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Rechtswidrige Zurruhesetzung - Suche nach einem Arbeitsplatz

Verfasst: 11. Okt 2018, 09:17
von EseSese
Guten Morgen in das Forum,
hat jemand Erfahrungen mit einer Zurruhesetzung, bei der die Suche nach einem Arbeitsplatz nach der gesetzlichen Vorgabe "Verwendung vor Versorgung" nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde und dann rechtswidrig wäre. Aktuell hat der VGH Baden-Württemberg in einem Urteil vom 30.07.18, Az. 4 S 1150/18 (Beklagte ist das Land) entschieden, wie eine solche Suche nach einem Arbeitsplatz auszusehen hat.

Fakt ist, dass bei der Telekom (wahrscheinlich auch bei der Post) die Suche, ähnliche katastrophal und ungenügend durchgeführt werden und somit ebenfalls wie in dem Urteil angreifbar sind. In dem Urteil wird dargelegt, dass die Suche eher einer lästigen Formalie aufweist, es werden nur Funktionseinschränkungen aufgezeigt und sogar bei einer Nennung von einem Leistungsrestvermögen, werden diese sogar noch negativ formuliert.
Bemängelt wird auch, dass Suchanfragen eigentlich positiv formuliert werden sollen - hier wurden aber keine Aus- oder Weiterbildungen genannt wurden, auch wurden keine Dienstzeugnisse oder besondere Fähigkeiten oder Engagements genannt. Es geht sogar soweit, dass das Vordruck für diese Suche dem Beamten vorgelegt werden soll/muss und der Beamte ein selber verfasstes Bewerbungsschreiben schreiben kann. Dann muss vor Beginn der Suchanfrage der genaue Wortlaut dem Beamten bekannt gemacht werden.

Das hört sich ganz nach der Vorgehensweise der Telekom an - also dass gerade diese in dem Urteil geforderten Kriterien nicht umgesetzt werden.


Hat jemand Erfahrungen mit einer Suche nach einem Arbeitsplatz während einem Verfahren oder einer Zurruhesetzung und ist sogar im laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren und kann einmal beschreiben, wie so eine Suche bei der Telekom durchgeführt wird ?

Re: Rechtswidrige Zurruhesetzung - Suche nach einem Arbeitsplatz

Verfasst: 11. Okt 2018, 09:19
von Torquemada
Überlasse das einem erfahrenen Fachanwalt.

Re: Rechtswidrige Zurruhesetzung - Suche nach einem Arbeitsplatz

Verfasst: 11. Okt 2018, 09:55
von Postlerin
Torquemada hat geschrieben: 11. Okt 2018, 09:19 Überlasse das einem erfahrenen Fachanwalt.
Sehe ich nicht so. Warum sollte er nicht nachfragen wie das bei manchem mit der Suche abgelaufen ist?

Alleine der Hinweis auf das Urteil und die Inhalte ist doch für Betroffene Gold wert. Wenn man weiss, dass das Verhalten von Post etc.
bei der Sucheangreifbar ist, handelt man doch entsprechend im Vornherein.

Re: Rechtswidrige Zurruhesetzung - Suche nach einem Arbeitsplatz

Verfasst: 11. Okt 2018, 11:03
von EseSese
Bisher war der VGH Baden-Württemberg, insbesondere das VG Freiburg, immer als telekom-freundlich bekannt. Dort wurden die Argumente der T oftmals 1:1 übernommen und in den Eilentscheidungen die wesentlichen Punkte nicht geprüft.
Diese relativ neue Entscheidung ist aber bei der Telekom bzw. bei dessen Zurruhesetzungen als Wesentlich zu beachten. Die Suchen die ich kenne, liefen genau nach diesem in dem Urteil beschriebenen Abläufen ab.

Re: Rechtswidrige Zurruhesetzung - Suche nach einem Arbeitsplatz

Verfasst: 11. Okt 2018, 11:09
von Torquemada
Postlerin hat geschrieben: 11. Okt 2018, 09:55
Torquemada hat geschrieben: 11. Okt 2018, 09:19 Überlasse das einem erfahrenen Fachanwalt.
Sehe ich nicht so. Warum sollte er nicht nachfragen wie das bei manchem mit der Suche abgelaufen ist?
Weil es sich um eine Neuanmeldung der bekannten Art handelt. Samt bekannter Fragetechnik. Und wer kennt nicht: "Nomen ist omen."

Re: Rechtswidrige Zurruhesetzung - Suche nach einem Arbeitsplatz

Verfasst: 11. Okt 2018, 13:48
von Telekommi
Ist ES wieder an Bord????

Re: Rechtswidrige Zurruhesetzung - Suche nach einem Arbeitsplatz

Verfasst: 11. Okt 2018, 20:45
von Ruheständler
...wenn ja ,dann bestimmt nicht lange..wir werden aufpassen...
Bild

Re: Rechtswidrige Zurruhesetzung - Suche nach einem Arbeitsplatz

Verfasst: 12. Okt 2018, 12:06
von Postlerin
Nur weil ES gepostet hat, ist das Urteil doch bemerkenswert.

Re: Rechtswidrige Zurruhesetzung - Suche nach einem Arbeitsplatz

Verfasst: 12. Okt 2018, 14:52
von Torquemada
Postlerin hat geschrieben: 12. Okt 2018, 12:06 Nur weil ES gepostet hat, ist das Urteil doch bemerkenswert.
Und deshalb für Betroffene etwas für einen Fachanwalt.