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Versorgungausgleich

Verfasst: 3. Sep 2018, 09:59
von jupp2005
Bei der Scheidung vor ca 20 Jahren wurde der Versorgungsausgleich errechnet und der betrug 390 Euro umgerechnet.
Nur bei jedem Plus meiner Pension bekam meine Ex-Frau immer ein Anteil ab. Dieser beträgt heut zu Tage 620 Euro.
Die Frage ist wohl, wie kann dies sein und wo kann ich die Grundlage dafür nachlesen. Eine größere Ungerechtigkeit
gibt es wohl nicht mehr.

Re: Versorgungausgleich

Verfasst: 4. Sep 2018, 10:15
von GFunkt
Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 2 BeamtVG.
Nachdem sowohl die Versorgungsbezüge als auch die Renten(anwartschaft) dynamisiert sind, kann von Ungerechtigkeit wohl keine Rede sein.

Re: Versorgungausgleich

Verfasst: 4. Sep 2018, 10:19
von GFunkt
Zusatz: Bei Soldaten ist Rechtsgrundlage § 55c Abs. 2 SVG.

Re: Versorgungausgleich

Verfasst: 4. Sep 2018, 11:52
von sailor
Und das schöne ist: wenn sie dann gestorben ist wird weiterhin der Versorgungsausgleich abgezogen.

Re: Versorgungausgleich

Verfasst: 4. Sep 2018, 12:27
von GFunkt
sailor hat geschrieben: 4. Sep 2018, 11:52 Und das schöne ist: wenn sie dann gestorben ist wird weiterhin der Versorgungsausgleich abgezogen.
M.W. nur dann, wenn der/die Ausgleichsberechtigte länger als 3 Jahre Leistungen bezogen hat. Darunter auf Antrag des/der Ausgleichspflichtigen nicht mehr.

Re: Versorgungausgleich

Verfasst: 4. Sep 2018, 12:57
von jupp2005
für mich ist das ein purer Hohn, dann braucht man ja letztlich keine Aufrechnung der Rentenbezüge.

Re: Versorgungausgleich

Verfasst: 4. Sep 2018, 13:16
von GFunkt
jupp2005 hat geschrieben: 4. Sep 2018, 12:57 dann braucht man ja letztlich keine Aufrechnung der Rentenbezüge.
Aufrechnung der Rentenbezüge??? Was genau meinen Sie damit? Es wird nichts aufgerechnet.

Re: Versorgungausgleich

Verfasst: 7. Sep 2018, 11:44
von Ina123
Hallo zusammen,

hier steht auch etwas zu diesem Thema: viewtopic.php?f=4&t=9047&start=15

Schönes Wochenende wünscht
Ina123

Re: Versorgungausgleich

Verfasst: 7. Sep 2018, 16:08
von sailor