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Re: neue Zuweisung und dann DDU ?

Verfasst: 20. Jul 2018, 12:43
von Torquemada
ES gibt sicher betroffene Kollegen, wobei hier schon sehr viele Informationen zu finden sind.

Re: neue Zuweisung und dann DDU ?

Verfasst: 20. Jul 2018, 13:13
von Tritratrullala
Es sind meines Wissens 90 Tage Krankenschein innerhalb 6 Monaten vor denen keine DDU eingeleitet wird...

Re: neue Zuweisung und dann DDU ?

Verfasst: 20. Jul 2018, 13:22
von Tritratrullala
Habe mal gesucht und den §44 BBG gefunden.

Re: neue Zuweisung und dann DDU ?

Verfasst: 20. Jul 2018, 13:38
von Tritratrullala
@VCS Veteran: Interessantes Thema das ich hier auch schon mal ansprechen wollte. Ja, ich meinte den Absatz 1.

Ist es so dass z.B. bei Krankheit Januar und Februar und September bis kurz vor Ende November keine DDU eingeleitet werden kann?

Re: neue Zuweisung und dann DDU ?

Verfasst: 20. Jul 2018, 14:09
von Tritratrullala
Danke VCS-Veteran! Die Schilderung eines Fachmannes würde mich auch sehr interessieren.

Re: neue Zuweisung und dann DDU ?

Verfasst: 20. Jul 2018, 14:12
von Tritratrullala
definitiv kein Selbstgespräch didedupp!

Re: neue Zuweisung und dann DDU ?

Verfasst: 20. Jul 2018, 14:19
von Tritratrullala
Ok didedupp. Vielleicht schreibst du doch mal wie es sich mit den sechs bzw. zwölf Monaten verhält. Die Welt besteht ja nicht nur aus "ES" sondern auch aus zahlreichen KollegInnen für die das Thema wichtig ist.

Re: neue Zuweisung und dann DDU ?

Verfasst: 20. Jul 2018, 14:26
von Siggi09
Tritratrullala hat geschrieben: 20. Jul 2018, 14:19 Ok didedupp. Vielleicht schreibst du doch mal wie es sich mit den sechs bzw. zwölf Monaten verhält. Die Welt besteht ja nicht nur aus "ES" sondern auch aus zahlreichen KollegInnen für die das Thema wichtig ist.
Soweit ich weiß ist entscheidend, dass da jemand ist, der das Verfahren anstößt. In der Regel wohl der Teamleiter, für den die Sache auch kein Spaziergang ist, wenn er das nicht als seine Hauptaufgabe versteht Leute in die DDU zu begleiten.

Vorher würde er Dich zu einem Vorsorge-Gespräch einladen und dann hast Du ja auch noch Möglichkeiten mitzureden und die Sache hinauszuschieben, Wiedereingliederungen zu machen, etc. pp.

Kurzum: Es ist nicht so, dass man binnen 6 Monaten 90 Tage krank ist und am 181 Tag seine DDU-Bescheinigung (oder wie auch immer man das nennt) in der Hand hält.

Ansonsten sei Vorsicht geboten vor Foristen, die erst wenige Tage hier angemeldet sind und in kurzer Zeit den Beitragszähler nach oben treiben und meinen alles zu wissen.

Re: neue Zuweisung und dann DDU ?

Verfasst: 20. Jul 2018, 15:22
von Tritratrullala
Ok Siggi09 :-)!

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende und übertreibt "ES" nicht ;-)!

Re: neue Zuweisung und dann DDU ?

Verfasst: 20. Jul 2018, 17:00
von Siggi09
ElkeSand hat geschrieben: 20. Jul 2018, 16:52 Hallo dibedupp,
ich habe die Info, dass bei dem Erreichen der Grenze von 90 Tagen, eine Info an den Teamleiter bzw. Leiter der Abteilung geht - aus dem zentralen Pers.-Bereich innerhalb der Org.-Einheit. Dass also nicht jeder Teamleiter für sich schauen muss, bei welchem Mitarbeiter und wann genau muss ein DDU-Verfahren eröffnet werden.
Ich habe ja nicht behauptet, dass er vom "System" keine Unterstützung (Erinnerung) bekommt. Das heißt aber nicht, dass er strammstehen und ein DDU Verfahren einleiten muss. Wer sonst als der Teamleiter kennt seine Leute besser? Wenn der Teamleiter nichts macht, passiert (lange) nichts. Irgendwann wird ihm vermutlich sein Abteilungsleiter auf die Pelle rücken ...

Re: neue Zuweisung und dann DDU ?

Verfasst: 21. Jul 2018, 10:21
von psi
Hallo ElkeSand
Meine Vorschreiber haben viel zum Thema DDU geschrieben, ich möchte dir gerne einen Tipp geben, der Deine Befürchtungen zu den Gehaltseinbußen zumindest etwas abmildern kann.
Da, wie Du geschrieben Rentenansprüche hast könnte das für Dich greifen.

Für alle „Mitleser“ den Antrag kann man jederzeit stellen. Zu beachten ist, daß bis 3 Monate ab DDU der Antrag als „am ersten Tag gestellt“ gilt, danach zu dem tatsächlich Datum der Antragsstellung.

Lest mal §14 a des BeatVG

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14a.html

Voraussetzung DDU nach §44 Abs1 — (werden meines Wissens alle Beamten der Telekomtöchter zur Ruhegesetzt) —

Re: neue Zuweisung und dann DDU ?

Verfasst: 22. Jul 2018, 22:14
von AndyO
ElkeSand hat geschrieben: 20. Jul 2018, 16:52 Hallo dibedupp,
ich habe die Info, dass bei dem Erreichen der Grenze von 90 Tagen, eine Info an den Teamleiter bzw. Leiter der Abteilung geht - aus dem zentralen Pers.-Bereich innerhalb der Org.-Einheit. Dass also nicht jeder Teamleiter für sich schauen muss, bei welchem Mitarbeiter und wann genau muss ein DDU-Verfahren eröffnet werden.
Zumindest für das BEM liefert SAP automatisch den Anstoß nach 42 Tagen Krank (brutto) innerhalb der letzten 12 Monate. Der Schrieb kommt... Beim BEM mach ich nicht mehr mit, weil das doch nur zum Bereitlegen für DDU missbraucht wird... Dann bin ich lieber mit unterschiedlichen Diagnosen öfter krank...

Re: neue Zuweisung und dann DDU ?

Verfasst: 11. Okt 2018, 10:16
von Postlerin
Das mit dem BEM findet ich interessant. Bei uns in der Abteilung gibt es nämlich das Spielchen, dass die einen BEM bekommen und andere nicht - obwohl gleichlange Krankheitsdauer..

Wie ist das eigentlich, wenn es eine regionale Betriebsvereinbarung gibt, dass man nach 60 Tagen zum AA muss und das nur beim ersten Mal ablehnen kann und wenn man im nächsten Jahr die 60 Tage wieder erreicht zwingend zum AA muss?

Gilt dann die regionale oder die generelle?

Re: neue Zuweisung und dann DDU ?

Verfasst: 11. Okt 2018, 11:52
von AndyO
Postlerin hat geschrieben: 11. Okt 2018, 10:16 Das mit dem BEM findet ich interessant. Bei uns in der Abteilung gibt es nämlich das Spielchen, dass die einen BEM bekommen und andere nicht - obwohl gleichlange Krankheitsdauer..
Also das BEM ist anzubieten, wenn die 42 Krankheitstage Brutto innerhalb von 12 Monaten zusammen sind. Darauf hat man einen Rechtsanspruch. Allerdings gilt Freiwilligkeit beim Antritt. Wer nicht will, kann es unbegründet sein lassen. Auch dafür gibt's Gründe. Glaube kaum, dass dir dein Arbeitgeber wenn du die 42 Tage vorlegst, ein BEM verweigert.

https://www.dreher-partner.de/de/aktuel ... ement.html