Rechtswidrige Zurruhesetzung - Suche nach einem Arbeitsplatz
Verfasst: 11. Okt 2018, 09:17
Guten Morgen in das Forum,
hat jemand Erfahrungen mit einer Zurruhesetzung, bei der die Suche nach einem Arbeitsplatz nach der gesetzlichen Vorgabe "Verwendung vor Versorgung" nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde und dann rechtswidrig wäre. Aktuell hat der VGH Baden-Württemberg in einem Urteil vom 30.07.18, Az. 4 S 1150/18 (Beklagte ist das Land) entschieden, wie eine solche Suche nach einem Arbeitsplatz auszusehen hat.
Fakt ist, dass bei der Telekom (wahrscheinlich auch bei der Post) die Suche, ähnliche katastrophal und ungenügend durchgeführt werden und somit ebenfalls wie in dem Urteil angreifbar sind. In dem Urteil wird dargelegt, dass die Suche eher einer lästigen Formalie aufweist, es werden nur Funktionseinschränkungen aufgezeigt und sogar bei einer Nennung von einem Leistungsrestvermögen, werden diese sogar noch negativ formuliert.
Bemängelt wird auch, dass Suchanfragen eigentlich positiv formuliert werden sollen - hier wurden aber keine Aus- oder Weiterbildungen genannt wurden, auch wurden keine Dienstzeugnisse oder besondere Fähigkeiten oder Engagements genannt. Es geht sogar soweit, dass das Vordruck für diese Suche dem Beamten vorgelegt werden soll/muss und der Beamte ein selber verfasstes Bewerbungsschreiben schreiben kann. Dann muss vor Beginn der Suchanfrage der genaue Wortlaut dem Beamten bekannt gemacht werden.
Das hört sich ganz nach der Vorgehensweise der Telekom an - also dass gerade diese in dem Urteil geforderten Kriterien nicht umgesetzt werden.
Hat jemand Erfahrungen mit einer Suche nach einem Arbeitsplatz während einem Verfahren oder einer Zurruhesetzung und ist sogar im laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren und kann einmal beschreiben, wie so eine Suche bei der Telekom durchgeführt wird ?
hat jemand Erfahrungen mit einer Zurruhesetzung, bei der die Suche nach einem Arbeitsplatz nach der gesetzlichen Vorgabe "Verwendung vor Versorgung" nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde und dann rechtswidrig wäre. Aktuell hat der VGH Baden-Württemberg in einem Urteil vom 30.07.18, Az. 4 S 1150/18 (Beklagte ist das Land) entschieden, wie eine solche Suche nach einem Arbeitsplatz auszusehen hat.
Fakt ist, dass bei der Telekom (wahrscheinlich auch bei der Post) die Suche, ähnliche katastrophal und ungenügend durchgeführt werden und somit ebenfalls wie in dem Urteil angreifbar sind. In dem Urteil wird dargelegt, dass die Suche eher einer lästigen Formalie aufweist, es werden nur Funktionseinschränkungen aufgezeigt und sogar bei einer Nennung von einem Leistungsrestvermögen, werden diese sogar noch negativ formuliert.
Bemängelt wird auch, dass Suchanfragen eigentlich positiv formuliert werden sollen - hier wurden aber keine Aus- oder Weiterbildungen genannt wurden, auch wurden keine Dienstzeugnisse oder besondere Fähigkeiten oder Engagements genannt. Es geht sogar soweit, dass das Vordruck für diese Suche dem Beamten vorgelegt werden soll/muss und der Beamte ein selber verfasstes Bewerbungsschreiben schreiben kann. Dann muss vor Beginn der Suchanfrage der genaue Wortlaut dem Beamten bekannt gemacht werden.
Das hört sich ganz nach der Vorgehensweise der Telekom an - also dass gerade diese in dem Urteil geforderten Kriterien nicht umgesetzt werden.
Hat jemand Erfahrungen mit einer Suche nach einem Arbeitsplatz während einem Verfahren oder einer Zurruhesetzung und ist sogar im laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren und kann einmal beschreiben, wie so eine Suche bei der Telekom durchgeführt wird ?