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Reaktivierung

Verfasst: 18. Okt 2018, 12:07
von Fuxel72
Hallo Kollegen.
Ich bin Justizvollzugsbeamter BW und seit 2016 im vorzeitigen Ruhestand. Nach genau zwei Jahren bekam ich die Einladung meines dh zur Nachuntersuchung, diese erfolgte bereits. Die Gutachterin schrieb im Gutachten das ich weiterhin dauernd Dienstunfähig bin und eine Reaktivierung innerhalb der Justizvollzugsanstalt nicht im Frage kommt. Auch habe eine weitere Nachuntersuchung keinen Sinn wenn nicht andere verwendungsfelder außerhalb der Vollzugsanatalt in Frage kommen.

Dies ist jetzt bereits zwei Monate her. Habe bis jetzt noch keine Stellungnahme von meinem dh bekommen.

Muss er mich überhaupt in Kenntnis setzten oder wie läuft das.
Wäre nett mal zu erfahren wie ihr das seht.

Danke schön mal für euere Antworten.

Re: Reaktivierung

Verfasst: 18. Okt 2018, 16:51
von Fuxel72
Danke für die schnelle Antwort.

Ich dachte nur das der DH zu dem Gutachten Stellung nimmt.

Weiterhin ist die Frage ob eine erneute Untersuchung nach zwei jahren zu erwarten ist.
Im Gutachten ist ganz klar geschrieben das eine erneute Untersuchung nichts bringt es sei denn es werde andere Verwendungsfelder außerhalb des Justizvollzugsdienst angeboten.
Was wohl nicht zu erwarten ist.

Re: Reaktivierung

Verfasst: 18. Okt 2018, 17:04
von Torquemada
Fuxel72 hat geschrieben: 18. Okt 2018, 16:51
Weiterhin ist die Frage ob eine erneute Untersuchung nach zwei jahren zu erwarten ist.
Das steht in deinem Zurruhesetzungsbescheid, oder?

Re: Reaktivierung

Verfasst: 18. Okt 2018, 17:42
von Fuxel72
In meinem Zuruhesetzungsbescheid steht eigentlich nur Zuruhesetzung wegen DDU

Das in dem.Post oben steht im Gutachten.