Studium oder Umschulung trotz Dienstunfähigkeit
Verfasst: 23. Jun 2018, 18:46
Ich habe momentan verschiedene Fragen zu meiner Dienstunfähigkeit. Ich habe die Suchfunktion bereits benutzt, möchte aber nochmal meine Fragen (die nicht ganz deckungsgleich waren zu den gefundenen Beiträgen) hier stellen.
Ich wurde mittels eines Bescheides von meinem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt. Ob und wann die Dienstfähigkeit erneut geprüft wird, ist dem Bescheid nicht zu entnehmen. Der Amtsarzt empfahl in seinem Gutachten dem Dienstherrn jedoch eine erneute amtsärztliche Untersuchung in zwei Jahren.
Laut einem Merkblatt zur Dienstunfähigkeit ist jede Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung dem Dienstherrn anzuzeigen. Obwohl ich als Beamter auch bei Aufnahme einer Beschäftigung niemals versicherungspflichtig (in der KV) werden kann (der Beamtenstatus hebelt dies aus, siehe SGB V), ist die Tätigkeit an sich ja dennoch versicherungspflichtig (andernfalls würde der Satz im Merkblatt auch gar keinen Sinn ergeben, wobei ich auch schon sehr viele fehlerhafte Merkblätter gesehen habe.....)
Meinen Recherchen nach müsste sowohl ein Studium (löst grundsätzlich Versicherungspflicht in der KV aus) als auch eine Umschulung bzw. Ausbildung zur Anzeigepflicht dieser Tätigkeit beim Dienstherrn führen.
Frage 1:
Gibt es hier Erfahrungen mit der Meldung von Studium bzw. Umschulung bzw. ähnlichen Merkblättern zur Meldung dieser Dinge? (Ich bin Landesbeamtin)
Da die Dienstunfähigkeit neben meinen chronischen schweren psychischen Erkrankungen mittelschwere Depressionen ausgelöst hat und auch diverse Klinikaufenthalte und Therapien das nicht besserten, sondern mich destabilisierten, bin ich mittlerweile am überlegen, meine Pensionsbezüge zu riskieren und in einem ganz anderen Bereich mich umschulen zu lassen bzw. etwas zu studieren, um mich mit etwas zu beschäftigen und wieder eine Perspektive für mein Leben zu bekommen. Ich bin von der Regelaltersrente noch weit entfernt.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich aus dem Grund reaktiviert werde, weil ich ein Studium bzw. eine Umschulung aufnehme? Darf der Dienstherr aus der Aufnahme einer solchen Tätigkeit die Schlussfolgerung ziehen, dass ich wieder voll bzw. teildienstfähig sei, also mindestens 20 Stunden wieder einsatzfähig bin im öD? Der Dienstherr schrieb in seinem Gutachten nur, dass ich wegen schwerer psychischer Störungen nicht mehr dienstfähig sei und auch eine andere Stelle im öffentlichen Dienst nicht in Frage käme.
Ich könnte mir vorstellen, im Rahmen einer Umschulung bzw. eines Studiums gefordert zu sein, einen Vollzeit-Job danach würde ich nicht mehr als ein halbes Jahr durchhalten weil ich nicht voll belastbar bin. Für eine Umschulung käme beispielsweise eine Berufsbildungswerk in Frage, die auf psychisch Erkrankte spezialisiert sind. Ich würde es psychisch nicht durchhalten, wieder in diesem Irrenhaus "öffentlicher Dienst" zu arbeiten. Wenn es später auch nur 15 - 20 Stunden wären, die ich pro Woche qualifiziert arbeiten würde (und nicht nur bei einem Minijob im Niedriglohnsektor), so könnte ich mir damit möglicherweise eine neue Perspektive aufbauen. Die Umschulungen selbst sind aber in Vollzeit. Am sinnvollsten wäre ein Studium bzw. eine Umschulung in Teilzeit, weil das meinen Kräften angemessen wäre und ich nebenher noch Therapien machen könnte. Doch in Teilzeit wird allenfalls das Studium angeboten bzw. man muss es sich so zurechtlegen.
Frage 2:
Gibt es hier Beamte, die während einer Dienstunfähigkeit ein Studium aufgenommen haben bzw. eine Umschulung (selbst finanziert) gemacht haben? Wenn man mich deswegen reaktivieren würde, würde ich mich eher aus dem öffentlichen Dienst entlassen lassen, weil ich die Arbeitsweise und Einstellung im öD nicht mehr verkrafte (habe mittlerweile auch mehrere Dienstherren 'durch'). Dennoch bin ich mir aber noch nicht ganz sicher, ob ich wirklich meine Pensionbezüge aufs Spiel setzen will, deshalb würden mich Erfahrungswerte interessieren. Ich denke mir aber mittlerweile, dass ich im schlimmsten Fall eher von HartzIV bzw. Grundsicherung lebe, als mir demnächst den Strick zu nehmen, weil ich diese ewige Ungewissheit und das zu-Hause-rumsitzen nicht mehr aushalte.
Ich wurde mittels eines Bescheides von meinem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt. Ob und wann die Dienstfähigkeit erneut geprüft wird, ist dem Bescheid nicht zu entnehmen. Der Amtsarzt empfahl in seinem Gutachten dem Dienstherrn jedoch eine erneute amtsärztliche Untersuchung in zwei Jahren.
Laut einem Merkblatt zur Dienstunfähigkeit ist jede Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung dem Dienstherrn anzuzeigen. Obwohl ich als Beamter auch bei Aufnahme einer Beschäftigung niemals versicherungspflichtig (in der KV) werden kann (der Beamtenstatus hebelt dies aus, siehe SGB V), ist die Tätigkeit an sich ja dennoch versicherungspflichtig (andernfalls würde der Satz im Merkblatt auch gar keinen Sinn ergeben, wobei ich auch schon sehr viele fehlerhafte Merkblätter gesehen habe.....)
Meinen Recherchen nach müsste sowohl ein Studium (löst grundsätzlich Versicherungspflicht in der KV aus) als auch eine Umschulung bzw. Ausbildung zur Anzeigepflicht dieser Tätigkeit beim Dienstherrn führen.
Frage 1:
Gibt es hier Erfahrungen mit der Meldung von Studium bzw. Umschulung bzw. ähnlichen Merkblättern zur Meldung dieser Dinge? (Ich bin Landesbeamtin)
Da die Dienstunfähigkeit neben meinen chronischen schweren psychischen Erkrankungen mittelschwere Depressionen ausgelöst hat und auch diverse Klinikaufenthalte und Therapien das nicht besserten, sondern mich destabilisierten, bin ich mittlerweile am überlegen, meine Pensionsbezüge zu riskieren und in einem ganz anderen Bereich mich umschulen zu lassen bzw. etwas zu studieren, um mich mit etwas zu beschäftigen und wieder eine Perspektive für mein Leben zu bekommen. Ich bin von der Regelaltersrente noch weit entfernt.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich aus dem Grund reaktiviert werde, weil ich ein Studium bzw. eine Umschulung aufnehme? Darf der Dienstherr aus der Aufnahme einer solchen Tätigkeit die Schlussfolgerung ziehen, dass ich wieder voll bzw. teildienstfähig sei, also mindestens 20 Stunden wieder einsatzfähig bin im öD? Der Dienstherr schrieb in seinem Gutachten nur, dass ich wegen schwerer psychischer Störungen nicht mehr dienstfähig sei und auch eine andere Stelle im öffentlichen Dienst nicht in Frage käme.
Ich könnte mir vorstellen, im Rahmen einer Umschulung bzw. eines Studiums gefordert zu sein, einen Vollzeit-Job danach würde ich nicht mehr als ein halbes Jahr durchhalten weil ich nicht voll belastbar bin. Für eine Umschulung käme beispielsweise eine Berufsbildungswerk in Frage, die auf psychisch Erkrankte spezialisiert sind. Ich würde es psychisch nicht durchhalten, wieder in diesem Irrenhaus "öffentlicher Dienst" zu arbeiten. Wenn es später auch nur 15 - 20 Stunden wären, die ich pro Woche qualifiziert arbeiten würde (und nicht nur bei einem Minijob im Niedriglohnsektor), so könnte ich mir damit möglicherweise eine neue Perspektive aufbauen. Die Umschulungen selbst sind aber in Vollzeit. Am sinnvollsten wäre ein Studium bzw. eine Umschulung in Teilzeit, weil das meinen Kräften angemessen wäre und ich nebenher noch Therapien machen könnte. Doch in Teilzeit wird allenfalls das Studium angeboten bzw. man muss es sich so zurechtlegen.
Frage 2:
Gibt es hier Beamte, die während einer Dienstunfähigkeit ein Studium aufgenommen haben bzw. eine Umschulung (selbst finanziert) gemacht haben? Wenn man mich deswegen reaktivieren würde, würde ich mich eher aus dem öffentlichen Dienst entlassen lassen, weil ich die Arbeitsweise und Einstellung im öD nicht mehr verkrafte (habe mittlerweile auch mehrere Dienstherren 'durch'). Dennoch bin ich mir aber noch nicht ganz sicher, ob ich wirklich meine Pensionbezüge aufs Spiel setzen will, deshalb würden mich Erfahrungswerte interessieren. Ich denke mir aber mittlerweile, dass ich im schlimmsten Fall eher von HartzIV bzw. Grundsicherung lebe, als mir demnächst den Strick zu nehmen, weil ich diese ewige Ungewissheit und das zu-Hause-rumsitzen nicht mehr aushalte.