Pension wie früh kümmern
Verfasst: 10. Jul 2018, 11:48
Hallo!
Ich bin neu hier. Seit einem Jahr bin ich Beamter in Emden und 31. Ältere Kollegen berichteten neulich von ihrer Pension und verglichen Festsetzungen, die sie dazu erhalten hatten. Sie gehen in 2 bzw. 5 Jahren in Pension. Sie sagten, dass sie Pensionsberechnungen und eine Aufrechnung ihrer Tätigkeiten vor der Verbeamtung schon sehr lange hätten und waren erstaunt, dass ich keine habe. Wird das seit der Einführung des NBeamtVG ggf. anders gehandhabt oder muss ich dazu einen Antrag stellen? Mein Pensionsanspruch würde mich natürlich interessieren und will auch nichts verpassen. Ich war zuvor bei drei anderen öffentlichen Arbeitgebern des Landes in Emden als Angestellter und hatte zweimal Elternzeit von je 6 Monaten (2 Kinder).
Bitte beachten, dass das NBeamtVG erst seit wenigen Jahren gilt, also "Altfälle" wie die meiner Kollegen vielleicht anders behandelt wurden.
Danke und Gruß
Carsten
Ich bin neu hier. Seit einem Jahr bin ich Beamter in Emden und 31. Ältere Kollegen berichteten neulich von ihrer Pension und verglichen Festsetzungen, die sie dazu erhalten hatten. Sie gehen in 2 bzw. 5 Jahren in Pension. Sie sagten, dass sie Pensionsberechnungen und eine Aufrechnung ihrer Tätigkeiten vor der Verbeamtung schon sehr lange hätten und waren erstaunt, dass ich keine habe. Wird das seit der Einführung des NBeamtVG ggf. anders gehandhabt oder muss ich dazu einen Antrag stellen? Mein Pensionsanspruch würde mich natürlich interessieren und will auch nichts verpassen. Ich war zuvor bei drei anderen öffentlichen Arbeitgebern des Landes in Emden als Angestellter und hatte zweimal Elternzeit von je 6 Monaten (2 Kinder).
Bitte beachten, dass das NBeamtVG erst seit wenigen Jahren gilt, also "Altfälle" wie die meiner Kollegen vielleicht anders behandelt wurden.
Danke und Gruß
Carsten