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Dienstfähigkeitsuntersuchung Amtsarzt

Verfasst: 18. Sep 2018, 14:13
von Bommbär
Hallo!
Ich bin neu hier, verfolge das Forum schon seit einiger Zeit.
Momentan bin ich etwas ratlos wegen einer angekündigten Diensttauglichkeitsuntersuchung meines Dienstherren, Land Hessen.
Von Mitte Oktober 2017 bis Anfang Januar 2018 war ich krankgeschrieben (10 Wochen). Nach einer 4wöchigen BEM, erfolgreich, habe ich bis Juli durchgearbeitet. Wegen einer Grippe 14 Tage krank Ende Juli und nach 3 Wochen Arbeiten war ich nochmal wegen Rückenproblemen 3 Wochen im Krankenstand. Aktuell wieder normal im Dienst.
Die ganzen 40 Jahre vorher keine Probleme.
Mein Dienstherr will mich jetzt zum AA schicken und es soll meine Diensttauglichkeit untersucht und eine Prognose erstellt werden ob ich die letzten 16 Monate bis zur Pension noch öfter krank sein werde. Ich hatte mit so etwas noch damit noch nie etwas zu tun und bin eigentlich fit.
Ich weiss das ich zum AA gehen muss.
Würde aber gerne Eure Meinung dazu hören.
Insbesondere zu den 6 Monaten, drei Monate davon krank. Ab wann zählen die 6Monate?
Wieviel sind erhebliche Krankheitstage?
Danke schon mal!

Re: Dienstfähigkeitsuntersuchung Amtsarzt

Verfasst: 18. Sep 2018, 16:44
von Bommbär
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Denn ich bin auf gar keinen Fall über drei Monate krank.
Aber was ist mit dem Erstellen der Prognose
über mein zukünftiges Wohlbefinden?
Minority-Report lässt grüssen!
Ich werde das Gefühl nicht los dass das eine "Strafaktion" werden soll und man sich irgendwas aus den Fingern saugt.
Hoffentlich wird das nochmal durch unsere Rechtsabteilung geprüft.

Re: Dienstfähigkeitsuntersuchung Amtsarzt

Verfasst: 18. Sep 2018, 17:23
von Torquemada
Es geht ja bald in die reguläre Pension. Wenn es hier jetzt kritisch werden sollte und altersgemäße Erkrankungen als Grund für einen Abschuss in die Dienstunfähigkeit herhalten sollen, einfach einen erfahrenen Anwalt für Verwaltungsrecht einschalten.

Re: Dienstfähigkeitsuntersuchung Amtsarzt

Verfasst: 19. Sep 2018, 08:11
von AndyO
Torquemada hat geschrieben: 18. Sep 2018, 17:23altersgemäße Erkrankungen
?

Bandscheibe, Diabetes, Fettleber, Schlafstörungen, Bluthochdruck, etc.. Meinst du so was?

Seit wann gibt's dafür wieder eine Schonung in irgendeiner Art (die 5 Tage Sonderurlaub für Schwerbehinderte mal ausgeklammert)?

Re: Dienstfähigkeitsuntersuchung Amtsarzt

Verfasst: 21. Sep 2018, 11:21
von Bommbär
Bin fit und will die letzten Monate ohne irgendwelchen Stress arbeiten.
Mich ärgert es, weil diese Ankündigung der Untersuchung nicht gerechtfertigt ist und sich jetzt irgendwas aus den Fingern gesaugt wird um die Untersuchung zu rechtfertigen. Wie soll in dem Fall die Prognose aussehen?
Der Beamte schafft nach 41 Dienstjahren keine 16 Monate (Brutto) mehr.?

Re: Dienstfähigkeitsuntersuchung Amtsarzt

Verfasst: 19. Dez 2018, 20:52
von Bommbär
Kleines Update!
VG ist meiner Auffassung gefolgt!!!😗

Re: Dienstfähigkeitsuntersuchung Amtsarzt

Verfasst: 20. Dez 2018, 00:10
von trulla
Danke für das Update und alles Gute für dich. Freut mich, dass du jetzt entspannt ins neue Jahr starten kannst.

Re: Dienstfähigkeitsuntersuchung Amtsarzt

Verfasst: 20. Dez 2018, 08:18
von AndyO
Danke für die Info! Pensionskürzung also gescheitert. ;)

Ich wünsch dir ein frohes und vor alle Dingen gesundes Weihnachtsfest!

Re: Dienstfähigkeitsuntersuchung Amtsarzt

Verfasst: 6. Jan 2019, 12:43
von stefanbecker
Hallo, weiß jemand wann ich zum Amtsarzt geschickt werden kann.
ich bin in den letzten 6 Monaten nicht über drei Monate erkrankt gewesen.
Der Dienstherr meint in einer Antwort er könne mich bei berechtigten Zweifeln jederzeit zum Amtsarzt schicken.
Ich danke schon jetzt für eine Antwort.
Danke

Re: Dienstfähigkeitsuntersuchung Amtsarzt

Verfasst: 29. Mai 2019, 17:47
von Bommbär
Er kann Dich zu Amtsarzt schicken wenn berechtigte Zweifel an Deiner Dienstfähigkeit bestehen.
Z.B. Altersdemenz. Alkoholprobleme etc.

Re: Dienstfähigkeitsuntersuchung Amtsarzt

Verfasst: 29. Mai 2019, 17:49
von Bommbär
Diese Zweifel müssen begründet sein, so dass Du erkennst worauf diese Zweifel gestützt werden. Allgemeine Phrasen reichen nicht aus.