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Raubernennung - Versorgungslasten?

Verfasst: 24. Jun 2018, 21:20
von Erik
Hallo,

ich hoffe, jemand weiß etwas genaues zur folgenden Problematik:

Bin bayerischer Kommunalbeamter und möchte entweder zu einem anderen kommunalen Dienstherrn in Bayern
oder zu einer Landesbehörde in einem anderen Bundesland wechseln. Der normale Weg wäre die Versetzung, klar.
Früher hieß es mal, dann muss der alte Dienstherr die Versorgungslasten mittragen. Deswegen hätten manche
Dienstherren es sogar lieber gesehen, wenn man sich im Wege der Raubernennung kraft Gesetzes entlässt.
Dann war es wohl seinerzeit so, dass der neue Dienstherr die Lasten alleine tragen musste.

Da hat es aber doch eine Änderung gegeben, oder? In einem anderen Beitrag war von einer "Ablösesumme" die
Rede, welche die alte Behörde bezahlen muss, egal ob Versetzung oder Raubernennung.
Hatte mal unverbindlich bei der Personalstelle nachgefragt, wie das denn allgemein wäre. Da hieß es nur, wir
sind beim Versorgungsverband, die regeln das dann irgendwie.

Wäre schön, wenn hier jemand etwas verbindliches wüsste, vor allen Dingen, ob es da Unterschiede gibt,
einmal Versetzung/Raubernennung und dann auch, wenn es länderübergreifend ist.

Re: Raubernennung - Versorgungslasten?

Verfasst: 25. Jun 2018, 11:34
von mecki111
Die meisten Kommunen in Bayern sind Pflichtmitglieder der Bayerischen Versorgungskammer. Diese regelt auch den Versorgungslastenausgleich anlässlich eines Dienstherrnwechsels. dort gibt es auch ein Infoblatt: http://portal.versorgungskammer.de/port ... 662998.PDF

Re: Raubernennung - Versorgungslasten?

Verfasst: 27. Jun 2018, 22:33
von Erik
Danke für die kompetente Antwort!