Wenn es für den Beamten existenzbedrohend ist und er glaubt, sein Dienstherr handele rechtswidrig wird er wohl übel die lahme Ecke verlassen müssen.Hanselmann hat geschrieben: ↑11. Aug 2018, 19:54
Bei der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes bleibt der Beamte auf den Kosten sitzen und hat zudem mit dem Makel zu leben, anwaltlich gegen den Arbeitgeber bzw. Dienstherren vorgegangen zu sein. Das würde in der freien Wirtschaft über kurz oder lang zu seiner Entlassung führen. Die freie Wirtschaft ist zwar nicht direkt vergleichbar, aber man sollte nicht unterschätzen, welche Nachteile zukünftig in personalrechtlichen Angelegenheiten auf einen zukommen können.
Daher muss der Gang zum Rechtsanwalt meiner Meinung nach gut abgewogen werden...
Untersuchungsauftrag Amtsarzt
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sehr suspekt diese Aussagen,da kann man wohl nicht helfen...
Hanselmann hat geschrieben: ↑11. Aug 2018, 20:39 ... und wenn es um mich ginge, würde ich erst einmal eine Rechtsberatung nehmen.
Hanselmann hat geschrieben: ↑11. Aug 2018, 21:16 Es geht doch um mich - hä, was hast Du denn jetzt auf einmal
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...