Elterngeld, Beihilfe, PKV; Familienzuschlag etc wenn beide Beamte sind
Verfasst: 3. Sep 2018, 16:51
Hallo,
mein Mann und ich sind beide verbeamtete Lehrer in NRW, allerdings bei unterschiedlichen Bezirksregierungen. Nun bekommen wir unser zweites Kind. Das erste Kind ist über mich in der Beihilfe und bei der Debeka versichert. Wir wollen dieses Mal, anders als beim letzten Mal, gleichzeitig Elternzeit nehmen und sind ein wenig unsicher, wie das ganze jetzt funktioniert. Vielleicht kann uns ja jemand helfen? Hier mal unsere Planungen und Fragen:
ET 24.09.18
Elternzeit der Mutter 1-24 Monate (Rückkehr in Teilzeit nach 12 Monate)
Elternzeit des Vaters 1. Monat und 9. Monat
Monat 1: Bleibe ich dann im Monat 1 selbst versichert und beihilfeberechtigt dann mit 70 %, da zwei Kinder? Und bei meinem Mann bleibt alles beim Alten?
Ab Monat 2- Monat 8: Mein Mann ist dann wieder arbeiten und ich bin beihilfeberechtigte Angehörige bei ihm durch die Elternzeit mit 70 %. Die zwei Kinder wären in dieser Zeit dann ja besser über ihn beihilfeberechtigt und er dann auch bei 70 %, oder?
Monat 9: gemeinsame Elternzeit: Müssen wir da wieder alles ändern????
Monat 9-12: Wieder wie bei Monat 2-8?
Ab Monat 12, wenn ich wieder Teilzeit in Elternzeit arbeite? Wie ist das ganze dann? Bin ich dann selbst beihilfeberechtigt oder nur über meinen Mann?
Ich finde es wahnsinnig verworren und ich wäre wirklich dankbar, wenn uns jemand weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße
Kati
mein Mann und ich sind beide verbeamtete Lehrer in NRW, allerdings bei unterschiedlichen Bezirksregierungen. Nun bekommen wir unser zweites Kind. Das erste Kind ist über mich in der Beihilfe und bei der Debeka versichert. Wir wollen dieses Mal, anders als beim letzten Mal, gleichzeitig Elternzeit nehmen und sind ein wenig unsicher, wie das ganze jetzt funktioniert. Vielleicht kann uns ja jemand helfen? Hier mal unsere Planungen und Fragen:
ET 24.09.18
Elternzeit der Mutter 1-24 Monate (Rückkehr in Teilzeit nach 12 Monate)
Elternzeit des Vaters 1. Monat und 9. Monat
Monat 1: Bleibe ich dann im Monat 1 selbst versichert und beihilfeberechtigt dann mit 70 %, da zwei Kinder? Und bei meinem Mann bleibt alles beim Alten?
Ab Monat 2- Monat 8: Mein Mann ist dann wieder arbeiten und ich bin beihilfeberechtigte Angehörige bei ihm durch die Elternzeit mit 70 %. Die zwei Kinder wären in dieser Zeit dann ja besser über ihn beihilfeberechtigt und er dann auch bei 70 %, oder?
Monat 9: gemeinsame Elternzeit: Müssen wir da wieder alles ändern????
Monat 9-12: Wieder wie bei Monat 2-8?
Ab Monat 12, wenn ich wieder Teilzeit in Elternzeit arbeite? Wie ist das ganze dann? Bin ich dann selbst beihilfeberechtigt oder nur über meinen Mann?
Ich finde es wahnsinnig verworren und ich wäre wirklich dankbar, wenn uns jemand weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße
Kati