Anrechenbarkeit der Bundeswehrzeit

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moech
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Anrechenbarkeit der Bundeswehrzeit

Beitrag von moech »

Guten Tag miteinander,

ich bin seit dem 01.03.2015 bei der Bayerischen Polizei und habe am 01.09.2017 meine Ausbildung als Polizeimeister im 1/5 beendet. Nun bin ich bei der Landespolizei. Zuvor war ich 8 Jahre lang Soldat auf Zeit.

Meine Frage habe ich selbstverständlich auch schon des öfteren meinen Personalverwaltern / Kollegen / Vorgesetzten gestellt, und ich bekam entweder gar keine, oder unterschiedliche Antworten. Ich hoffe hier kann man mir eine klare Antwort geben.

Wird mir die Zeit als Soldat auf meine Beförderung zum POM / Ernennung zum Lebzeitbeamten angerechnet?

Ein Kollege aus der Ausbildung, der "nur" 4 Jahre bei der Bundeswehr war und nun bei der Bereitschaftspolizei ist, ist bereits POM. Mein Personaler meinte, dass sei nicht möglich, eine Beförderung während der Probezeit gäbe es nicht. Tja, ich habe es aber gesehen. Irgendwas läuft da ja wohl schief ...


Vielen Dank im Vorraus.
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Bananen-Willi
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Re: Anrechenbarkeit der Bundeswehrzeit

Beitrag von Bananen-Willi »

Eine Anrechnung der Bundeswehrdienstzeit für Beförderungen finden definitiv nicht statt. Diese wird aber beim Jubiläumsdienstalter sowie bei der allgemeinen Dienstzeitberechnung (zB. Diensteintritt für Pensionsberechnung) anerkannt.

Die Praxis, dass während der Probezeit nicht befördert wird, ist ungeschriebenes Gesetz in bayerischen Landesbehörden. (Ministerien bilden wie immer die berühmte Ausnahme) Allenfalls werden Gründe ge- und erfunden, um die Probezeit vorzeitig enden zu lassen, damit befördert werden kann. Naheliegende Gründe, die für eine Probezeitverkürzung deines Kollegen in Frage kämen, wären verwendungsdienliche Vordienstzeit (beispielsweise Feldjägerdienst) oder Probezeitverkürzung aufgrund herausragender Ergebnisse in der Abschlussprüfung. ("beste 10%"). Mit ein wenig Phantasie könnte man hier noch weitere Gründe erschaffen...aber vielleicht fragste den Kollegen einfach mal, warum er und andere nicht ;)
Hanswurst I.
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Re: Anrechenbarkeit der Bundeswehrzeit

Beitrag von Hanswurst I. »

Tipp: Bei Beförderungen nicht ständig auf andere schauen. Das bringt nur Unzufriedenheit bei einem selbst.

Der POM kommt ruckzuck, PHM lässt auch in der Regel nicht lange auf sich warten. Da gibt im mittleren DIenst in Bayern ganz andere Wartezeiten als bei der Polizei. ;)
GFunkt
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Re: Anrechenbarkeit der Bundeswehrzeit

Beitrag von GFunkt »

Bananen-Willi hat geschrieben: 9. Jul 2018, 21:05 Die Praxis, dass während der Probezeit nicht befördert wird, ist ungeschriebenes Gesetz in bayerischen Landesbehörden.
Das ist geschriebenes Gesetz in Bayern: § 17 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 LlbG
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Bananen-Willi
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Re: Anrechenbarkeit der Bundeswehrzeit

Beitrag von Bananen-Willi »

GFunkt hat geschrieben: 10. Jul 2018, 10:31
Bananen-Willi hat geschrieben: 9. Jul 2018, 21:05 Die Praxis, dass während der Probezeit nicht befördert wird, ist ungeschriebenes Gesetz in bayerischen Landesbehörden.
Das ist geschriebenes Gesetz in Bayern: § 17 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 LlbG
Das ist richtig. Ab § 17 Abs. 2 LlbG beginnen jedoch die ganzen Ausnahmen, wonach doch befördert werden könnte. Mit "ungeschriebenes Gesetz" meinte ich, dass diese Ausnahmen niemals gezogen werden, es sei denn, die jeweiligen Ministerien wollen es so, das war gemeint mit "berühmter Ausnahme". Wie auch immer...einigen wir uns darauf, dass in Bayern die Chancen für eine Beförderung in der Probezeit nahezu gegen null tendieren, allenfalls für Muttergeschütze hab ich schon Ausnahmen während meiner BPR-Zeit erlebt...
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