Zählt Vorbereitungsdienst zu Dienstjahren?
Verfasst: 4. Aug 2018, 14:20
Hallo,
Zählt das Beamtentum auf Widerruf zu den Dienstjahren?
Ich war von Februar 2016 bis Juli 2017 Beamtin auf Widerruf (Vorbereitungsdienst) in BW. Im August würde ich dann wie es eben üblich ist entlassen und zum September 2017 in das Beamtenverhältnis auf Probe wieder eingestellt.
Nun überlege ich in ein paar Jahren in die freie Wietschaft zu wechseln. Dank der Portabilität des Altersgeldes würde ich in BW ja meinen Pensionsanspruch behalten. Nun wird dieser aber nur gewährt, wenn man mindestens fünf Jahre im Dienst war. Und da stellt sich mir nun die Frage, ob ich den Vorbereitungsdienst mitzählen darf in diese fünf Jahre, auch wenn dazwischen eine Unterbrechung war? Oder sind damit fünf Jahre am Stück gemeint und ich muss ab September 2017 rechnen?
Zusatz: Zählen Jahre in Elternzeit und/oder Beurlaubung ebenfalls als Dienstjahre?
Dank.
Zählt das Beamtentum auf Widerruf zu den Dienstjahren?
Ich war von Februar 2016 bis Juli 2017 Beamtin auf Widerruf (Vorbereitungsdienst) in BW. Im August würde ich dann wie es eben üblich ist entlassen und zum September 2017 in das Beamtenverhältnis auf Probe wieder eingestellt.
Nun überlege ich in ein paar Jahren in die freie Wietschaft zu wechseln. Dank der Portabilität des Altersgeldes würde ich in BW ja meinen Pensionsanspruch behalten. Nun wird dieser aber nur gewährt, wenn man mindestens fünf Jahre im Dienst war. Und da stellt sich mir nun die Frage, ob ich den Vorbereitungsdienst mitzählen darf in diese fünf Jahre, auch wenn dazwischen eine Unterbrechung war? Oder sind damit fünf Jahre am Stück gemeint und ich muss ab September 2017 rechnen?
Zusatz: Zählen Jahre in Elternzeit und/oder Beurlaubung ebenfalls als Dienstjahre?
Dank.