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Von A10 nach E10 ?

Verfasst: 13. Sep 2018, 16:19
von quasolewski
Ich bin Landesbeamter A10, meine Frau ist Landesbeamtin A13. Leider nicht im selben Bundesland. Unsere Dienststellen trennen knapp 500km. Eine Versetzung im Beamtenverhältnis in meiner Fachlaufbahn ist ohne besoldungsgleichen Tauschpartner nicht möglich. Suche schon seit Jahren ohne Erfolg, Chancen stehen schlecht. Eine Versetzung meiner Frau scheidet aufgrund des Fehlens dieser Laufbahn in meinem Bundesland ebenfalls aus.

Habe jetzt eine unbefristete Stelle bei einer Landesbehörde im Bundesland meiner Frau in E10 angeboten bekommen. Würde ich diese annehmen, könnten wir endlich ein gemeinsames Leben führen. Die Stelle klingt interessant. Es gibt aber auch erhebliche offensichtliche Nachteile: Lebzeit gegen Kündbarkeit, geringerer Nettoverdienst (ca. 300€), PKV gegen GKV, Pension gegen Rente+VBL.

Wir sind Anfang 30.

Wie würdet ihr an meiner Stelle entscheiden? Gibt es Nach-, Vorteile die ich übersehen habe?

Danke für eure Einschätzung.

Re: Von A10 nach E10 ?

Verfasst: 13. Sep 2018, 16:26
von mecki111
Die Abwägung der Vor- und Nachteile wird dir keiner abnehmen können.

Re: Von A10 nach E10 ?

Verfasst: 17. Sep 2018, 09:56
von Postlerin
Was spricht dagegen sich erst mal vom Beamtenjob aus persönlichen Gründen beurlauben zu lassen?

Und den neuen Job erst mal probieren? Vielleicht ist der ja gar nicht so toll oder doch.

Re: Von A10 nach E10 ?

Verfasst: 17. Sep 2018, 10:22
von GFunkt
Postlerin hat geschrieben: 17. Sep 2018, 09:56 Was spricht dagegen sich erst mal vom Beamtenjob aus persönlichen Gründen beurlauben zu lassen?

Und den neuen Job erst mal probieren?
Ob da der jetzige Dienstherr mitspielt?

Re: Von A10 nach E10 ?

Verfasst: 17. Sep 2018, 10:24
von Postlerin
GFunkt hat geschrieben: 17. Sep 2018, 10:22
Postlerin hat geschrieben: 17. Sep 2018, 09:56 Was spricht dagegen sich erst mal vom Beamtenjob aus persönlichen Gründen beurlauben zu lassen?

Und den neuen Job erst mal probieren?
Ob da der jetzige Dienstherr mitspielt?
Für mich klang das nicht, als habe man diese Frage über haupt schon gestellt.

Re: Von A10 nach E10 ?

Verfasst: 19. Sep 2018, 11:51
von quasolewski
...

Re: Von A10 nach E10 ?

Verfasst: 19. Sep 2018, 11:52
von quasolewski
Postlerin hat geschrieben: 17. Sep 2018, 10:24
GFunkt hat geschrieben: 17. Sep 2018, 10:22
Postlerin hat geschrieben: 17. Sep 2018, 09:56 Was spricht dagegen sich erst mal vom Beamtenjob aus persönlichen Gründen beurlauben zu lassen?

Und den neuen Job erst mal probieren?
Ob da der jetzige Dienstherr mitspielt?
Für mich klang das nicht, als habe man diese Frage über haupt schon gestellt.
Vielen Dank für den Hinweis. Die Frage habe ich aber tatsächlich bereits gestellt. Derzeit lässt mein Dienstherr aufgrund Personalmangels keine Beurlaubungen zu. Einziges Mittel ist die Entlassung und falls man zurückkehren möchte ein Ersuchen um Wiedereinstellung, welchem -derzeit- in der Regel stattgegeben wird, natürlich ohne Garantie.

Habe jetzt noch herausgefunden, dass es in meinem Bindesland für Beamte welche auf eigenen Wunsch entlassen werden ein Altersgeld ohne Abschläge gibt. Das heißt meine derzeitigen Pensionsansprüche Dienstjahre x 1,7925 x letztes Bruttogehalt nehme ich mit, eine (verlustreiche) Nachversicherung entfällt.