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Einige Fragen zur Dienstunfähigkeit (DU)

Verfasst: 16. Jun 2018, 14:45
von alba
Ich wurde amtsärztlich als dienstunfähig eingestuft. Ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber steht noch aus. Ich bin Kommunalbeamter.

Vorab beschäftigen mich nun drei Fragen:
  • Bleibt mein jetziger Arbeitgeber auch während der DU mein Arbeitgeber?
  • Welche Stelle ist für die Zahlung der Mindestversorgung zuständig?
  • Aufgrund der Schwere meiner Erkrankung, möchte ich mit Beginn der DU zurück in meine Heimat ziehen (anderes Bundesland).
    Ändert sich dadurch auch die auszahlende Stelle für die Mindestversorgung?
Vielen Dank für eure Unterstützung!

Re: Einige Fragen zur Dienstunfähigkeit (DU)

Verfasst: 16. Jun 2018, 18:41
von mecki111
Solltest du aufgrund der DU in den Ruhestand versetzt werden, bleibt deine Anstellungskörperschaft (die Kommune) auch den Dienstherr. Die dann zustehenden Versorgungsbezüge, ggf. auch die Mindestversorgung, wird durch diese Kommune direkt gezahlt, oder aber durch die kommunale Versorgungskasse, bei der die Kommune Mitglied ist. Dies bleibt auch nach einem etwaigen Umzug in ein anderes Bundesland oder ins Ausland so. Allerdings muss du je nach Empfehlung des Amtsarztes mit weiteren Überprüfungen deiner Dienstunfähigkeit rechnen.

Re: Einige Fragen zur Dienstunfähigkeit (DU)

Verfasst: 23. Jun 2018, 23:18
von alba
@mecki111
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Re: Einige Fragen zur Dienstunfähigkeit (DU)

Verfasst: 11. Jul 2018, 16:44
von beelzebub
Wie ist denn der Werdegang, wenn man zum Amtsarzt muss, um seine Dienstfähigkeit feststellen zu lassen?
Ich soll demnächst zum AA, eine Heilungsprognose vom behandelten Arzt wurde vorher nicht angefordert.
Was für eine Erkrankung habe, ist der Dienststelle bekannt (neues Hüftgelenk vor 2 Monaten). Reha ist vorbei, ambulante Physiotherapie läuft.