Beendigung des Aufstiegs gD->hD nach §24 wegen Stellenwegfall möglich?

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Krefeld2018
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Beendigung des Aufstiegs gD->hD nach §24 wegen Stellenwegfall möglich?

Beitrag von Krefeld2018 »

Hallo,
eine Frage an alle Beamtenrechtler: Kann wegen Wegfall der Aufgabe/Stelle der begonnene Aufstieg zwangsbeendet werden !?

Im Detail: Aufgrund meiner hD-Befähigung (Master) und einer erfolgreichen Bewerbung auf eine öffentl. Stellenausschreibung meines Dienstherrn hatte ich Ende 2017 den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst begonnen (-> § 24 BLV). Meine Versetzung erfolgte auf eine Stelle A13/A14, ebenso meine schriftliche Entbindung von den bisherigen Amtsgeschäften.
Dieser neue Dienstposten wird nun durch Aufgabenverschiebungen einer anderen Behörde zum bevorstehenden Jahreswechsel übertragen und entfällt damit für meinen aktuellen Dienstherrn.
Als Konsequenz bietet mir dieser an, durch Standort- bzw. Behördenwechsel den Aufstieg fortzusetzen oder bei Verbleib zurück in den gD zu gehen, den Aufstieg damit zu unterbrechen. Keine dieser „besonderen Rahmenbedingungen“ waren jedoch Bestandteil der Stellenausschreibung. Fraglich ist aus meiner Sicht, ob es eine Kopplung des Aufstiegverfahrens an die ausgeschriebene Stelle geben kann, und ob der mit dem Aufstieg in Verbindung gebrachte Behördenwechsel bzw. der Rückfal in den gD nachträglich hineininterpretiert und mir somit zum Nachteil gereicht werden kann!?

Da ich mich aus persönlichen Gründen gegen einen Standortwechsel und damit für den Verbleib beim aktuellen Dienstherrn ausgesprochen hatte, hat mich der Personalbereich nun informiert, dass ich zum Jahresende wieder in den gD zurückgehen müsse – mit der Begründung: die Bewerbung war zwar erfolgreich, die Stelle fällt jedoch zum 01.01.2019 in dieser Behörde weg und eine andere adäquate Stelle sei derzeit nicht vakant, zudem müsse ich mich auf eine Solche erneut bewerben - der einmal erbrachte Nachweis der Befähigung erstrecke sich nicht auf andere Stellen.

Wie beurteilt ihr die Rechtslage? Gibt es Rechtsgrundlagen, welche diese Entscheidung und weitere Schlussfolgerungen nachvollziehbar machen könnten?
Wie könnte ich mich dagegen wehren - ohne sofort zum Rechtsanwalt zu gehen?

Vielen Dank!
Torquemada
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Re: Beendigung des Aufstiegs gD->hD nach §24 wegen Stellenwegfall möglich?

Beitrag von Torquemada »

Krefeld2018 hat geschrieben: 10. Jul 2018, 13:54 Hallo,
eine Frage an alle Beamtenrechtler: ....................


Wie beurteilt ihr die Rechtslage?

Hinweis: Rechtsberatung gibt es hier nicht UND ist zudem sogar verboten !!! Bitte berücksichtigen.
Snooze
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Re: Beendigung des Aufstiegs gD->hD nach §24 wegen Stellenwegfall möglich?

Beitrag von Snooze »

Hallo Krefeld2018,
so wie ich die Sache verstanden habe, wird ein Anerkennungsverfahren und kein Aufstiegsverfahren angestrebt. Demnach bleibst du solange in deinem bisherigen statusrechtlichen Amt, bis die Anerkennungsvoraussetzungen vollständig vorliegen. In deinem Fall also ein Hochschulabschluss (Master) und das Absolvieren der hauptberuflichen Tätigkeit (ich meine mich zu erinnern, dass diese zwei Jahre und sechs Monate nach BLV dauert). Nach Erlangung der Befähigung musst du dich dann noch sechs Monate in der neuen Laufbahn bewähren um im Anschluss daran befördert zu werden. Liegen die Voraussetzungen vor, besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch deinerseits auf die Anerkennung der Laufbahnbefähigung durch den Dienstherrn (nicht auf die Beförderung).
Den Hochschulabschluss hast du. Was du nun brauchst ist das Absolvieren der hauptberuflichen Tätigkeit. Die kannst du am Stück oder aber auch mit Unterbrechungen absolvieren. Sie muss im Übrigen auch nicht im öffentlichem Dienst absolviert werden. Man hat dir via Umsetzung einen höherbewerteten DP samt der Dienstgeschäfte übertragen, um genau diese hauptber. Tätigkeit nachzuweisen (die Eingruppierung in die entsprechende Besoldungsgruppe gilt als Gleichwertigkeitsnachweis über die Eignung des DP in der angestrebten Laufbahn). Daraus folgt, sollte man ihn dir entziehen und dir niedriger bewertete Aufgaben zuweisen (im gehobenen Dienst), können diese Zeiten nicht mehr auf die hauptberufl. Tätigkeit angerechnet werden. Solltest du jedoch auch ohne DP die gleichen bzw. dem höheren Dienst gleichwertige Aufgaben übernehmen (> 50 %), sind sie auf die hauptberufl. Tätigkeit im höheren Dienst anzurechnen und im Anschluss an die 2 ½ Jahre muss die Anerkennung ausgesprochen werden. D. h., du benötigst nicht zwangsläufig einen DP im höheren Dienst (sonst könnten Zeiten außerhalb des öffentl. Dienstes gar nicht angerechnet werden), jedoch musst du dem höheren Dienst äquivalente Tätigkeiten durchführen - und zwar mehr als 50 %. Der Nachweis diesbzgl. ist daher ohne DP wirklich schwer zu führen.
Sorry, aber das sieht echt sch… für dich aus. Du kannst zwar gegen die Umsetzung Widerspruch einlegen, aber auch hier ist es echt schwierig Recht zu bekommen. Ich würde mich sodann tatsächlich beschweren, mehr ist wahrscheinlich nicht drin.

VG
Krefeld2018
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Re: Beendigung des Aufstiegs gD->hD nach §24 wegen Stellenwegfall möglich?

Beitrag von Krefeld2018 »

Hallo Snooze,
Zunächst herzlichen Dank für die ausführliche Antwort - da sind einige gute Infos dabei (z.B. gleichwertige Aufgaben > 50%), die mir schon weiterhelfen!
Ich werde jetzt beim Stichwort „Anerkennungsverfahren“ nachhaken und die Erkenntnisse nochmal mit der Ausschreibung abgleichen.
Für weiterführende Hinweise bin ich natürlich trotzdem weiterhin dankbar - alles außerhalb einer Rechtsberatung - versteht sich: Danke!
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