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Verfahren DDU

Verfasst: 19. Jul 2018, 11:17
von kgot
Hallo,

telefonisch teilt meine TL mir mit , dass gegen mich ein DDU Verfahren läuft ( 2 x BEM und 1 Kur habe ich bereits hinter mir --keine Besserung in Sicht ) .Welche Fristen bestehen bis zur endgültigen Zuruhesetzung aus Krankheitsgründen ? Bekomme ich irgendwie auch schriftlich Bescheid ?
habe leider kein zugriff auf das Personalportal .

Links zur Information " DDU verfahren " in frühren threads sind nicht mehr vorhanden / bzw aufrufbar
oder habe ich was überlesen ?

vielen dank für eine Antwort .

Re: Verfahren DDU

Verfasst: 19. Jul 2018, 16:46
von psi
Hallo
Ich kenne wen, bei dem war das Gespräch mit dem Teamleiter am 30.5. - Einleitung DDU -
Am 18.6. war der Termin beim BAD. (Wann er genau die Post für den Termin bekam weiß ich nicht)
Das Gutachten ging dann am 6.7. raus (die Frist wären wohl 10 Tage, aber es fehlten noch Arztbriefe)
Am 13.7. bekam er das Ankündigungsschreiben (bedeutet er hat 4 Wochen Widerspruchfrist) Zuruhesetzung zum 1.9.
hoffe das hilft Dir.......

Das ist aber nur ein Beispiel, wenn Du entsprechende Arztbriefe/ Befunde hast kann es vielleicht auch schneller gehen.

Re: Verfahren DDU

Verfasst: 19. Jul 2018, 16:56
von kgot
ja, danke psi

Re: Verfahren DDU

Verfasst: 22. Jul 2018, 14:41
von psi
Lieber Hardy-DTS
Was ich geschrieben habe ist genau so abgelaufen (der Kollege hat mir die Briefe gezeigt) und ich war von der Geschwindigkeit ebenfalls überrascht.
Es mag eine Außnahme sein, aber die Unterstellung, dass ich hier etwas falsches geschrieben hätte verbitte ich mir....

Diesen Kollegen begleite ich persönlich jetzt schon längere Zeit und es geht nicht nach dem Motto mein Opa hat einen kennen gelernt der war 101 und der hatte einen Freund, der kannte auch einen ;-))

Überhaupt möchte ich mal an dieser Stelle sagen, dass ich es echt schade finde, wie hier manche die Beiträge anderer niedermachen.

Re: Verfahren DDU

Verfasst: 22. Jul 2018, 16:43
von Andrea55
Die Zeitangaben von psi sind realistisch.
Wenn man schon Arztbriefe selbst zur Untersuchung mitbringt geht's mit dem Gutachten absolut schnell. Bei mir hat's vom Untersuchungstermin bis zur Zurruhesetzung auch nur 3 Monate gedauert.

Re: Verfahren DDU

Verfasst: 22. Jul 2018, 17:25
von Torquemada
psi hat geschrieben: 22. Jul 2018, 14:41
Überhaupt möchte ich mal an dieser Stelle sagen, dass ich es echt schade finde, wie hier manche die Beiträge anderer niedermachen.
ES ist einfach schlechter Stil. Würde ich mir keine Sorgen machen.

Re: Verfahren DDU

Verfasst: 22. Jul 2018, 19:21
von AndyO
kgot hat geschrieben: 19. Jul 2018, 11:17 2 x BEM und 1 Kur habe ich bereits hinter mir --keine Besserung in Sicht.
Auch hier scheint das BEM der Rechtfertigung der DDU zu dienen. Bei mir stand das BEM erst nach 3 Monaten Krankschreibung, 4 Wochen Kur und 2 Wochen Nachkur an. Die 3 Monate im Anschluss bis zur finalen DDU sind für mich glaubwürdig. Aber vorher ist erst mal der Krankheitsverlauf und die Chance auf Rehabilitation abzuwarten sofern man nicht gerade im Wachkoma liegt. Das macht dann in Summe das minimale halbe Jahr. Ich lerne hieraus, dass BEM lieber per Krankschreibung nach hinten zu schieben und mir vorweg mehr Zeit zur Rehabilitation einzufordern...