eine Beförderung nach A 13 möglich?
1. A 12 nach 6 Monaten, A 13 nach einem Jahr nach der A 12 Ernennung?
2. A 12 nach 6 Monaten und A 13 nach 3 Jahren nach der Beförderung nach A 12?
nach der LVO sind Mindestdienstzeiten für eine Beförderung nach A 13 bzw. A 15 notwendig:
Wie muss man die Vorschriften (§§24 Abs. 1 sowie 41 Abs. 1 LVO NRW) verstehen?
Ist eine Beförderung nach A 13 damit frühestens nach 8 Dienstjahren oder nach 3 Jahren seit einer Beförderung nach A 12 zulässig?
Beispiel: Amtmann, 12 Jahre Dienstzeit, würde sich auf eine A13 LG 2.1-Stelle bewerben. Ab wann wäre dann eine Beförderung nach A 13 möglich?
1. A 12 nach 6 Monaten, A 13 nach einem Jahr nach der A 12 Ernennung?
2. A 12 nach 6 Monaten und A 13 nach 3 Jahren nach der Beförderung nach A 12?