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Untersuchung Amtsarzt

Verfasst: 22. Jun 2018, 17:01
von isma12
Hallo,

heute kam ein Schreiben, dass ich in den nächsten Tagen einen Termin bei dem Amtsarzt erhalten werde, da ich seit Mitte Februar arbeitsunfähig erkrankt sei. Seit dieser Woche gehe ich meinem Dienst wieder in vollem Umfang nach. Man wolle meine Dienstfähigkeit überprüfen. Soll ich dem Amt jetzt mitteilen, dass ich wieder im Dienst bin? Scheinbar ist das bis dahin noch nicht durchgedrungen. Ein BEM Gespräch wurde nicht angeboten. Ich habe dem Amt mitgeteilt, dass ich nach Abschluss der Diagnose ich wieder diese Woche arbeiten kommen. Jetzt kommt der Brief

Danke für Tipps

Re: Untersuchung Amtsarzt

Verfasst: 22. Jun 2018, 18:44
von isma12
Danke für die Antwort. Soll ich dem Amt meine Krankheit mitteilen (Frozen Shoulder)? Die Behandlung hat gut angeschlagen (immerhin 1400 Euro) und kann den Arm wieder fast normal bewegen und meinen Dienst normal verrichten.Ich hab das Gefühl, dass die zuständige Stelle wie gesagt nichtmal weiß, dass ich wieder da bin.

Re: Untersuchung Amtsarzt

Verfasst: 22. Jun 2018, 19:37
von isma12
dibedupp, das werde ich machen. Wenn ich das recht verstehe, können die das nur verlangen, wenn ich aktuell noch krank wäre. Am 18.06 bin ich wieder auf der Arbeit (voll ohne Eingliederung etc), der Brief wurde am 19.06 geschrieben. Ich hatte der Personalabteilung letzte Woche schon mitgeteilt, dass ich nach dem ok des Arztes wieder den Dienst aufnehme. Scheinbar ist dies nicht an die Stelle, die den Brief geschrieben hat, nicht weitergereicht worden.

Re: Untersuchung Amtsarzt

Verfasst: 22. Jun 2018, 20:30
von Ruheständler
dibedupp hat geschrieben: 22. Jun 2018, 18:56 schreib deinem Dienstherren, dass du wieder gesund und im Dienst bist
isma12 hat geschrieben: 22. Jun 2018, 19:37 Scheinbar ist dies nicht an die Stelle, die den Brief geschrieben hat, nicht weitergereicht worden.
... da ist es von enormer Wichtigkeit bei Schriftverkehr auf dem Dienstweg sich eine Eingangsbestätigung geben zu lassen oder eben auf dem öffentlichen Postwege als Einschreiben mit Rückschein zu versenden wenn man seine Ansprüche rechtlich geltend machen will.
Gruß vom Ruheständler

Re: Untersuchung Amtsarzt

Verfasst: 22. Jun 2018, 21:56
von Bananen-Willi
Ruheständler hat geschrieben: 22. Jun 2018, 20:30 ... da ist es von enormer Wichtigkeit bei Schriftverkehr auf dem Dienstweg sich eine Eingangsbestätigung geben zu lassen oder eben auf dem öffentlichen Postwege als Einschreiben mit Rückschein zu versenden wenn man seine Ansprüche rechtlich geltend machen will.
Gruß vom Ruheständler
Einschreiben-Rückschein hat leider keinerlei Beweiskraft, das dient nur der eigenen Beruhigung, dass der versandte Brief angekommen ist. Entfaltet aber keine Rechtskraft, da man nicht beweisen kann, was verschickt wurde. Ich könnte einen leeren Umschlag per Einschreiben-Rückschein versenden...und danach alles mögliche behaupten, was ich angeblich versandt haben will. Es gibt nur zwei Möglichkeiten, um den Zugang bestimmter Schriftstücke gerichtssicher zu dokumentieren:
1.) persönliche Übergabe, bei der mir der Adressat den Empfang eines bestimmten Schriftstücks quittiert
2.) Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher

Alles andere wird im Streitfall mehr als unsicher, wenn es an den Beweis geht, was konkret an wen wann geschickt wurde.

Re: Untersuchung Amtsarzt

Verfasst: 22. Jun 2018, 22:15
von Ruheständler
@Bananen-Willi
in letzter Konsequenz hast Du natürlich Recht,aber nach meiner Einschätzung laufen die meisten Sachen nach dem Motto ich habe da angerufen ,mir wurde am Telefon gesagt u.s.w.diese Vorgehensweisen sind mehr als unzulänglich wenn nicht sogar fahrlässig
Gruß vom Ruheständler