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Begrifflichkeit
Verfasst: 3. Sep 2018, 12:22
von Snooze
Hallo,
eine Frage an das Forum: "Worin besteht der Unterschied zw. einer Laufbahnordnung und einer Laufbahnverordnung?"
Ich kann mit dem Begriff der Laufbahnordnung nicht wirklich etwas anfangen.
Danke und viele Grüße,
Snooze
Re: Begrifflichkeit
Verfasst: 3. Sep 2018, 13:49
von Ruheständler
Snooze hat geschrieben: ↑3. Sep 2018, 12:22
Ich kann mit dem Begriff der Laufbahnordnung nicht wirklich etwas anfangen.
...in Berlin gibt es sowas:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... =4425237,4
Re: Begrifflichkeit
Verfasst: 3. Sep 2018, 16:04
von Snooze
Danke...Sowas gibt bzw. gab es tatsächlich (siehe Link).
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 5983007068
Grigoleit verwendet den Begriff im Kommentar von Battis 2017...daher meine Frage. Alleine mir erschließt sich der Sinn einer begrifflichen Unterscheidung nicht. Eine "Ordnung" ist i. d. R. einem Gesetzt gleichgestellt (bspw. Bauordnung o. Ä.) und der Bindungszwang einer Verordnung ist gemäß einschlägiger Verordnungsermächtigung in einem Gesetz klar. Ich gehe jedoch davon aus, dass Grigoleit mit dem Begriff Laufbahn(-Ordnung) aber eben nicht ein Gesetz meint!?!?
Kann mir da jemand weiter helfen???
VG Snooze
Re: Begrifflichkeit
Verfasst: 3. Sep 2018, 17:28
von Bananen-Willi
Im klassischen Sinne ist eine Verordnung immer einem Gesetz untergeordnet, das bedeutet, dass ein parlamentarisches Gesetz die Verwaltungen bzw. andere Rechtsträger ermächtigt, die allgemeinen Gesetzesanordnungen zu spezifizieren bzw. für den Einzelfall detaillierte Regelungen zu treffen, den Rahmen für die Verordnungen gibt aber immer das Gesetz vor. Ob das Kind, das dabei rauskommt, nun Verordnung, Rechtsverordnung oder wie bei deiner Frage eben Ordnung heißt, ändert nichts am Rechtscharakter. Bayern nennts eben Laufbahnverordnung, Berlin halt Laufbahnordnung. Die Rechtsnatur ist die gleiche, nämlich immer dem Gesetz nachgeordnet.
Man muss nur aufpassen, weil es sprachbegrifflich falsch auch Gesetze gibt, die nur "Ordnung" heißen. Die beiden wichtigsten Beispiele hierfür sind die Strafprozessordnung oder Zivilprozessordnung. Beide haben Gesetzesrang und sind nicht, wie man dem Namen nach denken könnte, Verordnungen. Gibt da noch einige mehr...also meiner Meinung - um auf deine Frage zurückzukommen - ist das lediglich ein orthographischer Unterschied ohne rechtlichen Unterschied zwischen der "echten" Verordnung und der Ordnung.
Re: Begrifflichkeit
Verfasst: 4. Sep 2018, 08:14
von Snooze
Bananen-Willi hat geschrieben: ↑3. Sep 2018, 17:28
um auf deine Frage zurückzukommen - ist das lediglich ein orthographischer Unterschied ohne rechtlichen Unterschied zwischen der "echten" Verordnung und der Ordnung.
Hallo Bananen-Willi, darauf wollte ich hinaus. Danke...