wiederholte Zurruhesetzung Land NRW
Verfasst: 25. Jun 2018, 18:19
Hallo, die Themen habe ich bereits durchforstet, bin allerdings nicht fündig geworden.
2003 wurde ich (jetzt 46) das erste Mal aufgrund diverser psychischer Diagnosen zur Ruhe gesetzt und 2006 reaktiviert.
Nun bin ich wieder seit 2013 dienstunfähig zur Ruhe gesetzt, wurde 2014 überprüft und die Zurruhesetzung für weitere zwei Jahre verlängert.
Anfang 2017 fand die nächste Überprüfung statt mit erneuter Empfehlung einer Verlängerung für die nächsten drei Jahre.
Nun meine Frage:
Muss ich, sofern mein Gesundheitszustand wie angenommen so instabil bleibt, alle zwei / drei Jahre diese für mich extreme Belastung der Untersuchung beim Amtsarzt durchstehen? Ich wurde schon häufiger darauf angesprochen, dass diese Befristungen in eine unbefristete Zurruhesetzung übergehen müsste. Hierzu kann ich allerdings nichts finden.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Mit sonnigen Grüßen
2003 wurde ich (jetzt 46) das erste Mal aufgrund diverser psychischer Diagnosen zur Ruhe gesetzt und 2006 reaktiviert.
Nun bin ich wieder seit 2013 dienstunfähig zur Ruhe gesetzt, wurde 2014 überprüft und die Zurruhesetzung für weitere zwei Jahre verlängert.
Anfang 2017 fand die nächste Überprüfung statt mit erneuter Empfehlung einer Verlängerung für die nächsten drei Jahre.
Nun meine Frage:
Muss ich, sofern mein Gesundheitszustand wie angenommen so instabil bleibt, alle zwei / drei Jahre diese für mich extreme Belastung der Untersuchung beim Amtsarzt durchstehen? Ich wurde schon häufiger darauf angesprochen, dass diese Befristungen in eine unbefristete Zurruhesetzung übergehen müsste. Hierzu kann ich allerdings nichts finden.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Mit sonnigen Grüßen